Drucksache 17 / 15 278 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marion Platta (LINKE) vom 14. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Januar 2015) und Antwort Deutsche Volleyballmeisterschaft U 18 weiblich - wie fördert der Senat dieses Sportereignis? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist dem Senat bekannt, dass der Berliner Volley- ballverein Vorwärts e.V. aus Anlass seines 50-jährigen Bestehens die Deutsche Volleyballmeisterschaft U 18 weiblich am 16./17. Juni 2015 im Bezirk Lichtenberg ausrichten wird? Zu 1.: Nein. 2. Wie wird der Senat den o.g. Verein bei der Aus- richtung der Deutschen Meisterschaften unterstützen und fördern und wenn nicht, warum erfolgt keine Förderung? Zu 2.: Die Veranstaltung des Berliner Volleyballver- eins Vorwärts e.V. wird von Seiten des Senats nicht un- terstützt oder gefördert, da die Verwaltung nicht über die Ausrichtung informiert war bzw. kein Antrag auf eine Unterstützung oder Förderung vorlag. Grundsätzlich sind für Junioren- und Jugendsportver- anstaltungen in der Regel die Senatsverwaltung für Bil- dung, Jugend und Wissenschaft sowie der Landessport- bund Berlin zuständig. 3. Welche Voraussetzungen müssen seitens des o.g. Vereins erfüllt sein, um eine Förderung der Deutschen Volleyballmeisterschaften U 18 weiblich zu erhalten? Zu 3.: Um eine finanzielle Förderung im Land Berlin zu erhalten, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Grundvoraussetzung ist, dass eine nach dem Sportför- derungsgesetz förderungswürdige Sportorganisation, das kann ein Deutscher Spitzensportverband oder Berliner Verband oder Verein sein, Ausrichter der Veranstaltung ist. Zudem muss die Veranstaltung, nach der Heranzie- hung von Eigen- und Drittmitteln, einen defizitären Ver- anstaltungshaushalt ausweisen, so dass sie ohne öffentli- che Mittel nicht oder nicht in vollem Umfang durchge- führt werden kann. Darüber hinaus kommen nur herausragende Sportver- anstaltungen in Betracht, an deren Durchführung das Land Berlin ein erhebliches öffentliches Interesse hat. 4. Nach welchen Kriterien, zu welchen Bedingungen und mit welchen Mitteln aus welchen Haushaltstiteln fördert der Senat 2015 welche sportlichen Veranstaltun- gen? Zu 4.: Sportveranstaltungen sind laut Sportförderricht- linien für Veranstaltungen mit Angaben über die voraus- sichtlichen Ausgaben, Einnahmen und den finanziellen Bedarf bis spätestens zum 15. Oktober des Vorjahres über den zuständigen Fachverband und den Landessportbund Berlin bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport einzureichen. Nach Antragseingang stellt die Behörde unter Beteili- gung des Landessportbunds Berlin nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel eine Förderliste der Veranstaltungen auf. Hierbei spielt die Bedeutung der angemeldeten Veranstaltungen, ob es sich z.B. um eine Weltmeisterschaft oder Deutsche Meisterschaft, eine einmalige oder traditionelle Sportveranstaltung handelt, eine wesentliche Rolle. Im Haushaltsjahr 2015 wurden bei der Senatsverwal- tung für Inneres und Sport Haushaltsmittel im Titel 6 84 19 für Zuschüsse nationaler und internationaler Sportver- anstaltungen in Höhe von 2,7 Mio. € eingestellt. Damit werden dieses Jahr 37 Sportveranstaltungen in 23 ver- schiedenen Sportarten unterstützt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 278 2 5. Welchen Stellenwert misst der Senat Sportereig- nissen wie den Deutschen Volleyballmeisterschaften U 18 weiblich in Berlin im Hinblick auf die Stärkung des Sportstandorts Berlin bei? Zu 5.: Die Deutsche Volleyballmeisterschaft U 18 weiblich ist sicherlich eine attraktive Veranstaltung im Jugendsportbereich. Allerdings tragen nationale und in- ternationale Großsportveranstaltungen wesentlich wirk- samer, durch höhere mediale und öffentliche Aufmerk- samkeit, zur Stärkung des Renommees der Sportmetropo- le Berlin bei. In den letzten 15 Jahren fanden in Berlin im Hallen- bzw. Beachvolleyball nahezu jedes Jahr hochkarätige Veranstaltungen wie Europameisterschaften, Weltmeis- terschafts-, Weltliga- und Olympiaqualifikationsspiele sowie Grand Slam Turniere statt. 6. Wie beurteilt der Senat die Notwendigkeit der Förderung solcher Sportereignisse wie der Deutschen Volleyballmeisterschaften U 18 weiblich im Sinne eines Beitrags zur nachhaltigen Nachwuchsförderung im Sport sowie zur Stärkung der Verbindung von Leistungs- und Breitensport? Zu 6.: Jugendsportveranstaltungen dieser Art erfor- dern in der Regel keinen Finanzierungszuschuss der öf- fentlichen Hand. Im Falle der Deutschen Volleyballmeis- terschaft U 18 weiblich ist eine solche Förderung laut Auskunft des Deutschen Volleyball Verbandes nicht üblich und erforderlich. Gleichwohl stellt das Land Berlin, auch im Sinne der Nachwuchsförderung, anerkannten Sportorganisationen geeignete Veranstaltungsstätten entgeltfrei zur Verfü- gung. Berlin, den 22. Januar 2015 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Feb. 2015)