Drucksache 17 / 15 322 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Monika Thamm und Joachim Krüger (CDU) vom 20. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Januar 2015) und Antwort Grundsicherung im Alter – Entlastung der Kommunen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch sind die Beträge, die der Bund in 2014 dem Land Berlin für die Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung (bitte getrennte Darstel- lung) überwiesen hat? Zu 1.: Seit dem Jahr 2014 trägt der Bund 100 v. H. der Ausgaben, die den Ländern durch Geldleistungen für Leistungsberechtigte nach dem Vierten Kapitel SGB XII entstanden sind. Das Land Berlin hat in diesem Rahmen 2014 einen Erstattungsbetrag in Höhe von 423.735.286,76 € abgerufen. Eine getrennte Ausweisung für die Personengruppen nach Alter bzw. dauerhafter Erwerbsminderung ist nicht möglich. 2. Mit welcher Summe rechnet die zuständige Senats- verwaltung für das Jahr 2015? Zu 2.: Im Jahr 2015 wird mit einer Erstattungssumme in Höhe von ca. 453 Mio. € gerechnet. Diese Summe ergibt sich aus einer Steigerungsrate der Ausgaben in Höhe von 7 %. 3. Durch welche Behörde haben bzw. werden die Be- rechtigten das ihnen zustehende Geld erhalten? Zu 3.: Grundsicherungsleistungen an Leistungsberech- tigte werden im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung durch die zuständigen Bezirksämter - Geschäftsbereiche Sozialwesen - gewährt. Die daraus resultierenden nach- träglichen Erstattungsleistungen des Bundes stehen dem Land zu. 4. Nach welchen Kriterien werden die individuellen Unterstützungen den Berechtigten überwiesen? Zu 4.: Leistungsberechtigt sind Personen, die die Al- tersgrenze erreicht haben oder das 18. Lebensjahr vollen- det haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Die Feststellung der Leistungsberechtigung sowie die Zahlung der individuellen Leistung erfolgt in der Bundesauftrags- verwaltung durch die Bereiche Sozialwesen der Bezirks- ämter von Berlin. Grundlage deren Arbeit sind die Rege- lungen des 4. Kapitels Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch – Sozialhilfe (SGB XII), hier insb. die §§ 41 bis 46 SGB XII. 5. Wie hat sich die Zahl der jeweiligen Empfänger in den Jahren 2010 bis 2014 entwickelt (möglichst geglie- dert nach Bezirken)? Zu 5.: Die Entwicklung der Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Vierten Kapitel SGB XII ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 322 2 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.08.2014 Mitte 7.398 7.904 8.316 8.735 9.064 Friedrichshain- Kreuzberg 5.532 5.711 5.967 6.134 6.258 Pankow 3.798 4.085 4.305 4.613 4.781 Charlottenburg- Wilmersdorf 6.515 6.840 7.210 7.610 7.895 Spandau 4.088 4.408 4.641 5.008 5.283 Steglitz- Zehlendorf 3.427 3.641 3.924 4.201 4.385 Tempelhof- Schöneberg 6.576 6.882 7.208 7.618 7.955 Neukölln 7.035 7.434 7.980 8.516 8.839 Treptow- Köpenick 2.409 2.600 2.805 2.977 3.091 Marzahn- Hellersdorf 3.012 3.282 3.657 4.013 4.254 Lichtenberg 5.765 5.998 6.305 6.652 6.888 Reinickendorf 4.056 4.201 4.493 4.739 4.947 Berlin insgesamt 59.611 62.986 66.811 70.816 73.640 6. Kann der Senat eine Prognose über die zahlenmäßi- ge Entwicklung dieser Empfängergruppe abgeben? Zu 6.: Es wird zurzeit davon ausgegangen, dass sich die kontinuierliche Steigerung der Empfängerzahlen in Höhe von 5 – 6 v. H. mindestens in dieser Höhe fortsetzen wird. Berlin, den 03. Februar 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Feb. 2015)