Drucksache 17 / 15 275 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 13. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Januar 2015) und Antwort Fortbildungsangebot für Lehrkräfte in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Mittel stellte in den letzten drei Jahren der Senat zur Fortbildung von Lehrkräften zur Verfügung (sortiert nach Ermäßigungsstunden bzw. VZE/ Mittel Landeshaushalt bzw. Sachmittel, Budgetmittel/ weitere Personalmittel)? Zu 1.: Nach der Zumessungsrichtlinie erhielt die regi- onale Fortbildung in den letzten Schuljahren jeweils 3.000 Anrechnungsstunden (das entspricht ca. 111 VZE) für Lehrkräfte und 95 Arbeitszeitstunden für Erzieherinnen und Erzieher (das entspricht 2,4 VZE). Ebenso unverän- dert in den letzten Haushaltsjahren sind die Ressourcen- zuweisungen in den Personalkosten über 145.000 € und Sachkosten über 55.100 €. In den letzten beiden Jahren wurden der regionalen Fortbildung zusätzlich 324 Anrechnungsstunden (=12 VZE) für die Umsetzung des bildungspolitischen Schwer- punkts „Durchgängige Sprachbildung in allen Schulstufen “ zur Verfügung gestellt. 2. Wenn man die für die Fortbildung von Lehrkräften zur Verfügung stehenden Ressourcen auf jede Schule aufteilen würde, wie hoch wäre der Mittelanteil pro Schu- le in Euro? Zu 2.: Unter der Annahme, dass eine Vollzeiteinheit (VZE) des Lehrerstellenplans durchschnittlich mit 76.598 € und eine VZE für eine Erzieherin bzw. einen Erzieher durchschnittlich mit 53.895 € zu veranschlagen ist und es summarisch 1063 öffentliche wie allgemeinbildende und berufliche Schulen gibt, entfielen auf jede Schule rechne- risch jeweils 8.120 € pro Haushaltsjahr. 3. Wie stark wurden die Angebote der regionalen Fortbildung in den letzten drei Jahren insgesamt nachge- fragt (sortiert nach Jahr und Bezirk in absoluten und pro- zentualen Zahlen)? 4. Wie stark wurden die Angebote der regionalen Fortbildung in den letzten drei Jahren für schulinterne Maßnahmen nachgefragt (sortiert nach Jahr und Bezirk in absoluten und prozentualen Zahlen)? 5. Wie stark wurden die Angebote der regionalen Fortbildung in den letzten drei Jahren für Grundschulen und Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwer- punkt nachgefragt (sortiert nach Jahr und Bezirk in abso- luten und prozentualen Zahlen)? 6. Wie stark wurden die Angebote der regionalen Fortbildung in den letzten drei Jahren für weiterführende Schulen nachgefragt (sortiert nach Jahr und Bezirk in prozentualen und absoluten Zahlen)? 7. Wie stark wurden die Angebote der regionalen Fortbildung in den letzten drei Jahren für schulartüber- greifende Angebote nachgefragt (sortiert nach Jahr und Bezirk in prozentualen und absoluten Zahlen)? Zu 3. – 7.: Siehe Anlage 1 - 5. Die Nachfragen können anhand der Quote der stattge- fundenen Veranstaltungen nachgewiesen werden. Die Angaben zum Jahr 2014 sind noch unvollständig, da die verwaltungsmäßige Bearbeitung des 1. Schulhalbjahres 2014/15 noch nicht abgeschlossen ist. 8. Wie werden die Fortbildungen an den berufsbil- denden Schulen organisiert und welche Ressourcen wer- den ihnen zur Verfügung gestellt (sortiert für die letzten drei Jahre)? Zu 8.: Die Organisation der regionalen Fortbildung in der Region „Berufliche und zentral verwaltete Schulen“ erfolgt analog der Struktur in den bezirklichen Regionen. Der Region „Berufliche und zentral verwaltete Schulen “ stehen pro Jahr 16.000 € Honorarmittel, 5.500 € Sachmittel und 320 Anrechnungsstunden (das entspricht 11,8 VZE) zur Verfügung. