Drucksache 17 / 15 331 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 20. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Januar 2015) und Antwort „Übersichtsaufnahmen“ 2014 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Bei welchen Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen hat die Berliner Polizei im Jahr 2014 „Übersichtsaufnahmen“ angefertigt? (Bitte eine detaillierte Auflistung nach Versammlungsbezeichnung, räumli- cher Aufnahmebereich, Datum, Dauer der Aufnahmen) 2. Wie groß waren diese jeweils (Teilneh- mer*innenzahl)? Zu 1. und 2.: Nr. Datum Versammlung Anzahl der Teilnehmenden räumlicher Bereich der Bildaufnahmen Dauer der Bildüber- tragung in hh:mm a) 26.04.2014 NPD*-Aufzug „Gegen die Kreuzberger Verhält- nisse-Kreuzberg braucht wieder Sicherheit, Recht und Ordnung“ und Gegen -versammlungen insgesamt ca. 2.700 Brückenstraße/ Müh- lendamm/ Heinrich- Heine-Str./ Stralauer Str. und anliegende Nebenstraßen 01:59 durch den Polizeihubschrauber b) 01.05.2014 Versammlung „Gegen Krise, Krieg und Kapital, Widerstand, Aufstand, Revolution“ ca. 19.000 Lausitzer Platz/ Kott- busser Tor/ Kottbus- ser Damm/Urbanstr./ Kortestr./ Gneisen- austr./ Mehring- damm/ Herrmann- platz/ Hallesches Ufer/ Wilhelmstr. und anliegende Ne- benstraßen - 02:31 durch den Polizeihubschrauber - 01:34 durch ein stationäres Kamera- team - 00:46 durch ein stationäres Kamera- team - 01:10 durch ein stationäres Kamera- team Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 331 2 *NPD = Nationaldemokratische Partei Deutschlands **ADFC = Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club 3. Aufgrund welcher konkreten Umstände war die Versammlung bzw. die Großlage „unübersichtlich“? (Bitte für jeden Einzelfall detailliert darstellen) 4. Wieso war es in jedem Einzelfall zur Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes erforderlich, dass „Übersichtsaufnahmen “ angefertigt wurden? Zu 3. und 4.: Zu 1 a) 26. April 2014 und 1 b) 1. Mai 2014 Siehe Antworten zur Frage 3 der Schriftlichen Anfra- ge 17/13714 und zur Frage 6 c Ihrer Kleinen Anfrage 17/12761. Zu 1 c) 1. Juni 2014 Die ADFC-Fahrradsternfahrt führte über 19 Routen in erheblicher räumlicher Ausdehnung im Stadtgebiet auch unter Einbeziehung der Stadtautobahnen zur Straße des 17. Juni. Dabei kam es auch zu erheblichen Auswirkun- gen auf den Individualverkehr. Zur Koordination der Verkehrsmaßnahmen war es deshalb unabdingbar not- wendig, sich eine Übersicht über den Versammlungsraum zu verschaffen und Straßensperren rechtzeitig einzurich- ten oder aufzuheben. Dadurch konnten Auswirkungen auf den Individualverkehr so gering wie möglich gehalten und Gefährdungen der Teilnehmenden der Fahrradstern- fahrt vermieden werden. Zu 1 d) 22. November 2014 Der Versammlungslage „Gegen Asylmissbrauch den Mund aufmachen! Wir sind das Volk! Gemeinsam sind wir stark!" und der Gegenversammlungen am 22. No- vember 2014 wurden ca. 3.300 Personen zugerechnet, wobei etwa 800 Personen dem Aufzug „Gegen Asylmissbrauch den Mund aufmachen! Wir sind das Volk! Ge- meinsam sind wir stark!", etwa 1.500 Personen den Ge- genversammlungen und etwa 1.000 Personen einem mehr oder weniger unorganisierten Versammlungsumfeld zu- zuordnen waren. Es agierte eine Vielzahl an Störerinnen und Störern, auch in Kleingruppen, an mehreren Örtlich- keiten rund um den Versammlungsbereich des Aufzuges. Entlang der Straßenzüge Märkische Allee, Raoul- Wallenberg-Straße, Landsberger Allee, Schönagelstraße, Allee der Kosmonauten und Blumberger Damm umgin- gen Störerinnen und Störer unter Ausnutzung der räumli- chen Gegebenheiten die polizeilichen Maßnahmen zum Schutz der Versammlungsfreiheit, um Gewalt gegen mutmaßliche Versammlungsteilnehmerinnen und Ver- sammlungsteilnehmer des Aufzuges „Gegen Asylmissbrauch den Mund aufmachen! Wir sind das Volk! Ge- meinsam sind wir stark!" auszuüben. Die Störaktionen erfolgten in einem Radius von rund 1000 Metern auf einer Fläche von etwa 3,1 km². 5. Wäre eine Lenkung und Leitung des Polizeieinsat- zes auch ohne „Übersichtsaufnahmen“ möglich gewesen? Wenn nein, warum nicht? Zu 5.: Nein. Die notwendigen polizeilichen Maßnah- men hätten ohne die Anfertigung von Übersichtsaufnah- men nicht oder nicht rechtzeitig getroffen werden können. 6. Welche von Kameras wurden 2014 für das Anfer- tigen von „Übersichtsaufnahmen“ im Land Berlin durch die Polizei eingesetzt? (Bitte eine detaillierte Auflistung nach Hersteller, Gerätebezeichnung, Brennweite, Chip- größe, Datenformat, Auflösung, Frequenzband, Art der Datenübertragung und der Verschlüsselung etc.) Zu 6.: Siehe Antwort zur Frage 2 Ihrer Schriftlichen Anfrage 17/13940. 