Drucksache 17 / 15 311 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 15. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Januar 2015) und Antwort Datei „Sportgewalt Berlin“ (III): Datenerfassung, -abfrage und -auswertung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Unter welchen konkreten Voraussetzungen werden personenbezogene Datensätze von Besucher*innen von Sportveranstaltungen (Fußballanhänger*innen etc.) in der landeseigenen Datei „Sportgewalt“ gespeichert? Zu 1.: Die Datei „Sportgewalt“ soll es ermöglichen, landesweit zentral Ermittlungen sowie vorbeugende Maß- nahmen im Bereich der Straftaten, die im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen stehen, durchzuführen. Zu die- sem Zweck werden gemäß der Errichtungsanordnung personenbezogene Daten gespeichert von  Beschuldigten und Tatverdächtigen zu Straftaten, die im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen stehen,  Gefahrenverursacherinnen und Gefahrenverursachern sowie  Kontaktpersonen potentieller Straftäterinnen und Straftäter im Sinne des § 25 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin (ASOG Bln), Zeugen, Hinweisgebern und sonstigen Auskunftspersonen, wenn die Voraussetzungen des § 43 Absatz 1 ASOG vorliegen. 2. Wie viele personenbezogene Datensätze sind aktu- ell in der landeseigenen Datei „Sportgewalt“ erfasst? Zu 2.: In der Datei „Sportgewalt“ sind zurzeit 1612 Datensätze gespeichert (Stand: 22. Januar 2015). 3. Wie verteilen sich die aktuell in der landeseigenen Datei „Sportgewalt“ gespeicherten Personendatensätze nach Vereinszugehörigkeit und nach den Kategorien (A: „friedlich“, B: „gewaltbereit/-geneigt“ und C: gewaltsuchend )? Zu 3.: Eine Speicherung von Personendaten von Per- sonen der Kategorie A („friedlich“) entspricht nicht dem Sinn und den rechtlichen Voraussetzungen der Datei „Sportgewalt“ und findet daher nicht statt. Der Gesamtbestand der Datei „Sportgewalt Berlin“ mit Stand: 22. Januar 2015 setzt sich wie folgt zusammen: 1612 Datensätze in der Datei, aufgelistet nach Verein, Kategorisierung: Verein Gesamt Kat.* B Kat. C Hertha BSC Berlin 535 465 70 1. FC Union Berlin 473 430 43 BFC Dynamo Berlin 506 382 124 1. FC Union Berlin II 1 1 Eintracht Braunschweig 1 1 SV Adlershof 1 1 FC Schalke 04 3 3 FC Halle 1 1 Eintracht Frankfurt 4 4 Dynamo Dresden 2 2 SV Babelsberg 03 4 4 SV Werder Bremen 2 2 TSV München von 1860 1 1 Hamburger SV 1 1 Tennis Borussia Berlin 26 24 2 Energie Cottbus 9 7 2 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 311 2 FC Magdeburg 4 1 3 MKS Pogon Stettin 13 8 5 Karlsruher SC 2 2 1. FC Kaiserslautern 1 1 Hansa Rostock 4 4 MSV Duisburg 1 1 FC St. Pauli 2 2 ALBA Berlin 7 7 SV Lichtenberg 47 1 1 Eisbären Berlin 5 5 Nicht bekannt (ohne Verein) 2 2 *Kat. = Kategorie 4. Wie viele Personendatensätze sind in den Jahren seit 2010 jeweils in der landeseigenen Datei „Sportgewalt “ neu angelegt worden? (Bitte nach Jahr, Vereinszugehörigkeit und Kategorie aufschlüsseln.) Zu 4.: Die Neuanlage von Datensätzen wird statistisch nicht erfasst. Auch eine kumulative quantitative Berech- nung ist wegen der Löschung von Datensätzen nicht mög- lich. 5. Wie viele Personendatensätze sind in den Jahren seit 2010 jeweils in der landeseigenen Datei „Sportgewalt “ neu angelegt worden und noch heute im Datenbestand ? (Bitte nach Jahr, Vereinszugehörigkeit und Kate- gorie aufschlüsseln.) Zu 5.: Die hier gewünschten Informationen werden statistisch nicht erfasst. Siehe auch Antwort zu Frage 4. 6. Werden die in der landeseigenen Datei „Sportgewalt “ gespeicherten Personendatensätze - vergleichbar zur Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ – nach Speicherungsanlass erfasst? Wenn ja, bitte die aktuell gespeicherten Personendatensätze nach jeweiligem Speicherungsanlass aufschlüsseln. Zu 6.: Die in der Datei „Sportgewalt“ gespeicherten Personendatensätze werden nicht nach Speicherungsan- lass erfasst. 