Drucksache 17 / 15 315 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriele Hiller (LINKE) vom 19. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Januar 2015) und Antwort UEFA-Champions-League-Finalspiele in Berlin 2015 (II) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Kosten entstehen für das Land Berlin ins- gesamt in Verbindung mit den UEFA-Champions- League-Finalspielen der Männer und Frauen in Berlin 2015 (bitte Aufwendungen für das „Begleitprogramm“ z.B. am Brandenburger Tor mit berücksichtigen)? Zu 1.: Von den Kosten für die anforderungsgerechte Herrichtung des Olympiastadion Berlin für das Champi- ons League-Finale der Männer einschließlich der benötig- ten Nebenflächen auf dem Maifeld und im Umfeld des Olympiastadions sowie des Friedrich-Ludwig-Jahn- Stadions für das Finale der Frauen mit den erforderlichen Nebenflächen im Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark trägt das Land Berlin rund 4,16 Mio. EUR. Für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit einschließ- lich der veranstaltungsbezogenen Stadtgestaltung (Host City Dressing), ein Bankett vor dem Männer-Finale und ein Dinner zum Frauen-Finale sowie für temporäre Maß- nahmen am Flughafen Schönefeld zur Kapazitätserweite- rung der Abfertigungs- und Kontrolleinrichtungen wegen der erforderlichen Fantrennung werden vom Land Berlin rund 1,1 Mio. EUR zur Verfügung gestellt. 2. Welche Finanzierungsanteile übernimmt die UEFA für die beiden Champions-League-Finalspiele und die begleitenden Veranstaltungen? Zu 2.: Die UEFA (Union des Associations Europé- ennes de Football) übernimmt für die Herrichtung des Olympiastadions einen im Rahmen von Verhandlungen zwischen dem Land Berlin, der UEFA, dem Deutschen Fußball-Bund und der Olympiastadion Berlin GmbH vereinbarten Finanzierungsanteil in Höhe von rund 1,2 Mio. EUR. Für Maßnahmen im Olympiapark trägt die UEFA Kosten in Höhe von 385.000 EUR. Die Vorbereitung und Durchführung des UEFA Champions Festivals am Brandenburger Tor finanziert die UEFA selbst. Weitere Finanzierungsanteile der UEFA für andere Maßnahmen und begleitende Veranstaltungen sind dem Senat der Höhe nach nicht bekannt. 3. Wie hoch sind die Aufwendungen, die in jeweils welcher Höhe private Sponsoren o.ä. für die UEFA- Champions-League-Finalspiele übernehmen? Zu 3.: Dem Senat ist nicht bekannt, ob oder in welcher Höhe private Sponsoren o. ä. sich an Aufwendungen der UEFA Champions-League-Finalspiele beteiligen. Das Land Berlin wird nicht durch private Sponsoren o. ä. unterstützt. 4. Welche Maßnahmen werden zur Gewährleistung der Sicherheit der Champions-League-Finalspiele jeweils vorgesehen, wie viele Polizist/innen werden im Einsatz sein und was wird die Realisierung des Sicherheitskon- zeptes an beiden Veranstaltungsorten insgesamt kosten? Wer wird diese Kosten in jeweils welchem Umfang tra- gen?! Zu 4.: Die Polizei Berlin bereitet sich umfassend in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Behörden, Veran- staltern und Akteuren auf die Bewältigung der Champi- ons-League-Finalspiele vor. Die Planungen der polizeili- chen Einsätze sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Die zu treffenden Maßnahmen und die Anzahl der einzuset- zenden Polizeidienstkräfte sind abhängig von der Zu- sammensetzung der zurzeit noch nicht feststehenden Spielpaarungen. Erst auf dieser Grundlage kann eine differenzierte und umfassende Lagebeurteilung vorge- nommen werden. Allerdings wird aufgrund des stets bei Champions-League-Finalspielen hohen Interesses stadt- weit mit einem hohen Fanaufkommen, das die Anzahl der Besucherinnen und Besucher der Endspiele erheblich Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 315 2 überschreiten kann, zu rechnen sein. Daher muss auch von einem entsprechend hohen Kräfteeinsatz der Polizei Berlin ausgegangen werden. Eine genaue Aussage zur Zahl der einzusetzenden Polizeidienstkräfte kann jedoch zum derzeitigen Planungsstand noch nicht getroffen wer- den. Ausgaben für Polizeieinsätze sind grundsätzlich durch die im Haushaltsplan von Berlin für die Polizei eingestell- ten Haushaltsmittel gedeckt und werden deshalb nicht gesondert erhoben. Das Erstellen eines Sicherheitskonzeptes ist Teil des Genehmigungsverfahrens und obliegt dem jeweiligen Veranstalter oder der jeweiligen Veranstalterin. Die Kos- ten zur Realisierung der Sicherheitskonzepte für die Champions-League-Finalspiele sind dem Senat nicht bekannt. 