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 275 2 9. Wie stark wurden die Angebote der regionalen Fortbildung in den letzten drei Jahren seitens der berufs- bildenden Schulen nachgefragt (sortiert nach Jahr in pro- zentualen und absoluten Zahlen)? Zu 9.: Siehe Anlage 6. Die Nachfrage kann anhand der Quote der stattgefun- denen Veranstaltungen nachgewiesen werden. Die Anga- ben zum Jahr 2014 sind noch unvollständig, da die ver- waltungsmäßige Bearbeitung des 1. Schulhalbjahres 2014/15 noch nicht abgeschlossen ist. 10. Welche Rückmeldungen erhält der Senat seitens der Lehrkräfte über die bestehende Form der regionalen Fortbildung? Sehen die Lehrkräfte nach Einschätzung des Senats die regionale Fortbildung als sinnvolle Unterstüt- zung oder wird dem Senat Optimierungsbedarf mitgeteilt? 11. Wie bewertet der Senat unter der Berücksichti- gung der bisher investierten Mittel und der Teilnahme der Lehrkräfte an den Fortbildungsveranstaltungen das bishe- rige Fortbildungskonzept des Landes Berlin? Hat sich nach Ansicht des Senats das Konzept regionalen Fortbil- dung bewährt? Zu 10. und 11.: Es liegt keine systematische qualitati- ve Gesamtevaluation der rund 5.000 Beratungs- und Fort- bildungsveranstaltungen pro Schuljahr vor. Jede Schulbe- raterin bzw. jeder Schulberater wertet nach der Durchfüh- rung das eigene Angebot aus. Derzeit evaluiert im Auf- trag der Senatsbildungsverwaltung das „Deutsche Zentrum für Lehrerbildung Mathematik (DZLM)“ die regionale Fortbildung als System unter strukturellen Aspekten. Nach dem Zwischenbericht von Februar 2014 ist die regionale Fortbildung in der gegebenen Struktur als Un- terstützungssystem für die Berliner Schule akzeptiert und gut geeignet, den Qualifizierungsbedarf des pädagogi- schen Personals wie auch den Unterstützungsbedarf in der Schulentwicklung in hoher Qualität nachzukommen. Die unterschiedlichen Angebote zu Ganztag und Sprachbildung des Schuljahres 2013/14, zu denen syste- matische Befragungen vorliegen, zeigen höchst positive Ergebnisse. Über 85 % der Teilnehmerinnen bzw. Teil- nehmer bewerten die Angebote „gut“ bis „sehr gut“. Insgesamt zeigt die Statistik eine hohe Auslastung der gesamten Angebote der regionalen Fortbildung. In den letzten drei Schuljahren 2011/12, 2012/13 und 2013/14 wurden zwischen 85 % und 92 % der Angebote angenommen. Die Ergebnisse zeigen, dass sich das Konzept der regionalen Fortbildung mit der schulnahen und schulgenauen Bedarfs- und Nachfrageori- entierung bewährt hat. 12. Wie bewertet der Senat das Multiplikatorenmo- dell? Welche Rückmeldungen erhält der Senat dazu aus den Schulen? Zu 12.: Das Multiplikatorenmodell ist in der Um- wandlung zu einem Modell der Schulberatung und – begleitung. Die eigene Praxiserfahrung der Multiplikato- rinnen und Multiplikatoren trägt neben der professionel- len Moderations-, Vermittlungs-, Fach- und Beratungs- kompetenz zu der hohen Akzeptanz der Angebote bei. 13. Sieht der Senat Änderungsbedarf bzw. plant der Senat Veränderungen an der Organisationsstruktur der regionalen Fortbildung? Wenn ja, was soll verändert werden und in welchem Zeitraum? Zu 13.: Für eine optimale Nutzung der personellen und finanziellen Ressourcen ist geplant, drei Regionen zu jeweils einem Fortbildungsverbund zusammenzuführen. Im Schuljahr 2015/16 werden die dafür notwendigen Vorbereitungen getroffen. Ab Schuljahr 2016/17 wird die Schulberatung und Fortbildung in vier Verbünden organi- siert und durchgeführt werden. Die Steuerung erfolgt in der Steuergruppe Fortbildung in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft unter der Beteiligung der Verbünde. 