Drucksache 17 / 15 344 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 12. Dezember 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Januar 2015) und Antwort Nebentätigkeiten an Berliner Universitäten und Hochschulen I Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorab ist festzustellen, dass weder die Senatsverwal- tung für Bildung, Jugend und Wissenschaft noch die Ber- liner Hochschulen statistische Angaben über Nebentätig- keiten systematisch erfassen. 1. In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2013 und 2014 allgemein genehmigte Nebentätigkeiten gemäß den §§ 2 und 3 der Hochschulnebentätigkeitsverordnung (HNtVO) angezeigt? (Bitte nach Universität bzw. Hochschule und Fachbereichen aufschlüsseln) Zu 1.: Hochschule Fachbereich Anzahl An- träge 2013 Anzahl An- träge 2014 Freie Universität Berlin Die erfragten Daten werden nicht statistisch erfasst. Humboldt-Universität zu Berlin Keine Angabe 20 17 Technische Universität Berlin Die erfragten Daten werden nicht statistisch erfasst. Charité-Universitätsmedizin Berlin* Keine Angabe 990 891 Beuth-Hochschule für Technik Berlin FB I 1 14 FB II 2 4 FB III 4 3 FB IV 3 5 FB V 4 5 FB VI 6 9 FB VII 2 4 FB VIII 5 26 FSI 1 keine Summe 28 70 Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin Die erfragten Daten werden nicht statistisch erfasst. Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Kein Angabe 17 „Alice-Salomon“-Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin Die erfragten Daten werden nicht statistisch erfasst. Universität der Künste Berlin Keine Angabe 9 Kunsthochschule Berlin – Weißensee Kein Angabe 3 10 Hochschule für Schauspielkunst „Ernst Busch“ Kein Angabe 3 5 Hochschule für Musik „Hanns Eisler“ Kein Angabe 1 4 * Hinweis: Für beamtete Professorinnen und Professoren, die zugleich eine Abteilungsleitung innehaben also bspw. Kli- nikdirektorinnen und Klinikdirektoren ist zu differenzieren: Für diese bestehen keine Anzeigepflichten, weil der Dienstherr die Leitungsfunktion selbst überträgt. Die Inanspruchnahme von Einrichtungen, Material und Personal des Dienstherrn gilt nach § 13 IV HNTVO bereits durch Rechtsverordnung als genehmigt. Eine Darstellung der Neben- tätigkeiten dieser Gruppe für die Krankenbehandlung ist für die Charité in der Kleinen Anfrage Drucksache Nr. 17/15 032 er- folgt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 344 2 2. In wie vielen Fällen der Anzeige allgemein geneh- migter Nebentätigkeiten gemäß den §§ 2 und 3 HNtVO wurde in den Jahren 2013 und 2014 die Inanspruch- nahme von Personal, Material und Einrichtungen des Dienstherrn angezeigt? (Bitte nach Universität bzw. Hochschule und Fachbereichen aufschlüsseln) Zu 2.: Hochschule Fachbereich Anzahl An- träge 2013 Anzahl Anträge 2014 Freie Universität Berlin Die erfragten Daten werden nicht statistisch erfasst. Humboldt-Universität zu Berlin Keine Angabe 0 1 Technische Universität Berlin In keinem Fall. Die beantragten Inanspruchnahmen betrafen aus- schließlich genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten. Charité-Universitätsmedizin Berlin Keine Angabe In keinen Fällen. Beuth-Hochschule für Technik Berlin In den Berichtsjahren lag kein Fall vor, in denen die Inanspruch- nahme von Material und Einrichtungen des Dienstherrn zur Erhe- bung eines Nutzungsentgeltes führte. Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin Die erfragten Daten werden nicht statistisch erfasst. Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Keine Angabe 0 „Alice-Salomon“-Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin Die erfragten Daten werden nicht statistisch erfasst. Universität der Künste Berlin Keine Angabe keine Kunsthochschule Berlin – Weißensee Keine Angabe Fehlanzeige Hochschule für Schauspielkunst „Ernst Busch“ Keine Angabe Fehlanzeige 1 Hochschule für Musik „Hanns Eisler“ Keine Angabe Fehlanzeige 3. In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2013 und 2014 eine wesentliche Änderung einer angezeigten Ne- bentätigkeit gem. §2 Abs. 3 HNtVO angezeigt? (Bitte nach Universität bzw. Hochschule und Fachbereichen aufschlüsseln) Zu 3.: Hochschule Fachbereich Anzahl An- träge 2013 Anzahl Anträge 2014 Freie Universität Berlin Die erfragten Daten werden nicht statistisch erfasst. Humboldt-Universität zu Berlin Keine Angabe 0 0 Technische Universität Berlin Fehlanzeige. Die erfragten Daten werden nicht statistisch erfasst. Charité-Universitätsmedizin Berlin Keine Angabe In keinen Fällen. Beuth-Hochschule für Technik Berlin Bei dem derzeit genutzten Antragsformular ist eine Unterscheidung zwischen Neubeantragung und Änderung einer Nebentätigkeit nicht vorgesehen. Hochschule für Technik und Wirt- schaft Berlin Die erfragten Daten werden nicht statistisch erfasst. Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Die erfragten Daten werden nicht statistisch erfasst. „Alice-Salomon“-Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin Die erfragten Daten werden nicht statistisch erfasst. Universität der Künste Berlin Keine Angabe keine Kunsthochschule Berlin – Weißensee Keine Angabe Fehlanzeige Hochschule für Schauspielkunst „Ernst Busch“ Keine Angabe Fehlanzeige Hochschule für Musik „Hanns Eisler“ Keine Angabe Fehlanzeige Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 344 3 4. In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2013 und 2014 eine als allgemein genehmigt geltende oder nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeit aus welchen Gründen untersagt? (Bitte nach Universität bzw. Hoch- schule und Fachbereichen aufschlüsseln) Zu 4.: Hochschule Fachbereich Anzahl An- träge 2013 Anzahl An- träge 2014 Gründe Freie Universität Berlin Die erfragten Daten werden nicht statistisch erfasst. Humboldt-Universität zu Berlin Keine Angabe 0 0 Technische Universität Berlin In keinem Fall. Charité-Universitätsmedizin Berlin Keine Angabe In keinen Fällen. Beuth-Hochschule für Technik Berlin In den Berichtsjahren kam es in keinem Fall zu einer Versagung der bean- tragten oder angezeigten Nebentätigkeit. Hochschule für Technik und Wirt- schaft Berlin Die erfragten Daten werden nicht statistisch erfasst. Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Die erfragten Daten werden nicht statistisch erfasst. „Alice-Salomon“-Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin Die erfragten Daten werden nicht statistisch erfasst. Universität der Künste Berlin Keine Angabe keine Kunsthochschule Berlin – Weißensee Keine Angabe Fehlanzeige Hochschule für Schauspielkunst „Ernst Busch“ Keine Angabe Fehlanzeige 1 Nebentätigkeit wur- de wegen Be- einträchtigung dienstlicher Interes- sen untersagt. Hochschule für Musik „Hanns Eisler“ Keine Angabe Fehlanzeige Berlin, den 04. Februar 2015 In Vertretung Steffen Krach Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Feb. 2015)