Drucksache 17 / 15 323 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 20. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Januar 2015) und Antwort Genehmigungen für Wohnungsneubau und -ausbau in Berlin (2. Halbjahr 2014) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Für wie viele Neubau-Wohnungen im Sinne des Bündnisses für Wohnungsneubau in Berlin wurden im 2. Halbjahr 2014 Genehmigungen beantragt (gegliedert nach Monaten und Bezirken sowie nach öffentli- chem/privatem Wohnungsneubau)? Antwort zu 1: Die Erhebung der beantragten Neubau- Wohnungen ist mit erheblichem Aufwand verbunden und wird daher von den wenigsten Bezirken vorgenommen. Auf Nachfrage des Senats haben jedoch die Bezirke Spandau, Neukölln, Treptow-Köpenick und Reinicken- dorf detaillierte Angaben gemacht. Eine Differenzierung zwischen öffentlichem und privatem Wohnungsbau er- folgte dabei lediglich durch die Bezirksämter Spandau und Reinickendorf, die sämtliche im zweiten Halbjahr beantragten Wohnungen privaten Bauherrinnen und Bau- herren zugeordnet haben. Anzahl der beantragten Wohnungen nach Bezirken Bezirk Juli August September Oktober November Dezember 2. Hj. 2014 Spandau 57 2 27 118 9 18 231 Neukölln 97 56 154 58 24 138 527 Treptow-Köpenick 311 167 263 457 255 728 2.181 Reinickendorf 28 4 7 18 128 46 231 Frage 2: Für wie viele Neubau-Wohnungen wurde ei- ne Genehmigung in diesem Zeitraum erteilt (gegliedert nach Monaten und Bezirken sowie nach öffentli- chem/privatem Wohnungsneubau)? Antwort zu 2: Die Erhebung der Baugenehmigungs- zahlen erfolgt über das Amt für Statistik Berlin- Brandenburg. Für den Zeitraum von Juli bis November 2014 hat das Amt 8.206 Baugenehmigungen gemeldet. Zahlen für den Monat Dezember liegen dem Senat noch nicht vor. Baugenehmigungen im Wohn- und Nichtwohnbau einschl. Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden nach Bezirken (Anzahl Wohnungen) Bezirk Juli August September Oktober November Dezember Jul-Nov 2014 Mitte 1.277 142 21 42 7 - 1.489 Friedrichshain- Kreuzberg 132 20 52 778 35 - 1.017 Pankow 226 301 227 196 102 - 1.052 Charlottenburg- Wilmersdorf 298 94 84 217 119 - 812 Spandau 123 10 22 54 43 - 252 Steglitz-Zehlendorf 54 42 168 134 131 - 529 Tempelhof-Schöneberg 6 31 8 37 19 - 101 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 323 2 Neukölln 31 30 39 80 26 - 206 Treptow-Köpenick 100 210 561 146 242 - 1.259 Marzahn-Hellersdorf 28 34 27 41 105 - 235 Lichtenberg 257 447 37 29 306 - 1.076 Reinickendorf 84 17 56 17 4 - 178 Gesamt 2.616 1.378 1.302 1.771 1.139 - 8.206 Das Amt für Statistik differenziert des Weiteren zwi- schen Wohnungen öffentlicher sowie privater bzw. sons- tiger Bauherrinnen und Bauherren. Diese Statistik ist jedoch nicht nach Bezirken gegliedert. Insgesamt wurden von Juli bis November 2014 184 Wohnungen für öffentli- che Bauherrinnen und Bauherren genehmigt. Die Anzahl der für private sowie sonstige Bauherrin- nen und Bauherren genehmigten Wohneinheiten betrug im selben Zeitraum 8.022. Baugenehmigungen im Wohn- und Nichtwohnbau einschl. Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden nach Bauherren (Anzahl Wohnungen) Bezirk Juli August September Oktober November Dezember Jul-Nov 2014 Anzahl öffentlicher WE 12 -1 94 62 17 - 184 Anzahl privater bzw. sonst. WE 2.604 1.379 1.208 1.709 1.122 - 8.022 Gesamt 2.616 1.378 1.302 1.771 1.139 - 8.206 Frage 3: Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Entwicklung der durchschnittlichen Bearbeitungszeit der Genehmigungen in diesem Zeitraum (gegliedert nach Bezirken)? Antwort zu 3: Die Dauer der Baugenehmigungsver- fahren nach §§ 63, 64 und 65 Bauordnung Berlin (BauO Bln) variiert in den Bezirken – je nach Verfahren – zwischen vier und 14 Wochen. Dabei ist zu beachten, dass die zeitliche Dauer der unterschiedlichen Genehmigungs- verfahren nur eingeschränkt miteinander vergleichbar ist, da die Geschäftsprozesse jeweils anders auszuführen sind: Bei Verfahren gemäß § 63 BauO Bln (Genehmi- gungsfreistellung) bedürfen die Vorhaben unter bestimm- ten Voraussetzungen zwar keiner Genehmigung, doch sind Bauvorlagen bei der zuständigen Behörde einzu- reichen. Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren gemäß § 64 BauO Bln sind umfangreiche fachliche Beur- teilungen notwendig. Das Verfahren gemäß § 65 BauO Bln gilt für Sonderbauten und umfasst eine Vielzahl von Behördenbeteiligungen sowie eine umfassende bauauf- sichtliche Prüfung. Dauer der Baugenehmigungsverfahren nach §§ 63, 64 und 65 BauO Bln Bezirk § 63 BauO Bln § 64 BauO Bln § 65 BauO Bln Mitte 7-8 Wochen 9-10 Wochen 9-10 Wochen Friedrichshain-Kreuzberg 4 Wochen 10 Wochen 10 Wochen Pankow ca. 5 Wochen ca. 13-14 Wochen ca. 13 Wochen Charlottenburg-Wilmersdorf ca. 10 Wochen ca. 11-12 Wochen 5-6 Wochen Spandau 4 Wochen 5 Wochen 10 Wochen Steglitz-Zehlendorf 6 Wochen 8 Wochen 10 Wochen Tempelhof-Schöneberg 7-8 Wochen 9-10 Wochen 7-8 Wochen Neukölln 6-7 Wochen 9-10 Wochen 10-11 Wochen Treptow-Köpenick ca. 4 Wochen ca. 6 Wochen ca. 8 Wochen Marzahn-Hellersdorf 4-5 Wochen 7 Wochen 11-12 Wochen Lichtenberg 8-9 Wochen 13 Wochen 13-14 Wochen Reinickendorf 4 Wochen 6-8 Wochen 8-12 Wochen Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 323 3 Frage 4: Wie viele Wohnungen konnten nicht inner- halb von sechs Monaten nach Vorliegen der vollständigen zur Beantragung erforderlichen Unterlagen genehmigt werden (gegliedert nach Bezirken) und welche „Schnellläufer -Prämien“ stehen den Bezirken aufgrund von zeitnah genehmigten Neubauwohnungen für 2014 insgesamt zu (gegliedert nach Bezirken)? Antwort zu 4: Der Senat hat keine Kenntnis davon, dass Baugenehmigungen nach Vorliegen der vollständi- gen Unterlagen innerhalb von sechs Monaten nicht be- schieden wurden. Als Sonderzuweisung Wohnungsbau standen den Bezirken im Jahr 2014 insgesamt fünf Milli- onen Euro zur Verfügung. Da die Mittel den Bezirksäm- tern am Jahresanfang 2014 zugewiesen wurden, erfolgte die Verteilung zunächst auf Basis der Anzahl der geneh- migten Wohneinheiten im Zeitraum von Januar 2012 bis September 2013. Im Einzelnen wurden den Bezirken die folgenden Be- träge zur Verfügung gestellt: Bezirk Höhe der Sonderzuweisung (in Euro) Mitte 673.311 Friedrichshain-Kreuzberg 705.562 Pankow 848.049 Charlottenburg-Wilmersdorf 401.026 Spandau 198.530 Steglitz-Zehlendorf 264.354 Tempelhof-Schöneberg 185.312 Neukölln 93.317 Treptow-Köpenick 658.771 Marzahn-Hellersdorf 255.631 Lichtenberg 555.673 Reinickendorf 160.463 Da die Mittel der Sonderzuweisung Wohnungsbau 2014 auf Grundlage der Genehmigungszahlen desselben Jahres zu verteilen sind, wird nach Veröffentlichung der entsprechenden Daten durch das Amt für Statistik Berlin- Brandenburg im Frühjahr 2015 eine nachträgliche Anpas- sung der den Bezirken jeweils zur Verfügung stehenden Beträge vorgenommen. Die endgültige Berechnung der Sonderzuweisung für das Jahr 2014 wird dann bei der Sonderzuweisung 2015 berücksichtigt. Frage 5: Wie viele Baugenehmigungen wurden im 2. Halbjahr 2014 gerichtlich angegriffen (gegliedert nach Bezirken)? Antwort zu 5: Nach Auskunft der Bezirksämter wur- den in dem Zeitraum 18 Baugenehmigungen, die den Wohnungsbau betreffen, gerichtlich angegriffen. Zudem liegen dem Senat aktualisierte Daten für das erste Halb- jahr 2014 vor. Demnach wurden – entgegen den Angaben in Drs. 17 / 14 637 – auch in der ersten Jahreshälfte 18 Baugenehmigungen gerichtlich angegriffen. Bezirk Anzahl gerichtlich angegriffener Baugenehmigungen 1. Hj. 2014 2. Hj. 2014 2014 Mitte 3 0 3 Friedrichshain-Kreuzberg 0 5 5 Pankow 2 7 9 Charlottenburg-Wilmersdorf 6 0 6 Spandau 0 2 2 Steglitz-Zehlendorf 0 3 3 Tempelhof-Schöneberg 6 1 7 Neukölln 0 0 0 Treptow-Köpenick 1 0 1 Marzahn-Hellersdorf 0 0 0 Lichtenberg 0 0 0 Reinickendorf 0 0 0 Gesamt 18 18 36 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 