14. Bestehen neben den Angeboten der regionalen Fortbildung weitere Möglichkeiten zur Fortbildung von Lehrkräften und sind hierfür entsprechende Mittel vor- handen? Wenn ja, wo können solche Mittel abgerufen werden? Zu 14.: Externe Partner wie Hochschulen, For- schungseinrichtungen (überwiegend im mathematisch- naturwissenschaftlichen Bereich), Gedenkstätten, Muse- en, Stiftungen (u. a. Robert-Bosch-Stiftung, Deutsche Kinder- und Jugend Stiftung) und weitere Bildungsträger bieten – vorwiegend unentgeltlich – in Kooperation mit der regionalen Fortbildung Fortbildungsveranstaltungen an. Für Schulberatung und Fortbildung zur Organisations- entwicklung und Prozesssteuerung durch externe Berate- rinnen bzw. Berater können die Schulen Mittel aus dem Qualifizierungsprogramm Schulstrukturreform und aus dem Qualifizierungsprogramm Inklusion nutzen. Die Mittel können über die zentrale Fortbildungskoordination abgerufen werden. Schulen, die am Bonus-Programm teilnehmen, können ihr Budget eigenständig für schulinterne Beratung und Fortbildung einsetzen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 275 3 15. Bietet das bisherige Fortbildungsangebot spezielle Veranstaltungen für Lehrkräfte, die fachfremden Unter- richt erteilen? Wenn ja, in welchem Rahmen geschieht dies und wie umfassend werden diese Veranstaltungen wahrgenommen? Wenn nein, warum besteht solch ein Angebot nicht? Zu 15.: Für fachfremd unterrichtende Lehrkräfte wer- den im Rahmen der regionalen Fortbildung Fortbildungs- reihen angeboten. Die Angebote werden über die Schul- leitungen beworben. Die Angebote werden angenommen. 16. In welchem Rahmen werden sogenannte schulin- terne Fortbildungen organisiert? Welcher Zeitrahmen und welche zusätzlichen Ressourcen stehen den Schulen hier- für zur Verfügung? Zu 16.: Rund 50 % der Angebote werden schulintern durchgeführt, sind passgenau auf den Bedarf der Schule abgestimmt und werden im Rahmen von Studientagen und schulinternen Workshops organisiert. Adressaten sind Schulleitungsteams, Steuergruppen, Fach- und Jahrgangs- teams. Im Rahmen der Schulstrukturreform und der inklu- siven Schule können die Schulen bereits jetzt längerfristi- ge Beratung und Fortbildung in Anspruch nehmen. 17. Welche Rückmeldungen erhält der Senat seitens der Schulen über schulinterne Fortbildungsmaßnahmen? 18. Sind dem Senat Änderungsbedarfe oder Wünsche zur Stärkung von schulinternen Fortbildungsmaßnahmen bekannt? Wenn ja, wie lauten diese? Wie bewertet der Senat diese? Zu 17. und 18.:Aufgrund der steigenden Nachfrage und den Rückmeldungen von Schulleitungen wird das Angebot an schulinterner Beratung und Fortbildung aus- gebaut. Die befragten Schulleitungen betonen den positi- ven Effekt von schulgenauen Angeboten auf Organisati- ons-, Unterrichts- und Personalentwicklung. Berlin, den 26. Januar 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Feb. 2015) S17-15275 S1714275-Anlagen 1 - 6