Drucksache 17 / 15 297 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Klaus Lederer und Carsten Schatz (LINKE) vom 16. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Januar 2015) und Antwort Weiterentwicklung der ISV: Geschichtsdokumentation und Forschung – Arbeit des Koordinierungsgremiums Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Auf welche Art und Weise wird der Senat die Ver- stetigung der Arbeit des Koordinierungsgremiums „Geschichte von Lesben, Schwulen und transgeschlechtlichen Menschen erforschen und dokumentieren“ zukünftig unterstützen (vgl. hierzu und im Folgenden auch den Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 15. Januar, Drs. 17/1683 i.d.F. der Beschlussempfehlung 17/1991, Punkt b, d, e, h und i)? 2. Wie steht der Senat dem im Zwischenbericht des Gremiums festgehaltenen „gewissen Unmut“ angesichts der „Unsicherheit über finanzielle Förderungsmöglichkeiten “ gegenüber? 3. Was unternimmt der Senat, um zu verhindern, dass das Koordinierungsgremium durch das Fehlen finanzieller Mittel weiterhin in seiner Arbeit beschränkt bleibt und in den meisten Themenfeldern nicht mehr als ein „Problembewusstsein “ schaffen kann? 4. Welche Schritte plant der Senat, um seiner Ver- antwortung für die Geschichtsdokumentation und For- schung nachzukommen (Vgl. Zwischenbericht des Koor- dinierungsgremiums: „Für die weitere Realisierung und das In-Aussichtstellen von Perspektiven wird insbesonde- re der Berliner Senat in der Verantwortung gesehen.“), die das Abgeordnetenhaus in seinem bereits zitierten Be- schluss vom 15. Januar 2015 betont hat und die Senatorin Dilek Kolat und die Staatssekretärin Barbara Loth anläss- lich der Veranstaltung zum 25. Jahrestag des Fachbe- reichs LSBTI (ehemals: Fachbereich für gleichgeschlecht- liche Lebensweisen) am 10.12.2014 im Roten Rathaus bekräftigt haben? 5. Wie steht der Senat im Einzelnen zu den im Zwi- schenbericht des Gremiums aufgelisteten erforderlichen Maßnahmen (konkret: stärkere Vernetzung zwischen Akteuren; Erstellung einer Übersicht zu Gedenkorten, Webseiten und Museen; Verschlagwortung von histori- schen Akten/Archivleitfaden) und welche finanziellen Mittel werden für deren Realisierung bereitgestellt? Zu 1. bis 5.: Die Arbeit des Koordinierungsgremiums „ Geschichte von Lesben, Schwulen und transgeschlechtlichen Menschen erforschen und dokumentieren“ wurde seit der Veröffentlichung des Zwischenberichts im Juni 2014 stetig fortgesetzt. Die Sitzungen des Gremiums finden halbjährlich statt, in 2014 am 10. Februar und 30. Oktober. Dadurch wurde die beabsichtigte Vernetzung vertieft. Die Themen und Fragestellungen des Gremiums, insbesondere die Lebenserfahrungen und die Repression in den 1950er und 1960er Jahren fanden Eingang in Pro- jekten und Forschungsvorhaben verschiedener Institutio- nen, z.B. in Forschungsvorhaben des Instituts für Zeitge- schichte München, Berlin. Der Name des Gremiums wur- de auf Wunsch der Beteiligten und um den tatsächlichen Aktivitäten und Zielen gerecht zu werden, erweitert in „Geschichte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, transund intergeschlechtlichen Menschen erforschen und do- kumentieren. Der Senat hat bereits verstärkt Mittel im Handlungs- feld „Geschichtsdokumentation LSBTI“ im Rahmen der vorhandenen Haushaltsansätze eingesetzt und wird dies im laufenden Haushaltsjahr fortsetzen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 297 2 6. Wie stellt der Senat sicher, dass Forscher*innen „unbürokratisch Akteneinsicht bei den betroffenen Institutionen “ (Beschluss des Abgeordnetenhauses, a.a.O., Punkt b und i) erhalten? 7. Welche Unterstützung erhalten Forscher*innen bei der Sichtung von Akten? 8. Welche Möglichkeiten sieht der Senat zum Abbau von Forschungsdesideraten in der Geschichte von LSB- TI* – etwa in den neun im Zwischenbericht des Koordinierungsgremiums genannten Themenbereichen – angesichts der „unsichere[n] Finanzierungsaussichten für LSBTI-Forschungsprojekte“? Welchen Beitrag wird der Senat dazu leisten? Zu 6., 7. und 8.: Unterstützung bei Akteneinsicht gibt der Senat anlassbezogen, wenn sich dies als notwendig erweist. Zum Abbau von Forschungsdesideraten gibt der Senat Anregungen im Rahmen der Kooperation sowie einzelfallbezogene Unterstützung, z.B. in Form von fach- lichen Stellungnahmen. 9. Was unternimmt der Senat, um – in Hinblick auf die in der Fachrunde Lesbenforschung des Koordinie- rungsgremiums festgestellten spezifischen Bedarfe – die Voraussetzungen einer expliziten Berücksichtigung lesbi- scher und bisexueller Frauen in der Forschung zu schaffen und zu gewährleisten? 10. Was unternimmt der Senat, um die Voraussetzun- gen einer expliziten Berücksichtigung von trans- und intergeschlechtlichen Menschen in der Forschung zu schaffen und zu gewährleisten? Zu 9. und 10.: Die Landesstelle für Gleichbehandlung - gegen Diskriminierung (LADS) hat eine Expertise „Aspekte der Erforschung gesellschaftlicher Ausgrenzung und Diskriminierung lesbischer Frauen, mit Schwerpunkt auf Lebenssituationen, Diskriminierungs- und Emanzipa- tionserfahrungen in der frühen Bundesrepublik“ beauftragt . Die Expertise wird in Kürze der Öffentlichkeit vor- gestellt. Geplant sind Expertisen, die sich mit dem For- schungsstand und -bedarf bezogen auf Lebenssituationen, Diskriminierungs- und Emanzipationserfahrungen von Lesben in der DDR beziehen sowie auf Lebenserfahrun- gen trans- und intergeschlechtlicher Menschen in den 1950er und 1960er Jahren. 11. Wird der Senat im Jahr 2015 und im Rahmen der Planung für den bevorstehenden Doppelhaushalt Mittel für die Realisierung weiterer Zeitzeug*innen-Interviews im Rahmen des „Archivs der anderen Erinnerungen“ bereitstellen? Wenn nein: Warum nicht? Wenn ja: In welcher Höhe soll dies (hinsichtlich des Doppelhaushalts 2016/17 vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfas- sung des Abgeordnetenhauses) aus Sicht des Senats erfol- gen und wie viele Interviews können damit realisiert werden? Was ist zur Systematisierung der Ergebnisse dieser Interviews geplant? Zu 11.: Die Landesantidiskriminierungsstelle fördert im Jahr 2015 ein Projekt, das bei der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld angesiedelt ist. In diesem Rahmen werden 3-4 Interviews durchgeführt. Ein fachlicher Aus- tausch mit der Bundesstiftung und weiteren Institutionen zu Qualitätskriterien und der Systematisierung der Ergeb- nisse erfolgt darüber hinaus im Rahmen der im März 2014 abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung. Berlin, den 03. Februar 2015 In Vertretung Barbara Loth Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Feb. 2015)