Drucksache 17 / 15 316 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 19. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Januar 2015) und Antwort Plant der Senat eine Lärmrente für Tegel ab 2017? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie lange soll der Zeitraum der schrittweisen Eröffnung des Flughafens BER dauern? Wie viele Tage oder Monate nach den ersten Abflügen vom Flughafen BER kann dementsprechend der Flughafen Tegel endgül- tig geschlossen werden? Antwort zu 1: Entsprechend dem aktuellen Planungs- stand soll die bauliche Ausführung des BER im März 2016 abgeschlossen und der Flughafen nach Probebetrieb und behördlicher Abnahme im 2. Halbjahr 2017 eröffnet werden. Die gemäß den bestandskräftigen Bescheiden über die Schließung des Flughafens Berlin-Tegel bzw. die Entlas- sung der Flughafenanlagen aus der luftrechtlichen Plan- feststellung zulässige Frist des Weiterbetriebes von Tegel nach Inbetriebnahme des BER beträgt sechs Monate. Frage 2: Stimmt der Senat mir zu, dass durch diese schrittweise Eröffnung des Flughafen BER die bis zum Juni 2017 geltende 10-jährige Übergangsfrist für die Fest- setzung von Lärmschutzbereichen nach § 4 Abs. 7 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm für Tegel über- schritten wird? Frage 3: Plant der Senat dementsprechend neue Lärm- schutzbereiche in Tegel auszuweisen? Wenn nicht, wie begründet er dies? Antwort zu 2 und 3: Das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen (FluglärmG), das am 06.06.2007 veröffentlicht worden ist, legt unter § 4 „Festsetzung von Lärmschutzbereichen“ fest: „(7) Für einen Flugplatz nach Absatz 1 ist kein Lärmschutzbereich festzusetzen oder neu festzusetzen, wenn dieser innerhalb einer Frist von zehn Jahren nach Vorlie- gen des Festsetzungserfordernisses nach den Absätzen 4 und 5 geschlossen werden soll und für seine Schließung das Verwaltungsverfahren bereits begonnen hat“. Das Festsetzungserfordernis ist im Gesetz für Flug- plätze nach Absatz 1 auf Ende 2009 terminiert worden. Deshalb ist ein Lärmschutzbereich für den Flughafen Berlin-Tegel spätestens im Jahr 2019 neu festzusetzen. Frage 4: Inwieweit gibt es beim Senat Überlegungen den Betroffenen in diesen Lärmschutzbereichen nach Ablauf der Übergangsfrist zumindest eine Entschädigung in Form einer Lärmrente zu zahlen, falls sich der Einbau von Lärmschutz zeitlich nicht mehr lohnen sollte? Antwort zu 4: Derartige Überlegungen gibt es nicht. Berlin, den 03. Februar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Feb. 2015)