5. Durch welche Maßnahmen wird gewährleistet, dass die UEFA Champions League-Finalspiele den Anforde- rungen an Nachhaltigkeit/Umweltschutz gerecht werden? Zu 5.: Die Maßnahmen dienen vorrangig der Schaf- fung für die konkreten Veranstaltungen benötigten techni- schen Infrastruktur und sind dementsprechend nur bedingt nachhaltig. Nachhaltig sind die neuangelegten Sportrasenflächen sowie die Renovierungsmaßnahmen in Gebäuden, die Ertüchtigung und Schaffung einer erhöhten Anzahl von Schwerbehindertenparkplätzen auf dem Parkplatz PO4 am Olympiastadion einschließlich Beleuchtung und eine Erweiterung und Anpassung der Leitsysteme für die dau- erhafte Nutzung für Sehbehinderte im Olympiastadion. Im Rahmen der Durchführung der baulichen Maßnahmen werden alle Anforderungen des Umweltschutzes durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt beachtet. 6. Welche Beeinträchtigungen sind durch das Ver- kehrskonzept in welchem Umfang und welchem Zeitraum zu erwarten und was wird es kosten? Zu 6.: Das Verkehrskonzept sieht zum einen eine Sperrung der Straße des 17. Juni zwischen Ebertstraße und Yitzhak-Rabin-Straße sowie der Ebertstraße zwi- schen Behrenstraße und Dorotheenstraße vor. Die vorge- sehenen Aufbauten werden sukzessive erfolgen und bis zum 04.06.2015 abgeschlossen sein. Zum anderen sieht das Verkehrskonzept eine Nutzung des Flughafens Schönefeld zur Abfertigung der per Char- terflugzeugen an- bzw. abreisenden Fans der am Finale der Männer teilnehmenden Fußball-Clubs vor. Bezüglich der Kosten für die Abwicklung der zusätzlichen Flugver- kehre befindet sich das Land Berlin mit der UEFA, der Messe Berlin GmbH und der Flughafen Berlin Branden- burg GmbH zurzeit noch in Verhandlungen. Das Verkehrskonzept selbst wird durch ein von der UEFA bzw. dem Deutschen Fußball-Bund beauftragtes Unternehmen ausgearbeitet, für das Land Berlin entstehen keine Kosten. 7. Wer wird die Kosten für die Müllbeseitigung im Umfeld und in den beiden Stadien sowie weiteren Veran- staltungsorten tragen (bitte getrennt für das Olympiastadi- on und den Jahn-Sportpark sowie weitere Veranstaltungs- orte ausweisen)? Zu 7.: Diese Kosten werden für das Olympiastadion, den Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark und das Champions Festival am Brandenburger Tor von der UEFA getragen. 8. Zahlt die UEFA Mietkosten für die Austragungsor- te, wenn nein, warum nicht? Wer trägt alternativ diese Kosten in jeweils welcher Höhe? Zu 8.: Die UEFA zahlt Mietkosten für das Olympia- stadion und den Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark. 9. Welche Einnahmen erzielt das Land Berlin als Aus- tragungsort der UEFA- Champions-League-Finalspiele der Männer und Frauen? Zu 9.: Die Mietkosten für das Olympiastadion (über die Betreibergesellschaft) und den Friedrich-Ludwig- Jahn-Sportpark. 10. Welchen Anteil erhält das Land Berlin aus den Einnahmen aus dem Ticketverkauf für die UEFA- Champions-League-Finalspiele? Zu 10.: Die Einnahmen aus dem Verkauf der Ein- trittskarten für beide Finalspiele stehen der UEFA als Veranstalter zu, das Land Berlin erhält davon keinen Anteil. 11. Welche zusätzlichen Steuereinnahmen erwartet das Land Berlin aus der Durchführung der beiden UEFA- Champions-League-Finalspiele? Zu 11.: Die Höhe der zusätzlichen Steuereinnahmen kann vom Senat nicht verifiziert werden. Der volkswirt- schaftliche Gewinn der Finalspiele wird als erheblich eingeschätzt: Die UEFA, der DFB, die Mannschaften, die Medienvertreterinnen und Medienvertreter (insgesamt mehrere tausend) sowie die internationalen und nationalen Gäste Berlins werden u. a. für ihre Unterbringung und Verpflegung erhebliche zusätzliche Kaufkraft in Berlin bewirken und somit zur Steigerung der Steuereinnahmen beitragen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 315 3 12. Welche Vereinbarungen hat das Land Berlin im Hinblick auf die steuerliche Behandlung der UEFA mit der UEFA verabredet und wie begründet der Senat diese? Zu 12.: Es gibt keine Vereinbarungen des Landes Ber- lin mit der UEFA im Hinblick auf die steuerliche Behand- lung der UEFA. 13. Welche Kosten-Nutzen-Rechnung hat der Senat von Berlin seiner Entscheidung zugrunde gelegt, beide UEFA-Champions-League-Finalspiele in Berlin durchzu- führen? Zu 13.: Das Finale der Champions League der Frauen wird von der UEFA seit 2010 in derselben Stadt wie das Finale der Männer ausgetragen. Dies ist so auch im Grundlagenvertrag über die Ausrichtung der beiden UEFA-Champions-League-Finalspiele der Saison 2014/2015 geregelt. Somit bestand für den Senat keine Veranlassung für eine Entscheidungsabwägung und keine Notwendigkeit für eine Kosten-Nutzen-Rechnung bezüg- lich der Ausrichtung beider Finalspiele. Berlin, den 29. Januar 2015 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Feb. 2015)