7. Wie viele Datenabfragen in der landeseigenen Da- tei „Sportgewalt“ erfolgten durch die Berliner Polizei in den Jahren seit 2010? (Bitte nach Jahr und Anzahl auf- schlüsseln.) Zu 7.: Bei der Datei „Sportgewalt“ handelt es sich um eine Arbeitsdatei des Landeskriminalamtes Berlin. Der Zugriff ist ausschließlich den mit dieser Aufgabe betrau- ten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gestattet. Eine Erhebung über die Anzahl der Dateizugriffe erfolgt nicht. 8. Wie wirken sich die jeweiligen Verfahrensausgän- ge (Freispruch, Einstellungen – insbesondere nach § 170 II StPO) jeweils auf eine Löschung der gespeicherten Datensätze aus? Zu 8.: Sofern solche Verfahrensausgänge bekannt werden, erfolgt nach Maßgabe des Einzelfalls eine Prü- fung und Prognose über den Bedarf des Weiterbestands der Speicherung oder der Löschung der entsprechenden Datensätze. 9. Worin unterscheidet sich die landeseigene Datei „Sportgewalt“ der Berliner Polizei von ihrem Zweck und Inhalt her von der Verbunddatei „Gewalttäter Sport“? Zu 9.: Die Datei „Sportgewalt Berlin“ als Arbeitsdatei des Landeskriminalamtes Berlin soll es ermöglichen, die im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen stehenden landesweiten zentralen Ermittlungen von Straftaten sowie die Maßnahmen der Gefahrenabwehr zur Verhinderung gewalttätiger Auseinandersetzungen und sonstiger Strafta- ten durchzuführen. Weiterhin soll die Erstellung aktueller Lagedarstellungen und Gefahrenprognosen unterstützt sowie polizeiliches Handeln dokumentiert werden. Die Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ dient auf Bundesebene der Verhinderung gewalttätiger Auseinanderset- zungen und sonstiger Straftaten im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen, insbesondere von Fußballspielen, durch recherchefähige Erfassung der dort aufgeführten Anlässe, soweit diese im Zusammenhang mit Sportveran- staltungen festgestellt wurden. 10. Unter welchen Voraussetzungen werden Besu- cher*innen von Sportveranstaltungen, die in der landesei- genen Datei “Sportgewalt“ neu erfasst werden, zusätzlich auch in der Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ gespeichert ? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 311 3 Zu 10.: Die Erfassung von Personendatensätzen in der Datei „Sportgewalt Berlin“ und zusätzlich der Datei „Gewalttäter Sport“ richtet sich nach den Voraussetzungen für eine Datenspeicherung gemäß der jeweiligen Errichtungsanordnung. Das Landeskriminalamt Berlin stellt Personen in die Verbunddatei ein, bei denen ein weiteres gefahrenträchtiges oder strafrechtlich relevantes Verhalten prognostiziert werden kann. 11. Welche Analysesoftware welcher Hersteller kommt bei der Auswertung der landeseigenen Datei „Sportgewalt“ zur Anwendung, und was ist jeweils Zweck und Funktionalität der Software? Zu 11.: Bei der Datei „Sportgewalt Berlin“ handelt es sich um eine Datenbank-Anwendung auf Basis von Microsoft Access. Eine Analyse-Software im engeren Sinne findet keine Verwendung. 12. Zu welchen Konsequenzen für den Besuch von Sportveranstaltungen kann die unterschiedliche Kombina- tion von Eintragungen (Kategorie, Vereinszugehörigkei- ten etc.) zu einer Person in der landeseigenen Datei „Sportgewalt“ führen? Zu 12.: Die Eintragung einer Person in die Datei „Sportgewalt Berlin“ hat für den Besuch von Sportveranstaltungen keine Konsequenzen. 13. Über wie viele mobile Geräte welcher Hersteller verfügt die Berliner Polizei, um die personenbezogenen Daten der Besucher*innen von Sportveranstaltungen mit der landeseigenen Datei „Sportgewalt Berlin“ abzugleichen ? Zu 13.: Besucherinnen und Besucher von Sportveran- staltungen werden nicht per se mit der landeseigenen Datei „Sportgewalt Berlin“ abgeglichen. Liegen jedoch die rechtlichen Voraussetzungen vor, verfügt das Landes- kriminalamt Berlin für den mobilen Einsatz über mehrere Laptops der Hersteller DELL und Hewlett-Packard, auf denen die Datei „Sportgewalt Berlin“ verfügbar ist. Berlin, den 30. Januar 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Feb. 2015)