Drucksache 17 / 15 314 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriele Hiller (LINKE) vom 19. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Januar 2015) und Antwort UEFA-Champions-League-Finalspiele in Berlin 2015 (I) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welchen Sportstätten werden die Champions- League-Finalspiele der Männer und Frauen in Berlin 2015 ausgetragen werden und wie ist der Stand der Vorberei- tung dieser Sportanlagen? Zu 1.: Das Champions League-Finale der Männer wird im Olympiastadion Berlin, das Finale der Frauen im Hauptstadion im Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark ausge- tragen. Beide Sportstätten werden derzeit anforderungsge- recht für die Finalspiele vorbereitet, die Planungen sind abgeschlossen und die erforderlichen Baumaßnahmen zur termingerechten Fertigstellung haben begonnen. 2. Welche baulichen und anderen Maßnahmen muss- ten bzw. müssen vorgenommen werden, um den Stan- dards der UEFA zu genügen? Zu 2.: Die Herrichtung des Olympiastadion Berlin entsprechend den Standards der UEFA (Union des Associations Européennes de Football) erfolgt vorrangig durch die temporäre Erweiterung bzw. den Ausbau der Pressetribüne und der Medienarbeitsbereiche einschließ- lich deren technischer Ausstattung, den Bau von Kabel- brücken zur Versorgung des erweiterten TV-Compounds am Stadion und die teilweise temporäre Ergänzung der technischen Infrastruktur. Dies betrifft hauptsächlich die Verfügbarkeit modernster Medientechnik (IT-Technik, Netzwerkstrukturen, technische Supportleistungen) für die weltweite Übertragung des Champions League- Finales. Durch den technischen Wandel insbesondere bei der Übertragungstechnologie (u. a. HD-Bildqualität) wer- den von den TV-Anstalten und der UEFA dem Stand der Technik entsprechende Systeme und Netzwerke bean- sprucht. Hinzu kommen die Ertüchtigung des Parkplatzes PO4, insbesondere für die erhöhte Anzahl der Schwerbehinder- tenparkplätze, einschließlich der Beleuchtung und eine Erweiterung und Anpassung der Leitsysteme für die dau- erhafte Nutzung für Sehbehinderte. Die anforderungsgerechten Maßnahmen im Olympia- park Berlin umfassen im Wesentlichen die versorgungs- technische und infrastrukturelle Vorbereitung des Maifel- des für das Sponsoren-Village einschließlich des Rück- baus temporärer Maßnahmen und der Erneuerung von Rasenflächen. Die anforderungsgerechte Herrichtung des Friedrich- Ludwig-Jahn-Stadions beinhaltet die Herrichtung des Tribünengebäudes, insbesondere der Umkleidekabinen inklusive der Dusch- und Sanitärräume, der Trainer- und Schiedsrichterräume, des Medienbereichs, der Arbeits- räume für die UEFA und der VIP-Räume. Hinzu kommen Renovierungsmaßnahmen im Stadion und der Anstrich der Außenfassade sowie der Einbau temporärer Kame- rapodeste und erforderlichenfalls die Erneuerung des Rasenspielfeldes. 3. Welche Kosten werden für die unter 2. erfragten Maßnahmen erwartet und wer trägt diese in jeweils wel- cher Höhe? Zu 3.: Die Kosten für die aufgeführten baulichen und anderen Maßnahmen betragen voraussichtlich rund 5,9 Mio. EUR. Zu den Kostenträgern und zur Aufteilung der Kostenanteile wird auf die Angaben unter Frage 4. ver- wiesen. 4. Welchen Anteil trägt das Land Berlin an den unter 2. erfragten Maßnahmen und wo sind diese Mittel in jeweils welcher Höhe im Landeshaushalt eingestellt? