Drucksache 17 / 15 295 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 14. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Januar 2015) und Antwort Aktuelle Planungen am Alexanderplatz für die Öffentlichkeit transparent machen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Beabsichtigt der Senat, das Berliner Stadt- modell im Lichthof des Dienstgebäudes der Senatsverwal- tung für Stadtentwicklung und Umwelt Am Köllnischen Park 3 an den aktuellen Stand der Planungen insbesondere im Bereich Alexanderplatz anzupassen, wenn ja, wann und in welcher Weise, wenn nein, warum nicht? Antwort zu 1: Die Berliner Stadtmodelle werden lau- fend nach den Möglichkeiten der dafür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel aktualisiert. Generell werden Bauvorhaben erst nach Fertigstellung mit detaillierter Baukörper- und Fassadenstruktur in das Innenstadt Modell 1:500 eingebaut. Städtebauliche Pla- nungen werden als schematische Baukörper in das Modell übernommen, sofern sie einen Stand erreicht haben, der erwarten lässt, dass der dargestellte Planungsstand über einen längeren Zeitraum Bestand hat. Im Bereich des Alexanderplatzes ist es aufgrund knapper Mittel zu einem Rückstand bei der Aktualisie- rung des Modells gekommen. Es ist vorgesehen, die in diesem Bereich anstehenden Überarbeitungen des Mo- dells vorrangig vorzunehmen. Frage 2: Welche Aufträge sind seit 2012 vom Land oder vom Bezirk für architektonische oder städtebauliche Begutachtungen der Bauvorhaben am Alexanderplatz für welche konkreten Leistungen erteilt und welche Honorare in welcher Höhe gezahlt worden? Antwort zu 2: Weder die Senatsverwaltung für Stadt- entwicklung und Umwelt noch das Bezirksamt Mitte haben im Zeitraum zwischen 2012 und heute keine Auf- träge für städtebaulichen Begutachtungen der Bauvorha- ben am Alexanderplatz in Auftrag gegeben. Die Kosten für Vorhaben bezogenen Architekturwettbewerbe wurden durch die Investoren getragen. Frage 3: Wie gedenkt der Senat mit den Arbeitsergeb- nissen umzugehen und beabsichtigt er die Auslobung eines städtebaulichen offenen Wettbewerbs für den Ale- xanderplatz zur Neuordnung der Hochhaussituation, wenn nein, warum nicht? Antwort zu 3: Die Frage wurde während des Anhö- rungsverfahrens am 29.05.2013 im Ausschuss für Stadt- entwicklung im Tagesordnungspunkt 3 erörtert. Die Se- natsbaudirektorin schlug ein diskursives Verfahren mit breiter Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Der Alexand- erplatz soll dabei grundsätzlich als Hochhausstandort beibehalten werden. Ziel ist es, das bestehende Konzept von Prof. Kollhoff zu überprüfen und eine neue städte- bauliche Haltung zum Zusammenwirken aus Bestand und Neuem zu erarbeiten. Am 08.05.2014 erteilte das Abgeordnetenhaus dem Senat den Auftrag zur Modifizierung des Masterplans auf Grundlage eines Workshopverfahrens. Bereits im Juni 2014 wurden die Eigentümerinnen sowie Eigentümer und Anrainerinnen sowie Anrainer in einer ersten Informati- onsveranstaltung über das geplante Verfahren informiert. Zurzeit wählt die Senatsverwaltung für Stadtentwick- lung und Umwelt das Büro zur Koordinierung des Work- shopverfahrens aus. Ab Februar 2015 wird mit den Vor- bereitungen zur Durchführung des Verfahrens begonnen. Frage 4: Wie beurteilt der Senat den Nutzen und die Notwendigkeit eines Hochhausentwicklungsplans für Berlin? Antwort zu 4: Das Planwerk Innere Stadt sieht als das mit dem Abgeordnetenhaus abgestimmte innerbehördli- che Planungsinstrument für Hochhausstandorte die Areale am Ostbahnhof, Hauptbahnhof, den Bereich am Bahnhof Zoo und vor allem den Alexanderplatz vor. In diesen Bereichen besteht Planungsrecht