Drucksache 17 / 15 299 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher und Harald Wolf (LINKE) vom 16. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Januar 2015) und Antwort Reinigung des Ruschegrabens Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Gutachten wurden bezüglich der Möglichkeiten zur Reinigung des Regenwasserzuflusses in den Rummelsburger See beauftragt bzw. welche sind geplant? Antwort zu 1: Folgende Gutachten wurden seit 2005 beauftragt: Untersuchungen zu Möglichkeiten der stofflichen Entfrachtung des Ruschegrabens (2006) im Auftrag der Berliner Wasserbetriebe Studie zur Effizienz der Regenwasserbehandlung in Berlin (2010) im Auftrag der Berliner Wasserbetrie- be Voruntersuchungen zur Regenwasserbehandlung am Marzahn-Hohenschönhausener-Grenzgraben (2012) im Auftrag von der Senatsverwaltung für Stadtent- wicklung und Umwelt Voruntersuchungen zur Regenwasserbehandlung im Mündungsbereich und im Mittellauf des Ruschgra- bens (2013) im Auftrag von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Beschreibung von technischen Verfahrensoptionen im Auslaufbereich des Ruschegrabens zur Behand- lung des Regenwetterabflusses (2014) im Auftrag von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Technische Machbarkeit eines unterirdischen Lamel- lenabscheiders östlich des Auslaufbauwerkes Ru- schegraben im Bebauungsplangebiet XVII-5a (2014) im Auftrag von der Senatsverwaltung für Stadtent- wicklung und Umwelt. Für die Jahre 2015 und 2016 sind weitere Studien in Zusammenarbeit mit den Berliner Wasserbetrieben ge- plant. Diese Studien werden die in den Gutachten enthal- tenden Ansätze zur Regenwasser- und Trockenwetterbe- handlung aufgreifen und vertiefen. Ein Schwerpunkt stellen verfahrenstechnische Untersuchungen zur Opti- mierung der Planung eines zentralen Bodenfilters im Auslaufbereich des Marzahn-Hohenschönhausener- Grenzgrabens zur Ermittlung des tatsächlichen Platzbe- darfs dar. Frage 2: Kommt beim Ruschegraben durchgängig eine Trennung von Schmutzwasser und Regenwasser zur An- wendung? Antwort zu 2: Im Einzugsgebiet des Ruschegrabens besteht ein Trennsystem und damit eine durchgängige Trennung von Schmutzwasser und Regenwasser. Frage 3: Was sind die Quellen des sogenannten Tro- ckenwetterabflusses? Woraus setzt sich dieser zusam- men? Wie hoch ist der Anteil der „Fehleinleitungen“ von Schmutzwasser? Was wurde (bzw. wird) dagegen unter- nommen? Antwort zu 3: Trockenwetterabfluss entsteht in der Regenwasserkanalisation vornehmlich durch:  Regenwasser aus Regenrückhalteanlagen, deren Entleerung nach Regenende anhält (private Anla- gen, Regenrückhaltebecken im Einzugsgebiet, Überlauf Fennpfuhl)  Abfließen von Schichtenwasser z.B. durch angeschlossene Drainageleitungen Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 299 2 Das Einzugsgebiet des Ruschegrabens wurde intensiv auf Fehlanschlüsse von privaten Schmutzwassergrundlei- tungen an die Regenwasserkanalisation untersucht. Auf- gefundene Fehlanschlüsse wurden beseitigt. Das Entste- hen neuer Fehlanschlüsse im Zuge von privaten Sanie- rungsmaßnahmen an Grundleitungen kann nie ausge- schlossen werden. Aufgrund der Größe des Einzugsgebie- tes (ca. 900 ha) ist die Feststellung und Beseitigung von Fehlanschlüssen ein aufwendiger Prozess, der kontinuier- lich im Rahmen betrieblicher Maßnahmen durchgeführt wird. Frage 4: Wird in Betracht gezogen, Regenwasser am Ort des Anfalls (z.B. durch Versickerung) zu reinigen bzw. den Eintrag in den See durch solche Maßnahmen zu verringern? Ist es möglich, Hausbesitzer bestehender Häuser zur lokalen Versickerung von Regenwasser zu veranlassen, ähnlich wie es in Neubaubereichen ge- schieht? Antwort zu 4: Regenwasser, das vor Ort über die be- lebte Bodenzone versickert bzw. verdunstet, kommt nicht zum oberirdischen Abfluss und entlastet das Kanalnetz und in Folge den Rummelsburger See. Derartige Maß- nahmen sind grundsätzlich zu begrüßen, haben jedoch aufgrund der stadtstrukturellen und rechtlichen Bedin- gungen auch ihre praktischen Grenzen. Ein Versicke- rungsgebot ist im § 36a Abs. 1 Satz 1 Berliner Wasserge- setz (BWG) geregelt. Demnach soll Niederschlagswasser über die belebte Bodenzone versickert werden, soweit eine Verunreinigung des Grundwassers ausgeschlossen ist oder sonstige signifikante nachteilige Auswirkungen auf den Zustand der Gewässer nicht zu erwarten sind oder sonstige Belange (z.B. Gefahr von Vernässungsschäden oder Bodenbelastungen) nicht entgegenstehen. Eine zwingende Verbindlichkeit ist damit nicht geregelt und müsste letztendlich erst herbeigeführt werden, indem Flächeninhaber entsprechend § 36a Abs. 2 BWG zu Maß- nahmen der Versickerung, Reinigung, Rückhaltung oder Ableitung von Niederschlagswasser durch Rechtsverord- nung der für die Wasserwirtschaft zuständigen Senats- verwaltung verpflichtet werden. Eine solche Rechtsver- ordnung existiert derzeit allerdings nicht und hätte auch weitreichende Konsequenzen. Im Rahmen von Langfrist- strategien sind auch finanzielle Anreizsysteme zur finan- ziellen Förderung von Maßnahmen der dezentralen Re- genwasserbewirtschaftung denkbar. Ergänzend ist es bei Neubauvorhaben bereits aktuell möglich, Verpflichtungen zur Regenwasserbewirtschaf- tung als Festsetzungen in Bebauungsplänen aufzunehmen (s. § 36 a Abs. 3 BWG). Frage 5: Für welchen Zeitraum sind Maßnahmen zur Reinigung des Regenwassers geplant? Welche Kosten sind mit den geplanten Maßnahmen verbunden und wie werden diese finanziert? Antwort zu 5: Ein verbindlicher Zeitplan zur Umset- zung von Maßnahmen der Regen- bzw. Trockenwetterbe- handlung im Einzugsgebiet des Rummelsburger Sees sowie eine belastbare Kostenschätzung kann derzeit noch nicht benannt werden. Dazu müssen erst alle Voruntersu- chungen abgeschlossen werden. Die Finanzierung von Maßnahmen zur Niederschlagswasserbehandlung muss zu 100 % aus dem Landeshaushalt erfolgen. Maßnahmenträ- ger für den Ruschegraben sind die Berliner Wasserbetrie- be. Gewässergütemaßnahmen im Bestand des Trennsys- tems sollen gemäß Anmeldung für den Doppelhaushalt 2016/17 verstärkt werden. Berlin, den 02. Februar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Feb. 2015)