Drucksache 17 / 15 290 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Wolfram Prieß (PIRATEN) vom 15. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Januar 2015) und Antwort Staatsopern-Skandal IV: Hintergründe zur Finanzierung der Sanierung der Staatsoper Unter den Linden Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Stellen des Landes Berlin, welche Senatsverwaltungen und welche Referate der beteiligten Senats- verwaltungen waren an der Aushandlung des § 2 des Hauptstadtfinanzierungsvertrags 2007 sowie der Vorbe- reitung der Aushandlung in welcher Weise beteiligt? Zu 1.: Die Verhandlungen zwischen dem Land Berlin und der Bundesrepublik Deutschland zum Abschluss des Hauptstadtfinanzierungsvertrages wurden federführend von der Senatskanzlei geführt. Die in § 2 vereinbarte Zuwendung des Bundes zur Sanierung der Staatsoper sowie zur jährlichen Zuwendung des Landes zur Stiftung Oper Berlin wurde in Abstimmung mit der damaligen Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kul- tur (Abteilung Kultur) verhandelt. An der Vorbereitung waren, ausweislich der Aktenla- ge, das Referat für Grundsatzangelegenheiten (V A), das auch für Hauptstadtkultur- sowie für Bau- und Liegen- schaftsangelegenheiten zuständig war, beteiligt. 2. Auf welcher rechnerischen Grundlage wurde die Beteiligung des Bundes an den Gesamtkosten der Sanie- rung der Staatsoper Unter den Linden auf den Festbetrag von 200 Millionen Euro festgeschrieben? Zu 2.: Am 07.11.2007 wurde das Bedarfsprogramm IIa mit Ausweisung von Projektkosten in Höhe von 239,3 Mio. € zur Prüfung bei der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (SenStadt), Abteilung VI, einge- reicht. Diese Kostenschätzung stellte die Grundlage für den Festbetrag über 200 Mio. € im Hauptstadtfinanzierungsvertrag dar. 3. Welche Höhe hatten jeweils die bereits nach § 2 des Hauptstadtfinanzierungsvertrags 2007 übermittelten Raten des Bundes und zu welchem Zeitpunkt wurden diese jeweils ausgezahlt? Zu 3.: In Ergänzung zum Hauptstadtfinanzierungsver- trag § 2 (1) wurde in der schriftlichen Vereinbarung zur Durchführung der Baumaßnahme „Sanierung Staatsoper Unter den Linden“ vom 16.07.2009 unter Nr. 2. die Finanzierung geregelt. Demnach werden die Zuwendungs- mittel jährlich nach Baufortschritt im Januar für das vo- rausgegangene Kalenderjahr durch das Land Berlin beim Bundesamt für Bau und Raumordnung (BBR) angefor- dert, anteilig mit 84 % bis zur Erreichung der Zuwen- dungssumme von 200 Mio. €. Folgende Raten wurden überwiesen: Datum Betrag 1. 17.12.2012 48.103,731,75 € 2. 19.11.2013 35.227.277,88 € 3. 11.12.2014 37.103.768,61 € 4. Welche näheren Regelungen sind zwischen dem Land Berlin und der Bundesrepublik Deutschland nach § 2 Abs. 1 des Hauptstadtfinanzierungsvertrags 2007 zu welchem Zeitpunkt getroffen worden? Zu 4.: Zwischen dem Bund und dem Land Berlin, ver- treten durch die Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenhei- ten (SKzl-Kult), wurde am 16.07.2009 eine schriftliche Vereinbarung zur Durchführung der Baumaßnahme „Sanierung Staatsoper Unter den Linden“ getroffen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 290 2 5. Welche Stellen des Landes Berlin, welche Senatsverwaltungen und welche Referate der beteiligten Senats- verwaltungen waren an der Aushandlung der in § 2 Abs. 1 des Hauptstadtfinanzierungsvertrags 2007 genannten näheren Regelungen sowie der Vorbereitung der Aus- handlung in welcher Weise beteiligt? Zu 5.: Die schriftliche Vereinbarung mit dem Bund zur Durchführung der Baumaßnahme „Sanierung Staatsoper Unter den Linden“ vom 16.07.2009 wurde federführend von der SKzl-Kult mit dem Bund verhandelt. Die interne Federführung hierfür hatte im Grundsatzreferat der Bau- und Liegenschaftsbereich. Berlin, den 26. Januar 2015 In Vertretung Tim Renner Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Feb. 2015)