Drucksache 17 / 15 349 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Andreas Baum und Heiko Herberg (PIRATEN) vom 19. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Januar 2015) und Antwort Zukunft des Strandbads Tegel II Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In der Antwort des Senators für Inneres und Sport auf die Schriftliche Anfrage 17/13451 vom 19.03.2014 ist zu lesen, es sei im Interesse des Senats, Bäderstandorte im Rahmen der öffentlichen Daseinsvor- sorge umfassend zu erhalten. Im Jahr 2014 standen aber keine investiven Mittel zur Ausfinanzierung der Sanie- rung des Strandbads Tegel zur Verfügung. Stehen im Jahr 2015 die benötigten investiven Mittel von 1,2 Millionen Euro zur Verfügung? 2. Wenn ja, in voller Höhe oder welcher Anteil? 3. Wenn ja, ab wann kann mit der Sanierung begonnen werden? 4. Wenn ja, wann ist mit einer Wiedereröffnung des Strandbads Tegel zu rechnen? Zu 1. bis 4.: Im Wirtschaftsplan 2015 der Berliner Bä- der-Betriebe (BBB) stehen zur Sanierung des Strandbades Tegel (Freibad) keine Mittel zur Verfügung. 5. Wenn nein, plant der Senat für die Jahre 2016 oder 2017 die notwendigen Mittel für die Sanierung des Strandbads Tegel zur Verfügung zu stellen? a) Haben die Berliner Bäderbetriebe entsprechende Bedarfe beim Senat angemeldet? Zu 5. und 5 a): Die BBB haben in ihrer mittelfristigen Finanzplanung 2015 bis 2019 einen Mehrbedarf für die Durchführung investiver Maßnahmen dokumentiert. Im Zuge der Beratungen zum Bäderkonzept 2025 und im Rahmen der anstehenden Haushaltberatungen 2016/2017 werden der Senat und das Abgeordnetenhaus von Berlin hierüber zu befinden haben. 6. Wie bewertet der Senat die fortlaufende Verwahrlosung und Schließung des Strandbads Tegel und die daraus resultierende Mangel in der öffentlichen Da- seinsvorsorge in Tegel? Zu 6.: Seit 2011 wird das Strandbad Tegeler See wie- der von den BBB betrieben, nachdem das zuvor beste- hende Pachtverhältnis mit einem privaten Pächter wegen Verletzung seiner vertraglichen Verpflichtungen gekün- digt wurde. Alle für den öffentlichen Badebetrieb not- wendigen Maßnahmen der baulichen Unterhaltung und zur Sicherung der Verkehrssicherungspflichten werden seitdem von den BBB durchgeführt. Der Vorwurf der fortlaufenden Verwahrlosung des Strandbades ist nicht zutreffend. Der Betrieb des Strandbades Tegel ist nach dem aktu- ellen Wirtschaftsplan der BBB in der Saison 2015 nicht vorgesehen. Diese Maßnahme war notwendig, um einen ausgeglichenen Wirtschaftsplan aufstellen zu können. Der Senat fördert nach § 4 Bäder-Anstaltsgesetz im Haus- haltsjahr 2015 den Betrieb der Bäder der BBB durch einen konsumtiven Zuschuss in Höhe von bis zu 45 Mio. € sowie einen investiven Zuschuss in Höhe von bis zu 5 Mio. €. Der Senat unterstützt die Bemühungen der BBB, das Strandbad Tegel dennoch in Betrieb nehmen zu können. Ein Mehrbedarfsantrag der BBB wurde für den Fall ange- kündigt, dass die erwarteten Einnahmen nicht ausreichen, um die tatsächlichen Ausgaben zu decken. Sollte die für 2015 geplante temporäre Schließung des Strandbades Tegel trotz aller Bemühungen nicht abzu- wenden sein, kann von einem Mangel in der öffentlichen Daseinsvorsorge nicht die Rede sein. Dabei ist eine Be- trachtung von Ortsteilen als Versorgungsmaßstab für Frei- und Sommerbäder wenig geeignet. Die Region im Nord- westen Berlins ist von Havel und Spree sowie einer Viel- zahl von Seen geprägt, in denen gebadet wird und auf denen Schwimmsport stattfindet. Der Senat hält bei der Bedarfsanalyse für Bäder selbst eine bezirkliche Be- trachtung für nicht mehr zeitgemäß. Die Nutzenden ori- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 349 2 entieren sich nicht an Bezirksgrenzen, sondern betrachten neben den Wegezeiten die konkreten Angebote, ob diese mit ihren Nutzungswünschen übereinstimmen. Diese Nutzungswünsche sind nicht statisch, sondern hängen von immer wieder sich verändernden Ansprüchen unter- schiedlicher Bevölkerungsmilieus ab. Ausführungen dazu werden im Berliner Bäderkonzept 2025 nachzulesen sein, das demnächst dem Hauptausschuss des Abgeordneten- hauses vorgelegt werden wird. Berlin, den 30. Januar 2015 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Feb. 2015)