Drucksache 17 / 15 300 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher und Harald Wolf (LINKE) vom 16. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Januar 2015) und Antwort Anliegende Schiffe an den Spundwänden des Rummelsburger Sees Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Behörde ist zuständig für das landsei- tige Festmachen der Schiffe und Boote an den Spund- wänden des Rummelsburger Sees? Antwort zu 1: Der Rummelsburger See ist eine Bun- deswasserstraße. Sofern keine baulichen Anlagen errichtet werden, ist das Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin (WSA) zuständig. Die landseitige Eigentümerin oder der Eigentümer kann die Nutzung seines Eigentums untersa- gen (z.B. Zuwegung). Frage 2: Welche landseitige Infrastruktur ist nach Meinung des Senats für das Daueranlegen von Booten bzw. Schiffen (bewohnt/unbewohnt) notwendig? Bei welchen (bzw. wie vielen) anliegenden Booten bzw. Schiffen sind diese Voraussetzungen vorhanden bzw. nicht vorhanden? Antwort zu 2: Grundsätzlich sollen Ver- und Entsor- gungsmöglichkeiten (Strom, Trinkwasser, Abwasser, Müll) und die Zuwegung für dauerhaft liegende Boote und Schiffe vorhanden sein. Bei genehmigten Steganla- gen sind diese zumeist da. Im Rummelsburger See liegt nur für eine schwim- mende Anlage (Jugendfreizeitschiff) eine wasserbehördli- che Genehmigung vor. Andere Liegeplatzgenehmigungen für einzelne Schiffe wurden nicht erteilt. Frage 3: Wurden mit den Besitzern der Boote/Schiffe Nutzungsverträge oder Vereinbarungen zum Festmachen abgeschlossen bzw. Genehmigungen erteilt? Wenn ja, mit welchen bzw. wie vielen und mit welchen Auflagen? Frage 4: Wurden mit den Besitzern der stillgelegten Wasserfahrzeuge Vereinbarungen getroffen? Wenn ja, was beinhalten diese? Antwort zu 3 und 4: Nutzungsverträge über Wasser- flächen können nur mit dem WSA als Eigentümer abge- schlossen werden. Nach Auskunft des WSA wird über die Anzahl der Anfragen und Verträge keine Statistik geführt. Liegegenehmigungen wurden vom Senat nicht erteilt. Andere Vereinbarungen wurden nicht getroffen. Frage 5: Wird die Versorgung der bewohnten Schiffe mit Strom und Wasser kontrolliert? Wird die Entsorgung von Abwasser und Fäkalien dieser Schiffe kontrolliert? Antwort zu 5: Nein. Frage 6: Möchte der Senat das Wohnen auf Schiffen am Rummelsburger See fördern oder dulden? Antwort zu 6: Der Senat sieht keine Förderung des Wohnens auf Schiffen am Rummelsburger See vor. Berlin, den 29. Januar 2015 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Feb. 2015)