durch rechtskräftige Bebauungs- sowie Vorhaben- und Erschließungspläne. Allein die drei rechtskräftigen Bebauungspläne im Be- reich Alexanderplatz bieten Potenzial für ca. 9 Turm- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 295 2 hochhäuser mit einer Geschossfläche von ca. 400.000 m². Das Abgeordnetenhaus bekräftigte in seinem Beschluss am 08.05.2014, dass der Alexanderplatz auch in dem bevorstehenden Workshopverfahren als der zentrale Ort Berlins für Hochhausplanungen beibehalten werden soll. Angesichts der bereits planungsrechtlich gesicherten Potenziale besteht zum jetzigen Zeitpunkt kein städtebau- liches Erfordernis für einen Hochhausentwicklungsplan. Zudem müssen die Planungskapazitäten auf die dringend zu lösenden Planungsaufgaben von außergewöhnlicher und gesamtstädtischer Bedeutung zur Sicherung des Wohnungsbaus, die Entwicklung des Areals um den Mol- kenmarkt, den Dialogprozess zur Historischen Mitte und die Umnutzung des Flughafen Tegel konzentriert werden. Frage 5: Wie viele der im Haushalt 2014/2015 einge- stellten Mittel für die Historische Mitte (Untersuchungen zum Thema Wohnen in der historischen Mitte, zur räum- lichen und städtebaulichen Vernetzung mit den umliegen- den Stadtquartieren), für das Rathausforum (Studien zum 2013 durchgeführten städtebaulichen Wettbewerb, Beauf- tragung und Umsetzung) und für einen archäologischen Pfad sind bereits verausgabt, für welche Teilgebiete und mit welchem Ergebnis? Antwort zu 5: Im Haushalt wurden 200.000 Euro für das Jahr 2014 und 500.000 Euro für das Jahr 2015 im Kapitel 1220 Titel 52609 für die Historische Mitte festge- legt. Im Jahr 2014 wurden 53.128 Euro für das Vergabe- verfahren des Dialogprozesses und das Kuratorium Berli- ner Mitte verausgabt. Ergebnis des Vergabeverfahrens war die Auswahl der Firma „zebralog“ für die Durchführung des Dialogprozesses, die die Arbeit bereits aufge- nommen hat. Die Untersuchungen zum Thema Wohnen in der Historischen Mitte, zur räumlichen und städtebauli- chen Vernetzung mit den umliegenden Stadtquartieren des Rathausforums sind in den vorangegangenen Jahren erfolgt. Die Entscheidung über die Durchführung des städtebaulichen Wettbewerbsverfahrens wird das Abge- ordnetenhaus nach Abschluss des Dialogprozesses fällen. Das Konzept des archäologischen Pfades soll parallel zu den Ausgrabungen an bedeutenden historischen Orten (Rathaus, Graues Kloster, Jüdenhof u.a.m.) in Verbindung mit den jeweiligen örtlichen Bauprojekten weiterhin reali- siert werden. In einem ersten Schritt ist die Aufstellung von zwei Stelen auf den Standorten Petriplatz und Domi- nikanerkloster am Schlossplatz geplant. Die Finanzierung dieser Stelen wird aus Mitteln der Entwicklungsmaßnah- me „Hauptstadt Berlin – Parlaments- und Regierungsviertel “ erfolgen. Über die Aufstellung weiterer Stelen in den kommenden Jahren ist im Rahmen der Haushaltsplanauf- stellung zu entscheiden. Frage 6: Welches Ergebnis haben die Abstimmungen zwischen Bezirk, Senat, BVG und Investor Hines zum Bauvorhaben Hochhaus Hines über dem U-Bahntunnel der U 5 und wann wird der Senat dem Abgeordnetenhaus den geänderten Bebauungsplan vorlegen? Antwort zu 6: Das seit August 2013 wegen der Be- denken der BVG zur Sicherheit der in der vorhandenen Fundamentplatte befindlichen U-Bahntunnel nach der Beteiligung der Behörden unterbrochene Bebauungsplan- verfahren I-B4a – 3 kann noch nicht wieder aufgenommen werden. BVG und Hines konnten in den seit Dezem- ber 2014 begonnenen bilateralen Verhandlungen eines Nachbarvertrages noch keinen Konsens über den Umfang der Regelungen, den Zeitpunkt der Vorlage der Unterla- gen und den Umfang der Kostentragung für