Drucksache 17 / 15 354 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dirk Stettner (fraktionslos) vom 21. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Januar 2015) und Antwort Dauerhafte oder temporäre Unterbringung für Flüchtlinge in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche in der Verfügungsgewalt des Landes Berlin befindlichen Liegenschaften hat das Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin und/ oder die zuständige Sozialverwaltung geprüft und für die dauerhafte oder temporäre Unterbringung von Flüchtlingen für geeignet erachtet? 2. Wie viele Flüchtlinge könnten in diesen Liegen- schaften aus Sicht der zuständigen Fachverwaltung unter- gebracht werden? 3. Wie viele dieser potentiell geeigneten Liegenschaf- ten werden bisher für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt? 4. Welche aus Sicht der Sozialverwaltung potentiell geeigneten Liegenschaften sind auf Grund der Prüfergeb- nisse anderer Fachverwaltungen nicht für die Unterbrin- gung von Flüchtlingen genutzt worden? Zu 1. - 4.: Bis zum 29.01.2015 sind dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) insgesamt 52 Objekte angeboten worden. Hierzu stellt sich der Sach- stand wie folgt dar: • 14 Objekte wurden abschließend geprüft, davon werden 11 bereits genutzt (als Unterkunft bzw. als Fläche zur Errichtung der Unterkünfte in modularer Schnellbauweise) und drei weitere befinden sich in der Planungsphase. • Für 21 Objekte ist die Prüfung anhängig. Diese Liegenschaften sind jedoch nicht kurzfristig nutzbar. • 2 Liegenschaften werden als Immobilien, die ggf. mit Unterkünften in modularer Schnellbauweise be- baut werden können, vorgehalten. • Ein bebautes Grundstück steht derzeit nicht zur Verfügung , da bereits eine andere Nutzung vorgesehen ist. • 13 Immobilien (hauptsächlich Grundstücke) wurden vorerst als nicht geeignet für die Errichtung von Un- terkünften in modularer Schnellbauweise befunden. Hier wird jedoch in einem weiteren Schritt geprüft, ob künftig eine andere Art der Bebauung möglich ist. • Ein Grundstück ist mittlerweile verkauft worden. Die zur Nutzung geeigneten Objekte liegen in den Ortsteilen Buch, Hellersdorf, Köpenick, Lichtenrade, Lichterfelde, Marzahn, Moabit, Prenzlauer Berg, Span- dau, Wannsee, Weißensee, Westend und Wittenau. Eine Einschätzung, wie viele Unterbringungsplätze durch die Nutzung der entsprechenden Objekte geschaf- fen werden können, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Berlin, den 04. Februar 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Feb. 2015)