323 4 Frage 6: Wie hat sich das zur Bearbeitung der Geneh- migungsverfahren in den Bezirken eingesetzte Personal entwickelt? Antwort zu 6: Aufgrund eines stetigen Personalab- baus, des hohen Durchschnittsalters der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie längeren Krankheitszeiten kann die Personallage in den Stadtentwicklungsämtern der Bezirke weiterhin als angespannt betrachtet werden. Verschärfend wirkt zudem der Umstand, dass durch den Eintritt in die Freizeitphase der Altersteilzeit (ATZ) freiwerdende Stel- len nicht nachbesetzt werden können. Dieser Situation steht eine Vielzahl neuer sowie ein größeres Volumen bisheriger Aufgaben gegenüber. Die bis zum Jahr 2030 prognostizierte Bevölkerungsentwicklung Berlins erfor- dert jedes Jahr die Errichtung von mindestens 10.000 Wohnungen. Dieses beträchtliche Neubauvolumen kann nur auf Basis entsprechender Planungs- und Genehmi- gungsverfahren realisiert werden. Die den Bezirken zur Verfügung gestellten zusätzlichen Beschäftigungspositio- nen federn das erhöhte Arbeitspensum ab. Zwar wird das neue Personal derzeit noch eingearbeitet, doch übernimmt es bereits Aufgaben in Zusammenhang mit der Planung und Genehmigung von Wohnungsbauvorhaben, die nach Angaben der Bezirke ansonsten nicht durchgeführt wer- den könnten. Von daher ist erkennbar, dass die zusätzli- chen Beschäftigungspositionen zu einer Beschleunigung der Verfahren und Prozesse führen. Frage 7: Wie weit ist der Aufbau des im Bündnis für Wohnungsneubau vereinbarten Wohnbauflächen- Informationssystems zwischenzeitlich gediehen und bleibt es dabei, dass Mitte 2015 die internetbasierte Veröffentlichung vorgesehen ist? Antwort zu 7: Die Entwicklung des Wohnbauflächen- Informationssystems (WoFIS) wird zunächst auf das verwaltungsinterne Arbeitsinstrument für die Senatsver- waltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie die bezirklichen Fachämter konzentriert. Für diese im Intranet der Berliner Verwaltung bereitzustellende Anwendung liegt ein erster Prototyp vor, der bis zum III. Quartal 2015 gemeinsam mit den Nutzerinnen und Nutzern aus der Verwaltung qualifiziert werden soll. Die internetbasierte Veröffentlichung wird, abhängig von der Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen, voraussichtlich Ende 2015 bereitstehen. Frage 8: Wie viele zusätzliche Stellen zur schnelleren Bearbeitung von Genehmigungs- und Planungsverfahren für den Wohnungsneubau konnten die Bezirke im 2. Halbjahr 2014 besetzen (gegliedert nach Bezirken)? Antwort zu 8: Den Bezirken wurden befristet bis zum 31.12.2015 insgesamt 53 zusätzliche Beschäftigungsposi- tionen (BPos) zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren zur Verfügung gestellt. Davon sind mittlerweile 50 BPos besetzt. Für 37 der bereits be- setzten BPos erfolgte die Besetzung im zweiten Halbjahr 2014. Die weiteren Besetzungen erfolgten demnach ent- weder im ersten Halbjahr oder zu Anfang des laufenden Jahres. Die BPos verteilen sich im Einzelnen wie folgt: Bezirk Anzahl BPos Besetzt Besetzung im 2. Hj. 2014 Offen Mitte 6 6 4 0 Friedrichshain-Kreuzberg 6 6 4 0 Pankow 6 5 4 1 Charlottenburg-Wilmersdorf 4 3 3 1 Spandau 4 4 1 0 Steglitz-Zehlendorf 3 3 0 0 Tempelhof-Schöneberg 3 3 2 0 Neukölln 3 3 3 0 Treptow-Köpenick 6 6 5 0 Marzahn-Hellersdorf 4 3 3 1 Lichtenberg 5 5 5 0 Reinickendorf 3 3 3 0 Gesamt 53 50 37 3 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 323 5 Frage 9: Wie viele Neubau-Wohnungen wurden im Gesamtjahr 2014 realisiert (gegliedert nach Monaten und Bezirken sowie nach öffentlichem/privatem Wohnungs- neubau)? Antwort zu 9: Hierzu liegen dem Senat keine Zahlen vor. Die Daten über die Fertigstellungen im Wohnungs- bau für das Jahr 2014 werden vom Amt für Statistik Ber- lin-Brandenburg erst im Frühjahr herausgegeben. Berlin, den 04. Februar 2015 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Feb. 2015)