Drucksache 17 / 15 366 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Wolfram Prieß und Andreas Baum (PIRATEN) vom 22. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Januar 2015) und Antwort Staatsopernskandal IX: Wer ist auf Seiten des Bauherrn zeichnungsberechtigt? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Personen sind auf Seiten des Bauherrn im Zuge der Sanierung der Staatsoper Unter den Linden zeichnungsberechtigt? Antwort zu 1: Die Anordnungsbefugnisse werden in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt abgestuft nach Funktionen wahrgenommen, wobei die Abteilungsleiterin oder der Abteilungsleiter über eine unbegrenzte Anordnungsbefugnis verfügt. 2. Wird vom Bauherrn ein Vor-Ort-Büro unterhalten? Wenn ja, mit welchen Funktionen und in welcher Beset- zung? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 2: Der Bauherr hat ein Büro vor Ort. Überwiegend werden die Tätigkeiten in den Räumlichkei- ten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um- welt wahrgenommen. Berlin, den 06. Februar 2015 In Vertretung Regula Lüscher ………………………………………………………. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Feb. 2015)