Drucksache 17 / 15 319 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (LINKE) vom 19. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Januar 2015) und Antwort Abrissgenehmigungen für Wohnbauten Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Abrissgenehmigungen für Wohn- bauten sind in Berlin seit 2010 erteilt worden (bitte nach Bezirken auflisten)? Antwort zu 1: Nach § 62 (3) BauOrdnung für Berlin ist die Beseitigung von baulichen Anlagen verfahrensfrei, bedürfen keiner „Abrissgenehmigung“. Ein geringer Teil der Maßnahmen ist der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Eine Unterscheidung zwischen Wohn- und sonstigen Bauten wird von der Bauaufsicht statistisch nicht erfasst. Frage 2: Welche Begründungen lagen den Genehmi- gungen zugrunde? Antwort zu 2: Entfällt, siehe Antwort zu Frage 1. Berlin, den 29. Januar 2015 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Feb. 2015)