Drucksache 17 / 15 273 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 13. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Januar 2015) und Antwort „Willkommensklassen“ in Berlin – Zahlen und Daten II Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler ohne Deutschkenntnisse werden nach aktuellem Stand in tem- porären Lerngruppen ohne Deutschkenntnisse beschult (sortiert nach Bezirk, Schulart, Schülerinnen und Schüler gesamt sowie VZE) und wie hat sich diese Zahl seit An- fang 2014 entwickelt? Zu 1.: Zu Jahresbeginn 2014 und 2015 ist die Vertei- lung auf temporäre Lerngruppen ohne Deutschkenntnisse wie folgt: Stand 06.01.2014 Stand 05.01.2015 Bezirk Schülerinnen und Schüler 1 Vollzeit- einheiten (VZE) 1 Schüle- rinnen und Schü- ler 1 VZE 1 01_Mitte 200 / 230 43,3 / 19,1 305 / 283 27,0 / 26,8 02_Friedrichshain-Kreuzberg 48 / 73 13,3 / 5,0 70 / 112 6,0 / 11,9 03_Pankow 63 / 61 10,9 / 5,0 132 / 104 10,0 / 10,7 04_Charlottenburg-Wilmersdorf 84 / 106 16,5 / 7,0 128 / 147 11,0 / 14,3 05_Spandau 80 / 104 15,5 / 6,0 193 / 165 18,0 / 15,5 06_Steglitz-Zehlendorf 21 / 100 11,5 / 2,0 49 / 133 5,0 / 13,1 07_Tepelhof-Schöneberg 180 / 142 32,2 / 18,0 214 / 190 20,0 / 20,1 08_Neukölln 203 / 177 33,5 / 17,0 254 / 192 22,0 / 19,0 09_Treptow-Köpenick 53 / 64 14,1 / 7,0 85 / 84 7,0 / 7,1 10_Marzahn-Hellersdorf 61 / 30 9,5 / 6,0 93 / 88 7,0 / 9,5 11_Lichtenberg 100 / 134 21,2 / 8,2 173 / 225 13,3 / 22,2 12_Reinickendorf 194 / 177 28,3 / 14,0 274 / 196 20,0 / 17,8 1 Grundschule / Integrierte Sekundarschule und Gymnasium Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 273 2 2. Wie verteilen sich die temporären Lerngruppen ohne Deutschkenntnisse auf die Schulen bzw. wie viele temporäre Lerngruppen sind aktuell in Einrichtungen eingerichtet (sortiert nach Schule und Einrichtung)? Zu 2.: Aktuell sind alle Lerngruppen für Neuzugänge in den Räumlichkeiten von öffentlichen Schulen einge- richtet. Die Einrichtung erfolgt je nach Bedarf und Raum- kapazität, in der Regel bedeutet dies je eine bis drei Lern- gruppen pro Schule. 3. Welche Kenntnisse hat der Senat über die tatsäch- liche Verweildauer von Schülerinnen und Schülern in temporären Lerngruppen ohne Deutschkenntnisse? Wel- che Vorhaben plant der Senat, um differenziertere Infor- mationen über die tatsächliche Verweildauer der Schüle- rinnen und Schüler in temporären Lerngruppen zu erhal- ten? Zu 3.: Zur Beantwortung wird auf die Schriftliche An- frage 17/14509 verwiesen. Aus der individuellen Lerndo- kumentation über die Schülerinnen und Schüler geht der jeweilige Eintritt in die Lerngruppe hervor. 4. Wie bewertet der Senat den Vorschlag, insbeson- dere im Grundschulbereich Klassen unterfrequent einzu- richten, um Kapazitäten für Schülerinnen und Schüler aus temporären Lerngruppen ohne Deutschkenntnisse vorhal- ten zu können? 5. Welche Hürden würden solch einem Vorschlag im Wege stehen? Zu 4. und 5.: Ein Vorhalten von Schulplätzen ist nicht zu rechtfertigen, da keine Prognose hinsichtlich des zu- künftigen Bedarfs in den verschiedenen Jahrgangsstufen, Schularten und Schulstandorten gemacht werden kann. 6. Wie viele Stunden pro Woche besuchen Schüle- rinnen und Schüler eine temporäre Lerngruppe ohne Deutschkenntnisse? Zu 6.: Der Unterrichtsumfang von Lerngruppen für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse beträgt an Grund- schulen (inkl. Grundstufen) 28 Wochenstunden, an Inte- grierten Sekundarschulen 31 Wochenstunden und an Gymnasien 31 Wochenstunden. 7. Mit wie vielen Unterrichtstunden wird eine VZE bei den temporären Lerngruppen ohne Deutschkenntnisse gerechnet? Zu 7.: Der Unterrichtsbedarf für Lerngruppen für Neuzugänge gehört zum Gesamtbedarf einer Schule. Eine gesonderte Umrechnung der Stunden zu VZE existiert nicht. Eine Vollzeiteinheit wird im Förderzentrum mit 27 Stunden, in der Grundschule mit 28 Stunden und in der Integrierten Sekundarschule und im Gymnasium mit 26 Stunden berechnet. 