Drucksache 17 / 15 286 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 14. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Januar 2015) und Antwort Behördenpost mit PIN AG – Wird am falschen Ende gespart? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann wurde der Auftrag zur Beförderung der Ber- liner Behördenpost erstmals an die PIN AG vergeben? Zu 1.: Im Jahr 2004 wurde die Versendung der Brief- post für das Stadtgebiet Berlin erstmals an die PIN Mail AG übergeben. 2. Wie viele Poststücke wurden seitdem von den Lan- desbehörden durch die PIN AG versendet und welche Kosten entstanden dadurch? (Bitte nach Jahren aufschlüs- seln) Zu 2.: Für 2014 liegen noch keine genauen Zahlen vor. Die Zahlen für die letzten vier Jahre: Jahr Postzustellungsaufträge Postdienstleistungen (Briefe) Umsatz (Netto) Menge Umsatz (Netto) Menge 2010 1.840.696,51 € 1.106.187 14.651.915 € 58.142.519 2011 2.556.101,79 € 1.536.118 9.436.365 € 37.445.895 2012 2.470.416,05 € 1.484.625 10.562.412 € 41.914.333 2013 2.693.768,57 € 1.571.627 10.582.206 € 41.992.880 3. Welche Gründe sprachen gegen die Vergabe des Auftrags an die Deutsche Post AG? Welches Signal sen- det der Senat mit der Vergabe des Auftrags an ein Unter- nehmen, welches im Durchschnitt deutlich niedrigere Löhne zahlt als die Deutsche Post AG? Zu 3.: Alle Aufträge an die PIN Mail AG wurden als Ergebnis von europaweiten Ausschreibungen vergeben. Die PIN Mail AG hatte hierbei unter Beachtung aller im Land Berlin geltenden rechtlichen Vorgaben das wirt- schaftlichste Angebot abgegeben. Die Vergabe kann da- bei rechtlich nicht nach Höhe der gezahlten Löhne erfol- gen, lediglich die gesetzlichen Vorgaben zum Mindest- lohn sind durch die Bieter einzuhalten. Keines der unter- legenen Unternehmen hat das aktuelle Vergabeverfahren gerügt. 4. Ist es geplant, den Vertrag mit der Pin AG um ein weiteres Jahr zu verlängern? Falls ja, welche Gründe sprechen gegen eine Neuausschreibung? Zu 4.: Der aktuelle Vertrag wurde zum 1. November 2014 abgeschlossen. Er hat eine Laufzeit von jeweils einem Jahr und kann maximal drei Mal verlängert wer- den. Über eine weitere Verlängerung entscheiden die vertragsgemäße Erfüllung der Leistung sowie eine wirt- schaftliche Marktanalyse. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 286 2 5. a) Welche konkreten Vergaberichtlinien sind im Vertrag mit der Pin Mail AG festgelegt? b) Inwieweit werden diese bei der nächsten Aus- schreibung angepasst? Zu 5.: Die Vergaberichtlinien werden von der Europä- ischen Union vorgegeben und ebenso wie die Vorgaben der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A), der Vergabeverordnung (VgV) und des Ge- setzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ein- schließlich der gesetzlichen Regelungen und Verwal- tungsvorschriften des Landes Berlin in den Vergabeunter- lagen umgesetzt. Hierbei kommt der Beschreibung der erforderlichen Leistung sowie dem entsprechenden Dienstleistungsvertrag grundsätzlich eine zentrale Bedeu- tung zu. Eine Anpassung erfolgt bei einer Neuausschrei- bung immer entsprechend geänderter Rechtsvorschriften oder Sachverhaltsgestaltungen. 6. a) Wird die Einhaltung der Vergaberichtlinien kon- trolliert? Wenn ja, inwieweit geschieht dies? Wenn nein, warum nicht? b) Wird seitens des Senats die Einhaltung des Ende 2013 abgeschlossenen Tarifvertrags kontrolliert? Wenn ja, inwieweit geschieht dies? Wenn nein, warum nicht? Zu 6.: Die Überprüfung der Einhaltung der Vergabe- richtlinien erfolgt durch eine Stichprobenkontrolle von 5% aller Ausschreibungen. Daneben besteht für jeden konkurrierenden Teilnehmer die Möglichkeit zur Rüge bzw. zur Einleitung von Nachprüfverfahren vor der Vergabekammer Berlin, welche die Funktion einer Selbstkontrolle im Wettbewerb darstellt. Bei der Senats- verwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung ist eine Kontrollgruppe eingerichtet, die in Einzel- / Sonder- fällen die Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften prüft. Die Kontrolle der Einhaltung der jeweiligen Tarif- verträge obliegt nicht dem Senat von Berlin. Berlin, den 29. Januar 2015 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Feb. 2015)