Drucksache 17 / 15 276 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 13. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Januar 2015) und Antwort Evaluierung und Reformbedarf beim „Standardisierten Notfallabfrageprotokoll – SNAP“ der Berliner Feuerwehr Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hat sich die Zahl der Rettungsdiensteinsätze von Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) seit Einführung des SNAP-Systems entwickelt? Wie hat sich in dem Zeitraum die Zahl der Abbrüche, das heißt Einsätze, die etwa we- gen falscher oder unnötiger Beschickung mit einem NEF abgebrochen wurden, entwickelt? (Bitte nach Jahren auf- schlüsseln und die letzten zwei Jahre vor Einführung von SNAP als Vergleichszahlen hinzufügen) 2. Wie häufig wurden seit der Einführung von SNAP zu Rettungsdiensteinsätzen sowohl RTW als auch NEF verschickt (Doppelalarmierung) und wie häufig wurde dabei der Einsatz des NEF wegen Fehlalarmierung wieder abbestellt, also abgebrochen? (Bitte nach Jahren auf- schlüsseln und die letzten zwei Jahre vor Einführung von SNAP als Vergleichszahlen hinzufügen) Zu 1.und 2.: Die Nutzung eines standardisierten Not- rufabfrageprotokolls (SNAP) sorgt dafür, dass Einsatzmit- tel nach einem vorher definierten Meldebild entsandt werden. Dafür liegen die Angaben der Notrufmeldung zugrunde. Es gibt Einsätze, bei denen alarmierte Notarz- teinsatzfahrzeuge (NEF) nicht am Einsatzort eintreffen (sogenannte Einsatzabbrüche), da die Lage vor Ort von der ursprünglichen Notrufmeldung bei der Leitstelle ab- weicht. Die Gründe hierfür können vielfältig sein und reichen von falschen Angaben bei der Notrufmeldung bis zu einer veränderten Situation der Patienten, die sich anders als erwartet entwickelt hat. Das ersteintreffende Fahrzeug gibt dann über die Leitstelle bekannt, dass das andere Fahrzeug (z.B. NEF) nicht mehr benötigt wird. Dennoch kann von einer unnötigen Alarmierung aber nicht ausgegangen werden, da hierfür lediglich die von medizinischen Laien ermittelten Informationen des Not- rufgespräches zugrunde gelegt werden können. Eine aktuelle Statistik zu den angefragten Parametern liegt derzeit bei der Berliner Feuerwehr nicht vor. 3. Wie viele Einsätze von NEFs der Berliner Feuerwehr wurden seit Einführung von SNAP bei den Kran- kenkassen abgerechnet und wie hoch waren die Einnah- men aus Gebühren für den Einsatz von NEFs? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln und die letzten zwei Jahre vor Ein- führung von SNAP als Vergleichszahlen hinzufügen) Zu 3.: Jahr Anzahl Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) Anzahl Notarzt- wagen (NAW) Anzahl gesamt Einnahmen in Euro gesamt 2003 2.403 31.976 34.379 14.147.037,62 2004 4.391 30.638 35.029 16.046.590,59 2005 10.406 27.927 38.333 16.593.393,70 2006 11.789 26.762 38.551 16.487.881,05 2007 15.935 21.965 37.900 15.738.148,71 2008 40.743 2.010 42.753 15.175.297,29 2009 44.454 44.454 15.546.897,42 2010 46.077 46.077 16.114.509,21 2011 51.021 51.021 17.843.574,33 2012 53.645 53.645 18.761.265,85 2013 54.289 54.289 18.511.644,18 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 276 2 4. Wie werden Einsatzabbrüche in der Statistik der Berliner Feuerwehr dargestellt? Gelten diese als Fehlein- satz? Zu 4.: Einsatzabbrüche einzelner Einsatzmittel werden statistisch nicht gesondert dargestellt. Der Begriff „Alarmierung “ bezieht sich auf ein einzelnes Einsatzmittel und wird so gezählt. Das Nicht- Eintreffen am Einsatzort wird „Einsatzabbruch“ genannt. Der Begriff „Einsatz“ bezieht sich auf ein Ereignis. Zu einem Ereignis werden zum Teil mehrere Einsatzmittel alarmiert. Ein Fehleinsatz liegt nur dann vor, wenn im Rettungsdienst eine böswillige Alarmierung durch die Anruferin bzw. den Anrufer stattfand oder keine Person vor Ort aufgefunden wird. Werden die Einsatzkräfte in irgendeiner Form tätig, liegt statistisch gesehen kein Fehl- einsatz vor. Wenn beispielsweise das Notarzteinsatzfahr- zeug (NEF) den Einsatz abbricht, weil eine Notärztin bzw. ein Notarzt doch nicht erforderlich ist, der Ret- tungswagen (RTW) aber tätig wird, handelt es sich somit nicht um einen Fehleinsatz. 5. Welche Evaluation des SNAP-Systems hat der Senat in Hinblick auf die gesundheitlichen und ökonomi- schen Folgen der Einführung vorgenommen bzw. plant er? (Falls entsprechende Evaluationen vorliegen bitte der Antwort beifügen.) Zu 5.: Mit der Einführung von SNAP wurde die Ab- frage mit einem wissenschaftlich evaluierten Instrument standardisiert, den Disponenten Rechtssicherheit gegeben, ein dauerhaftes Instrument zur Evaluation der Notrufe und Qualitätssicherung der Notrufabfrage eingeführt und wurden wissenschaftliche Standards und Leitlinien umge- setzt. Eine ökonomische Bewertung ist schwer möglich, da dies nur mit aufwändigen gesundheitsökonomischen In- strumenten möglich wäre, die nach Kenntnis der Berliner Feuerwehr weltweit noch nie in diesem Bereich eingesetzt wurden. Insofern liegen dem Senat keine derartigen Er- kenntnisse vor. Eine umfangreiche Erhebung zu diesem Thema ist derzeit nicht geplant. 6. Wie hoch waren die Gesamtkosten der Einführung des SNAP-Systems für die Berliner Feuerwehr? Zu 6.: In den Jahren 2004 bis April 2009 sind Ge- samtkosten in Höhe von 670.788,20 € (netto) bzw. 781.844,75 € (brutto) gemäß dem Zahlungsplan aus dem Vergabeverfahren entstanden. Ab Mai 2009 erfolgten Zahlungen für Softwarepflege und Updates mit jährlich 53.291,04 € (netto) bzw. 63.416,34 € (brutto). Mit Stand vom 31.12.2014 sind das insgesamt 359.359,25 € (brutto). Auch für 2015 betragen die Kosten 63.416,34 € (brutto) für das Kalenderjahr. 7. Welchen Reformbedarf an SNAP sieht der Senat in Folge der Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes und welche Kosten erwartet der Senat hier? Sieht der Senat weiteren Reformbedarf jenseits des Notfallsanitätergeset- zes? Zu 7.: Mit der standardisierten Notrufabfrage ist be- reits ein Instrument vorhanden, das einen bedarfsgerech- ten Einsatz von Einsatzmittel des Rettungsdienstes – auch bei der Berücksichtigung der Qualifikation des Notfallsa- nitäters - ermöglicht. Die Kosten für die Anschaffung, die Pflege und den Betrieb der Software ändern sich durch das Notfallsanitätergesetz nicht. Die regelmäßige Evalua- tion ist personalaufwändig, aber auch ohne Notfallsanitä- tergesetz notwendig. Berlin, den 27. Januar 2015 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Feb. 2015)