Drucksache 17 / 15 330 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Wolfram Prieß (PIRATEN) vom 20. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Januar 2015) und Antwort Staatsopern-Skandal V: Welche Konsequenzen hat der Regierende Bürgermeister bisher aus den Terminverschiebungen und Kostensteigerungen gezogen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Zuständigkeiten innerhalb der Senatskanz- lei und den einzelnen Senatsverwaltungen hat der Regie- rende Bürgermeister seit seinem Amtsantritt in welcher Form ändern lassen, um weiteren Terminverschiebungen und Kostensteigerungen im Zusammenhang mit der Sa- nierung der Staatsoper Unter den Linden zu begegnen? Zu 1.: Der Regierende Bürgermeister hat seit seinem Amtsantritt im Dezember 2014 inner-halb der Senats- kanzlei und den einzelnen Senatsverwaltungen keine Zuständigkeiten im Zusammenhang mit der Sanierung der Staatsoper Unter den Linden ändern lassen. 2. Welche Zuständigkeiten innerhalb der Senatskanz- lei und den einzelnen Senatsverwaltungen plant der Re- gierende Bürgermeister in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt ändern lassen, um weiteren Terminverschie- bungen und Kostensteigerungen im Zusammenhang mit der Sanierung der Staatsoper Unter den Linden zu begeg- nen? Zu 2.: Der Regierende Bürgermeister plant innerhalb der Senatskanzlei und den einzelnen Senatsverwaltungen keine Zuständigkeiten im Zusammenhang mit der Sanie- rung der Staatsoper Unter den Linden zu ändern. 3. Wird die Senatskanzlei oder werden einzelne Se- natsverwaltungen externe Gutachter beauftragen, um die Gründe für Terminverschiebungen und Kostensteigerun- gen im Zusammenhang mit der Sanierung der Staatsoper Unter den Linden zu untersuchen, um ggfs. Schadenser- satzansprüche geltend machen zu können? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann wurden/werden die Leis- tungen beauftragt? Zu 3.: Die Senatskanzlei als Bedarfsträger und die Se- natsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt als Bauherr werden keine externen Gutachter beauftragen, weil die Gründe für die Terminverschiebungen und Kos- tensteigerungen bekannt sind und nach derzeitigem Kenntnisstand keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Berlin, den 26. Januar 2015 In Vertretung Tim Renner Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Jan. 2015)