Drucksache 17 / 15 361 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Baum (PIRATEN) vom 22. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Januar 2015) und Antwort Anspruch und Wirklichkeit der Radverkehrsstrategie V: Radverkehrsplanung im Senat und in den Bezirken Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Planstellen sind in den Berliner Landesbehörden und in den Bezirksämtern ausschließlich oder schwerpunktmäßig mit dem Radverkehr befasst? (Bitte nach Behörde bzw. Bezirken aufschlüsseln.) Antwort zu 1: In der Senatsverwaltung für Stadtent- wicklung und Umwelt ist ein Mitarbeiter ausschließlich mit Radverkehrsangelegenheiten befasst. Vier weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind mit unterschiedli- chen Teilen ihrer Arbeitszeit für schwerpunktmäßig dem Radverkehr dienende Vorhaben tätig. Eine kurzfristig durchgeführte Umfrage bei den be- zirklichen Straßen- und Grünflächenämtern, dem Polizei- präsidenten sowie der Senatsverwaltung für Inneres und Sport erbrachte folgende Ergebnisse:  Straßen- und Grünflächenamt FriedrichshainKreuzberg : keine Stellen  Straßen- und Grünflächenamt Lichtenberg: 0,2 Planstellen  Straßen- und Grünflächenamt Marzahn-Hellersdorf : 0,3 Mitarbeiterin oder Mitarbeiter  Straßen- und Grünflächenamt Mitte: keine Stellen  Straßen- und Grünflächenamt Neukölln: keine Ingenieurinnen oder Ingenieure  Straßen- und Grünflächenamt Spandau: Fehlanzeige  Straßen- und Grünflächenamt Steglitz-Zehlendorf: keine Stellen  Straßen- und Grünflächenamt Tempelhof-Schöneberg : 1 Stelle  Straßen- und Grünflächenamt Treptow-Köpenick: 0,5 Planstellen  Stadtplanungsamt Treptow-Köpenick: 0,25 Planstellen  Senatsverwaltung für Inneres und Sport: keine Stellen  Polizeipräsident: keine Stellen Frage 2: An welchen Stellen und in welchem Umfang haben Senat und Bezirke seit 2011, wie in der Radver- kehrsstrategie als Sofortmaßnahme angekündigt, ihre Personalausstattung zum Radverkehr verbessert? (Bitte nach Behörde bzw. Bezirken aufschlüsseln.) Antwort zu 2: In der Senatsverwaltung für Stadtent- wicklung hat sich die Personalausstattung der hauptsäch- lich mit der Förderung des Radverkehrs befassten Gruppe durch den altersbedingten Abgang eines Mitarbeiters (Personalabbauvorgaben) vermindert. Eine kurzfristig durchgeführte Umfrage bei den Be- zirksämtern, dem Polizeipräsidenten sowie der Senats- verwaltung für Inneres und Sport erbrachte folgende Er- gebnisse:  Straßen- und Grünflächenamt FriedrichshainKreuzberg : Fehlmeldung  Straßen- und Grünflächenamt Lichtenberg: Fehlanzeige (Folge der Stellenabbauvorgabe für den Bezirk)  Straßen- und Grünflächenamt Marzahn-Hellersdorf : keine Verbesserung der Personalausstattung  Straßen- und Grünflächenamt Mitte: keine Stellen  Straßen- und Grünflächenamt Neukölln: keine Ingenieurinnen oder Ingenieure  Straßen- und Grünflächenamt Spandau: Fehlanzeige  Straßen- und Grünflächenamt Steglitz-Zehlendorf: keine Verbesserung der Personalsituation  Straßen- und Grünflächenamt Tempelhof-Schöneberg : 1 Stelle (2012 eingerichtet)  Straßen- und Grünflächenamt Treptow-Köpenick: keine Verbesserung der Personalsituation  Stadtplanungsamt Treptow-Köpenick: keine Verbesserung der Personalsituation  Senatsverwaltung für Inneres und Sport: keine Stellen  Polizeipräsident: keine Stellen Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 361 2 Frage 3: Welche zusätzlichen Mittel hat der Senat seit 2011 den Bezirken zur Verbesserung der Personalausstat- tung zur Umsetzung der Radverkehrsstrategie zur Verfü- gung gestellt? (Bitte nach Jahren und Herkunft der Mittel aufschlüsseln.) Frage 4: Wann wurde die in der Radverkehrsstrategie angekündigte Ingenieursstelle für die Belange der Rad- verkehrsförderung eingerichtet und besetzt, und wo ist diese Stelle angesiedelt? Antwort zu 3 und 4: Zusätzliche Personalmittel für die Umsetzung der Radverkehrsstrategie konnten den Bezir- ken aufgrund der vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Haushaltsgesetze nicht zur Verfügung gestellt werden. Die in der Radverkehrsstrategie angesprochene Beglei- tung der Radverkehrsbelange durch mindestens eine In- genieursstelle pro Bezirk konnte daher auch nur im Bezirk Tempelhof-Schöneberg erreicht werden, wo eine solche Stelle geschaffen wurde (s. Antwort zu 2.). Frage 5: In welcher Art und Weise hat die Senatsver- waltung für Stadtentwicklung und Umwelt die angekün- digte Schwerpunktsetzung auf die Anordnung von Rad- verkehrsanlagen und die Prüfung entsprechender Baupla- nungsunterlagen vorgenommen? Antwort zu 5: Angesichts der bekannten Probleme bei der Verkehrslenkung Berlin war die beabsichtigte Schwerpunktsetzung bisher noch nicht möglich. Bei der für die Prüfung und Anerkennung von Bauplanungsunter- lagen zuständigen Gruppe der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ist ein Mitarbeiter einge- stellt worden. Frage 6: Wie viele Mitarbeiter*innen der Berliner Be- hörden und der Bezirksämter verfügen über ausgewiesene Qualifikationen für die Radverkehrsplanung? (Bitte nach Behörde bzw. Bezirk aufschlüsseln.) Antwort zu 6: Von den in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit dem Thema Beschäf- tigten ist ein Mitarbeiter seit über 20 Jahren und ein ande- rer seit über 10 