7. Wurden zur Anfertigung der „Übersichtsaufnahmen “ im Jahr 2014 jedes Mal Kameras benutzt, die eine Zoom- und Speicherfunktion besitzen? Zu 7.: Ja. Übersichtsaufnahmen im Sinne des § 1 Ab- satz 3 des Gesetzes über Aufnahmen und Aufzeichnungen von Bild und Ton bei Versammlungen unter freiem Him- mel und Aufzügen werden mit Führungs- und Einsatz- mitteln der Polizei Berlin, jedoch ausnahmslos im Weit- winkelformat und ohne Speichermedium gefertigt. Kommt bei der Anfertigung von Übersichtsaufnahmen der Polizeihubschrauber zum Einsatz, bietet die dort vor- handene Kamera technisch die Möglichkeit, die angefer- tigten Übersichtsaufnahmen auch aufzuzeichnen. Die Polizei macht jedoch von der Möglichkeit der Aufzeich- nung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben keinen Gebrauch. c) 01.06.2014 38. ADFC**- Fahrradsternfahrt ca. 25.000 BAB 100/ 113/ 115/ Rathenauplatz/ Innsbrucker Platz/ Großer Stern/ Straße des 17. Juni und anliegende Nebenstraßen 01:00 durch den Polizeihubschrauber d) 22.11.2014 „Gegen Asylmissbrauch den Mund aufmachen! Wir sind das Volk! Ge- meinsam sind wir stark!" und Gegen- versammlungen insgesamt ca. 3.300 Raoul-Wallenberg-Str., Landsberger Str., Schöna- gelstr., Märkische Allee und anliegende Nebenstraßen 03:43 durch den Polizeihubschrauber Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 331 3 8. Sieht der Senat die Notwendigkeit, Versamm- lungs- und Aufzugsteilnehmer*innen vor Ort durch die Polizei über die weiterhin und jederzeit bestehende tech- nische Möglichkeit der personenbezogenen Bildaus- schnittvergrößerung (Zoomen) und Aufzeichnung von „Übersichtsaufnahmen“ auf Speichermedien zu informieren und wenn nein, warum nicht? Zu 8.: Nein. Die Polizei Berlin nutzt die ihr zur Ver- fügung stehenden Führungs- und Einsatzmittel gemäß der geltenden Rechtslage. Eine Information vor Ort über mögliche, jedoch nicht genutzte Funktionen ist nicht notwendig. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 7 sowie auf die Antworten zu Frage 1 der Schriftlichen Anfrage 17/13940 sowie zu den Fragen 7 und 8 der Schriftlichen Anfrage 17/13714 verwiesen. 9. Wurden in bestimmten Fällen in den unter 1. Ge- nannten Versammlungen und Aufzügen mit ein und der- selben Kamera zwischen Übersichtsaufnahmen und Auf- nahmen, bei denen ein Heranzoomen oder Speichern wegen vermeintlicher Gefährdung der öffentlichen Si- cherheit und Ordnung oder zur Identifizierung von Be- schuldigter erfolgte, gewechselt? Zu 9.: Nein. Es wird auf die Antworten zur Frage 2 der Schriftlichen Anfrage 17/14322, zu den Fragen 3 und 4 der Schriftlichen Anfrage 17/13940 und zur Frage 11 der Schriftlichen Anfrage 17/13714 verwiesen. 10. Welche Polizeieinheiten haben dabei in jedem Einzelfall die „Übersichtsaufnahmen“ angefertigt (Polizeihubschrauber , stationäre Teams der Direktion Zentrale Aufgaben)? Zu 10.: Übersichtsaufnahmen im Sinne des § 1 Absatz 3 des Gesetzes über Aufnahmen und Aufzeichnungen von Bild und Ton bei Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen erfolgen ausschließlich durch den Polizei- hubschrauber oder durch stationäre Teams der Direktion Zentrale Aufgaben. Siehe auch Antwort zur Frage 1. 11. Welche Maßnahmen hat die Berliner Polizei bei den unter 1. genannten Versammlungen und Aufzügen jeweils im Einzelnen getroffen, um die „Übersichtsaufnahmen “ entsprechend der gesetzlichen Anforderung „offen“ anzufertigen? 12. Wurde die Versammlungsleitung jeweils unver- züglich über die Anfertigung von „Übersichtsaufnahmen“ in Kenntnis gesetzt? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht? Zu 11. und 12.: Zu 1 a) 26. April 2014 und 1 b) 1. Mai 2014 Siehe jeweils Antwort zur Frage 4 der Schriftlichen Anfrage 17/13714. Zu 1 c) 1. Juni 2014 Die Versammlungsleitung wurde bereits im Vorge- spräch und zusätzlich am Einsatztag um 11.00 Uhr durch die Polizei darüber in Kenntnis gesetzt, dass ggf. Über- sichtsaufnahmen angefertigt werden. Zu 1 d) 22. November 2014 Der Leiter der angemeldeten Versammlung wurde am Einsatztag um 14.07 Uhr darüber in Kenntnis gesetzt, dass Übersichtsaufnahmen angefertigt werden. Darüber hinaus wurden in jeder Einsatzlage, mit Aus- nahme der ADFC-Fahrradsternfahrt, über den Einsatzka- nal der Polizei Berlin im Kurznachrichtendienst Twitter entsprechende Nachrichten abgesetzt. Berlin, den 3. Februar 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Feb. 2015)