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 314 2 Zu 4.: Das Land Berlin trägt anteilig die Kosten für die anforderungsgerechte Herrichtung des Olympiastadi- on Berlin. Die Finanzierung soll gemäß Senatsbeschluss aus vorhandenen Deckungsmitteln vornehmlich im Ein- zelplan 05 - Senatsverwaltung für Inneres und Sport - in Höhe von 293.000 EUR erfolgen. Alle übrigen Kosten für das Olympiastadion in Höhe von rund 1.710.000 EUR teilen sich die UEFA (1.200.000 EUR), der Deutsche Fußball-Bund (92.000 EUR) und die Olympiastadion Berlin GmbH (418.000 EUR). Die Mittel für die erforderlichen Maßnahmen im Olympiapark Berlin werden im Einzelplan 12 - Senats- verwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt - bei Kapi- tel 1250, Titel 70100 - Sanierung und Modernisierung des Olympiaparks - gemäß geprüfter Bauplanungsunter- lagen in Höhe von 1.750.000 EUR bereitgestellt. (Für Maßnahmen im Olympiapark trägt die UEFA Kosten in Höhe von 385.000 EUR.) Das Land Berlin trägt die Kosten für Maßnahmen im Friedrich-Ludwig-Jahn-Stadion bzw. Friedrich-Ludwig- Jahn-Sportpark gemäß geprüfter Bauplanungsunterlagen in Höhe von 2.120.000 EUR. Diese werden gemäß Se- natsbeschluss außerplanmäßig im Einzelplan 12 - Senats- verwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt - bei Kapi- tel 1250, neuer Titel 70146 - Sanierung und Modernisie- rung des Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportparks – bereitgestellt (siehe Unterrichtung Hauptausschuss rote Nr. 1676). 5. Welche Einschränkungen des Spiel- und Sportbe- triebes wird es auf den von den Finalspielen benötigten Sportanlagen für wen, wann und für wie lange geben? Zu 5.: Im Olympiastadion Berlin kommt es zu keinen Einschränkungen des Spiel- und Sportbetriebes. Im Olympiapark Berlin hat die Nutzung und anschlie- ßende Regeneration des Maifeldes Auswirkungen auf die Cricket-Saison 2015. Die für Trainings- und Spielbetrieb zur Verfügung stehenden Zeitfenster wurden Ende 2014 dem Berlin Cricket Komitee mitgeteilt, damit die Ein- schränkungen im Rahmen der Saisonplanung 2015 be- rücksichtigt werden können. Ein Nutzungsantrag 2015 liegt bisher nicht vor, so dass konkrete Aussagen nicht möglich sind. Einschränkungen auf anderen Sportanlagen des Olympiaparks sind nicht zu erwarten. Im Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark muss der Spiel- und Sportbetrieb nur sehr unwesentlich eingeschränkt werden. Lediglich am Spieltag selbst stehen die Sportan- lagen den Vereinen nicht zur Verfügung. Das Heimrecht eines für den 3. Mai 2015 geplanten Regionalliga- Fußballspiels des BFC Dynamo konnte in Abstimmung mit den Vereinen und dem Nordostdeutschen Fußballver- band getauscht werden, so dass auch keine Sportveran- staltungen im Großen Stadion abgesagt werden mussten. 6. Inwieweit ist es gesichert, dass den von den Ein- schränkungen Betroffenen Ausweichsportstätten zu Ver- fügung gestellt werden? Zu 6.: Die Bereitstellung von Ausweichspielstätten ist nicht erforderlich. 7. Welchen Einfluss hat das Land Berlin auf Kontin- gente, Kosten und Verkauf der Tickets für die Finalspiele und was hat der Senat getan, um möglichst vielen fuß- ballbegeisterten Berliner*innen die Chance zu geben, die Finalspiele direkt im Stadion erleben zu können? Zu 7.: Das Land Berlin hat keinen Einfluss auf Kon- tingente, Kosten oder den Verkauf der Tickets für beide Finalspiele. Die UEFA behält es sich generell vor, die Kontingentierung, Preise und den Verkauf der Tickets selbst zu regeln. 8. Wie ist die Kostenstruktur der Eintrittskarten? Zu 8.: Die Kostenstrukturen für die Eintrittskarten sind dem Senat von Berlin nicht bekannt. 9. Wie hoch ist der Anteil der Eintrittskarten, die an Fans und an die breite Öffentlichkeit gehen werden? Zu 9.: Der genaue Anteil an Eintrittskarten, die Fans und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, ist dem Senat von Berlin nicht bekannt. Es ist davon auszu- gehen, dass von der UEFA wesentliche Anteile den bei- den Finalteilnehmer-Clubs des Männer- und des Frauen- finales zur Verfügung gestellt werden. 10. Wie viele Tickets werden direkt in der Ausrichter- stadt Berlin verkauft werden und wann beginnt der Ver- kauf? Zu 10.: Dies ist dem Senat nicht bekannt. Berlin, den 29. Januar 2015 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Feb. 2015)