Jahren intensiv mit dem Thema Radver- kehrsplanung beschäftigt (Mitarbeit in entsprechenden Fachgremien, Teilnahme und Mitwirkung an Fortbil- dungsveranstaltungen, Erstellung von Planungskonzepten, praktische Arbeit an Straßenplanungen). Weitere Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter verfügen gemäß ihrer Ausbil- dung bzw. beruflichen Erfahrungen über Qualifikationen zur Radverkehrsplanung. Nach den Angaben der meisten Straßen- und Grünflä- chenämter ist davon auszugehen, dass gewisse Kenntnisse der Radverkehrsplanung zum Grundwissen der Straße- ningenieurinnen oder Straßenentwurfsingenieure gehören und somit bei diesen (meist 2 Mitarbeiterinnen bzw. Mit- arbeiter pro Bezirk) vorhanden sind. Andere Straßen- und Grünflächenämter sowie die Senatsverwaltung für Inneres und Sport und der Polizeipräsident geben an, dass sie über kein entsprechendes Personal verfügen. Frage 7: Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um die Qualifikation in Berliner Behörden und Bezirken für die Planung und Konzeptentwicklung im Bereich Radver- kehr sicher zu stellen und beispielsweise durch die Förde- rung von Fortbildungen zu erhöhen? Antwort zu 7: Neben der laufenden einzelfallbezoge- nen Beratungstätigkeit durch die in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt für das Radverkehrs- programm arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden zu besonderen Anlässen wie z. B. nach dem In- krafttreten von radverkehrsrelevanten StVO 1 -Änderungen in Zusammenarbeit mit der Fahrradakademie des Deut- schen Instituts für Urbanistik Fortbildungen für interes- sierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berliner Ver- waltung organisiert (zuletzt im Herbst 2014). Auch sonst stehen interessierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berliner Verwaltung die anderen Angebote der Fahr- radakademie sowie Veranstaltungen anderer auf diesem Gebiet tätiger Organisationen (z.B. der Berufsverbände) zur Verfügung. Dieses Angebot wird im Rahmen der verfügbaren zeitlichen Ressourcen auch angenommen. Frage 8: Welche Planungsgrundsätze gelten für den Bau und die Sanierung von Radverkehrsanlagen? Antwort zu 8: Es gelten die Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Rad- wege (AV 2 Geh- und Radwege) in der jeweils aktuellen Fassung (momentan die von 2013) sowie ergänzend die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen – ERA, Ausgabe 2010“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). Frage 9: Sind diese Grundsätze für die verantwortli- chen Stellen im Land Berlin und in den Bezirken verbind- lich? Frage 10: Wie wird die Einhaltung der Planungs- grundsätze kontrolliert und evaluiert? Antwort zu 9 und 10.: Die AV Geh- und Radwege vom 16.05.2013 sind seit der Veröffentlichung im Amts- blatt vom 07.06.2013 verbindlich; auch zuvor hat es ent- sprechende Ausführungsvorschriften gegeben, die nur in wenigen Punkten von der aktuellen Fassung abgewichen haben. Die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) ergänzen die AV Geh- und Radwege und sind mit Rund- schreiben vom 17.10.2011 verbindlich eingeführt worden. Die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter wer- den von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in den regelmäßig stattfindenden Abstimmungs- gesprächen zum Radverkehrsinfrastrukturprogramm auf ggf. festgestellte Planungsfehler und auf Mängel der bau- lichen Umsetzung hingewiesen. Im Rahmen der Vergabe der Sondermittel für die Radverkehrsinfrastruktur bzw. 1 Straßenverkehrsordnung 2 Ausführungsvorschriften Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 361 3 Radwegsanierung wird ebenfalls darauf geachtet, dass die eingereichten Planungsunterlagen nicht von den Grunds- ätzen der o.g. Richtlinien abweichen. Da die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter nicht der Fachaufsicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt un- terliegen, sind die Bezirke für die Einhaltung der Rege- lungen selbst verantwortlich. Frage 11: Welche Lösungen für eine radverkehrsge- rechte Ausgestaltung von Knotenpunkten wurden in den in der Radverkehrsstrategie angekündigten drei Modell- projekten erprobt und evaluiert? Frage 12: Wurden aus diesen Modellprojekten Regel- pläne entwickelt, und wenn ja, welche? Antwort zu 11 und 12: Das in der Radverkehrsstrate- gie angekündigte Modellprojekt konnte noch nicht gestar- tet werden. Im Rahmen der laufenden Maßnahmen an Lichtsig- nalanlagen wurden und werden allerdings durchaus auch innovative und bisher unübliche Lösungen wie aufgewei- tete Radaufstellstreifen (ARAS) oder Linksabbiegespuren für Radfahrerinnen und Radfahrer umgesetzt. Für Radfah- rerschleusen gibt es ebenso wie für aufgeweitete Radauf- stellstreifen bereits Regelpläne der Verkehrslenkung Ber- lin; in der Praxis hat sich gezeigt, dass der aufgeweitete Radaufstellstreifen in der Regel die flexiblere Form der beiden Maßnahmen zur Erleichterung des direkten Links- abbiegens ist, die abgesehen von den Kostenvorteilen gerade auch bezüglich der Akzeptanz durch die Radfahre- rinnen und Radfahrer meist bessere Ergebnisse als die „Radfahrerschleuse“ bringt. Berlin, den 05. Februar 2015 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Feb. 2015)