den nicht ausschließbaren Fall von baubedingten Havarien an den U-Bahnanlagen erreichen. Zudem konnten auch bei der Verhandlung des städtebaulichen Vertrags zwischen Ber- lin und Hines noch nicht alle Fragen einer gemeinsamen Klärung zugeführt werden. Insoweit kann zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Zeit- plan für das Festsetzungsverfahren vorgelegt werden. Frage 7: Liegt für die Errichtung des Hochhauses am Standort Alexa inzwischen ein Bauantrag vor bzw. wann wird die Vorlage des Genehmigungsantrages erwartet und wie werden das Baukollegium und die Öffentlichkeit an dem Genehmigungsverfahren beteiligt? Antwort zu 7: Bis zum 19.01.2015 ist kein Antrag auf Baugenehmigung beim Bezirksamt Mitte eingegangen. Nach Auskunft des mit der Erarbeitung des Bauantrags beauftragten Architekturbüros Ortner + Ortner ist mit der Einreichung des Bauantrags Ende 1. Halbjahr 2015 zu rechnen. Das Baukollegium befasste sich mit dem vom Investor MonArch geplanten Hochhausprojekt in seinen Sitzungen am 23.06. und 08.09.2014. Dem Vorhabenträger wurde die weitere Begleitung der Planung durch das Baukollegi- um empfohlen. Das soll sich insbesondere auf die Fassa- dendetaillierung und die Fassadenbemusterung beziehen. Das Baukollegium bat den Investor um rechtzeitige Ter- minierung. Eine Beteiligung des Abgeordnetenhauses und der Öf- fentlichkeit kann dem Bauherren lediglich empfohlen werden, da es derzeit für eine formelle Beteiligung im Baugenehmigungsverfahren keine Rechtsgrundlage gibt. Frage 8: Warum tagt das Baukollegium zumindest bei der Vorstellung der Projekte nichtöffentlich und warum erhalten die freiberuflich tätigen Jurymitglieder im Bau- kollegium keine 2-3 jährige Akquisitions- und Auftrags- sperre in Berlin, so wie in anderen Gestaltungsbeiräten in Deutschland üblich? Antwort zu 8: Das Baukollegium ist keine Fachjury sondern ein Beratungsgremium der Senatsbaudirektorin. Das Baukollegium berät Politik, Verwaltung, Bauherren und Projektentwicklerinnen zu konkreten Fragen der Architektur und Stadtgestalt. Die Beratungen sind insbe- sondere auf Wunsch der Vorhabenträger vertraulich, da hier Projekte teilweise in einem sehr frühen Stadium Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 295 3 vorgestellt und diskutiert werden. Ziel ist die Schaffung von Transparenz zwischen den Planungsbeteiligten und die inhaltliche Stärkung und Beschleunigung der Ab- stimmungs- und Planungsprozesse. Von Abgeordnetenhaus und Bezirksverordnetenver- sammlung sowie Fachverbänden sind Interessierte als Vertreterinnen und Vertreter der Öffentlichkeit zugelas- sen. Sie verpflichten sich, Vertraulichkeit über die behan- delten Vorhaben zu wahren. Der Senat hält es für unangemessen, in die Berufsfrei- heit der freiberuflich tätigen Mitglieder des Baukollegi- ums einzugreifen. Im Falle persönlicher Befangenheit tritt das betroffene Mitglied beim entsprechenden Tagesord- nungspunkt der Sitzung in den Ausstand. Frage 9: Warum erhalten geladene Fachleute und Ab- geordnete bzw. deren Vertreter/innen im Baukollegium kein Rede- oder gar Mitspracherecht? Antwort zu 9: Das Baukollegium ist ein Fachgremium und stellt einen geschützten Rahmen für ein offenes Ge- spräch auch über konträre Standpunkte zu baukulturellen, nutzungs-bezogenen, ökonomischen und soziokulturellen Aspekten der Vorhaben für die am Projekt Beteiligten dar. Es ist kein öffentliches Diskussionsforum. Im Bau- kollegium werden keine Entscheidungen getroffen, son- dern Empfehlungen an die Vorhabenträger und die Ge- nehmigungsbehörden gegeben. Berlin, den 30. Januar 2015 In Vertretung Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Feb. 2015)