Drucksache 17 / 15 291 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 15. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Januar 2015) und Antwort Ermittlungen im Berliner Bankenskandal Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Strafverfahren wurden insgesamt im Zu- sammenhang mit dem sogenannten Berliner Bankenskan- dal geführt? Zu 1.: Im bei den Strafverfolgungsbehörden genutzten Aktenverwaltungssystem wird kein gesondertes Verfah- rensmerkmal geführt, welches eine genaue statistische Erfassung der nachgefragten Ermittlungsverfahren ermög- lichen würde. Aus der Abschlussmeldung zur Auflösung der „Ermittlungsgruppe Bankgesellschaft Berlin“ ergeben sich insgesamt 148 bei der Staatsanwaltschaft Berlin geführte Ermittlungsverfahren. 2. Gegen wie viele Personen waren die Verfahren ge- richtet? Zu 2.: Aufgrund der Vielzahl der Ermittlungsverfah- ren, der durch Verfahrensabtrennungen und Verfahrens- verbindungen unübersichtlichen Situation und des Um- standes, dass einzelne Personen in einer Vielzahl von Verfahren in unterschiedlicher Kombination als Beschul- digte geführt wurden, konnte die genaue Zahl der Perso- nen, welche als Beschuldigte in den Ermittlungsverfahren erfasst wurden, nicht ermittelt werden. Nach einer über- schlägigen Zählung der Staatsanwaltschaft Berlin sind jedoch mehr als 70 Personen als Beschuldigte erfasst worden. 3. Was war Gegenstand der jeweiligen Verfahren? Zu 3.: Die Ermittlungen wurden insbesondere wegen des Verdachts der Untreue, des Betruges, der Bilanzfäl- schung und der Steuerhinterziehung zu den Ermittlungs- schwerpunkten Immobilienfonds, Kreditvergaben und Liquiditätssituation der Bankgesellschaft geführt. 4. Wie wurden die Verfahren abgeschlossen? Zu 4.: Soweit die Verfahren nicht mit rechtskräftigen Verurteilungen oder Freisprüchen endeten, wurden sie gem. §§ 170 Abs. 2, 153, 153 a, 154, 154a und 206a der Strafprozessordnung eingestellt. In mindestens einem Verfahren hat das zuständige Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt. 5. Wie hoch waren die Kosten insgesamt (bitte Kos- tenerstattung für Angeklagte gesondert ausweisen)? 6. Wie viele Staatsanwälte waren wie lange durch die Ermittlungen gebunden? Zu 5. und 6.: Lediglich zu den Kosten und dem Perso- nalbestand der am 1. März 2002 eingerichteten und zum 31. Dezember 2005 aufgelösten Ermittlungsgruppe Bank- gesellschaft in der Staatsanwaltschaft Berlin sind dem Senat Aussagen möglich. Insoweit wird auf die Beantwortung der Kleinen An- frage Nr. 16/12438 verwiesen. 7. Wie viele Richter waren wie lange durch die Er- mittlungen gebunden? Zu 7.: In allen Verfahren, die vor dem Landgericht Berlin anhängig waren, sind die Verhandlungen in der Besetzung mit drei Berufsrichtern erfolgt. Die Anzahl der im Amtsgericht Tiergarten - dort insbesondere als Ermitt- lungsrichterinnen und Ermittlungsrichter - und im Land- gericht Berlin mit dem Bankenskandal befassten Richte- rinnen und Richter, ist nicht erfasst worden. Eine stundenmäßige Erfassung der Beschäftigung der Richterinnen und Richter mit den Verfahren wurde nicht registriert. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 291 2 8. War sonstiges Personal durch Ermittlungsarbeiten gebunden? Zu 8.: Auf die Antwort zu den Fragen 5. und 6. sowie auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 16/12438 wird verwiesen. Berlin, den 03. Februar 2015 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Feb. 2015)