8. Wie sind die genauen Regelungen für Schülerin- nen und Schüler, die den Schulhort besuchen und den Flüchtlingsstatus erhalten? Können diese Schülerinnen und Schüler ohne Bedarfsprüfung am Hort teilnehmen? Wie wird die Kostenfrage geregelt? Zu 8.: Die Angebote der „ergänzenden Förderung und Betreuung“ stehen allen Schulkindern zur Verfügung. An Grund- und Sonderschulen wird für Kinder in Not- und Sammelunterkünften ein Bedarf für das Modul von 13:30 bis 16:00 Uhr anerkannt. Liegen ergänzende Bedarfs- gründe vor, kann auch ein zeitlich darüber hinaus gehen- der Bedarf für eine ergänzende Förderung und Betreuung anerkannt werden. Auch in den Ferien können die Ange- bote der ergänzenden Förderung und Betreuung in An- spruch genommen werden. Die ergänzende Förderung und Betreuung ist in der Regel mit einer Elternkostenbeteiligung verbunden, wel- che sich nach dem Einkommen richtet. Entsprechend der Situation der Eltern kommt nach der Einzelfallprüfung durch das Jugendamt die im Tageskostenbeteiligungsge- setz (TKBG) vorgesehene Härtefallregelung in Betracht. Die Teilnahme am Mittagessen ist verbindlicher kosten- pflichtiger Bestandteil des Betreuungsvertrages. Durch die Beantragung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) könnte sich der Verpflegungsanteil auf 1€ pro Mahlzeit reduzieren. 9. Wie lauten die Regelungen für die Ferienbetreu- ung? Ist hier eine Bedarfsprüfung notwendig und wie wird die Kostenfrage geregelt? Zu 9. : Für Schülerinnen und Schüler in den Jahr- gangsstufen 1 bis 4 beinhalten gemäß § 4a Absatz 1 TKBG die für die Schultage gebuchten Betreuungsmodu- le zusätzlich die Zeiten der verlässlichen Halbtagsgrund- schule. Demnach beinhaltet das Modul 13:30 bis 16:00 in den Ferien die Betreuungszeit von 7:30 bis 16:00 Uhr. Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 6 ist eine Bedarfsprüfung nach § 5 Absatz 6 der Schülerför- derungs- und -betreuungsverordnung (SchüFöVO) erfor- derlich. In der Regel wird im Rahmen der Einzelfallprü- fung auf der Grundlage von § 4 Absatz 6 Nr. 3 ein Bedarf für die Ferienbetreuung anerkannt. Die Kosten für die Ferienverträge werden wie in der Antwort zu Frage 8 dargelegt erhoben. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 273 3 10. Welche speziellen Fortbildungsangebote (DaZ, in- terkulturelle Kommunikation u.ä.) stehen den Lehrkräften der Willkommensklassen sowie den „Regellehrkräften“ zur Verfügung? Wie wurden diese bisher nachgefragt? Zu 10.: Folgende Antwort ergänzt die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 17/14509: Die Fortbildungsreihe für die Lehrkräfte der Jahrgän- ge 5 - 10 (72 Doppelstunden) hat im August 2014 mit 71 Teilnehmenden begonnen. Das Programm mit dem Schwerpunkt Alphabetisierung bei Mehrsprachigkeit für Lehrkräfte der Jahrgänge 1 - 4 wird für das zweite Schul- halbjahr 2014/2015 angeboten. Beide Angebote sind übernachgefragt und werden weiter ausgebaut. Interkultu- ralität und Umgang mit Mehrsprachigkeit sind immer Bestandteil dieser Fortbildungen. Viermal jährlich werden für alle Lehrkräfte, die Neu- zugänge ohne Deutschkenntnisse unterrichten, regional organisierte Netzwerktreffen angeboten. In Berlin nehmen im Schuljahr 2014/2015 17 Schulen an dem Modellvorhaben „Deutsches Sprachdiplom I (DSD I)“ teil. Für diese Schulen werden den Lehrkräften Vorberei- tungskurse für die DSD I-Prüfung angeboten. Daran ha- ben im Schuljahr 2013/2014 sowie im Schuljahr 2014/2015 jeweils 42, insgesamt also 84 Lehrkräfte teil- genommen. Die DSD-Koordinatorin berät die Schulen auf Anfrage individuell, nimmt an Fachtagungen teil, hospitiert in den Klassen und berät die Schülerinnen und Schüler. Regelmäßig erscheinende Fachbriefe der Senatsver- waltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und Ver- öffentlichungen auf der Homepage http://www.berlin.de/sen/bildung/foerderung/sprachfoerde rung/ stehen Berliner Lehrkräften ebenfalls zu Fortbil- dungszwecken zur Verfügung. Relevante Themen für Lehrkräfte von Lerngruppen für Neuzugänge finden sich beispielsweise in folgenden Fachbriefen: „Durchgängige Sprachbildung/Deutsch als Zweitsprache“, „Interkulturelle Bildung und Erziehung“ und „Kooperation von Schule und Eltern mit Migrationshintergrund“ 11. Wie viele Lehrkräfte mit Zusatzqualifikationen im Bereich DaZ, Alphabetisierung/Grundbildung arbeiten an Berliner Schulen (Grundschulen/ ISS/ Gymnasium)? Zu 11.: Die Anzahl der aktiven Lehrkräfte mit einer Zusatzqualifikation für das Fach Sprachförderung an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen im Schuljahr 2014/2015 (Stichtag 01.11.2014) ist wie folgt: Schulart der Stammschule Anzahl Lehrpersonen mit weiterer Qualifikati- on für das Fach Sprach- förderung Grundschule 299 Integrierte Sekundarschule 116 Gymnasium 22 Schule mit sonderpädagogi- schem Förderschwerpunkt 28 Berlin, den 23. Januar 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Feb. 2015)