Drucksache 17 / 15 370 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 19. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Januar 2015) und Antwort Das Informationsfreiheitsgesetz in der Praxis – Bilanz 2014 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Anträge nach dem Informationsfrei- heitsgesetz (IFG) wurden 2014 an öffentliche Stellen des Landes Berlin und andere unter das IFG fallende Einrich- tungen gestellt? In wie vielen Fällen wurde dabei eine Auskunft erteilt, eine Teilauskunft erteilt oder der Antrag abgelehnt? Bitte um Einzelaufschlüsselung nach den angefragten Behörden bzw. anderen Stellen. 4. In wie vielen Fällen wurden Anträge vom Antrag- steller zurückgezogen? Bitte um Einzelaufschlüsselung, inwieweit Gründe für das Zurückziehen angegeben wur- den. Zu 1. und 4.:Ich bitte, die Antworten zu diesen Fragen aus der folgenden Übersicht zu entnehmen. Soweit bei einzelnen öffentlichen Stellen in dem ge- nannten Zeitraum keine Anträge gestellt wurden, sind sie nicht in der Übersicht aufgeführt. Darüber hinaus werden Anfragen auf Akteneinsicht oder Aktenauskunft nicht in jedem Fall dokumentiert. Die Antworten sind daher nicht erschöpfend und enthalten zum Teil Schätz- bzw. Nähe- rungswerte. Die Häufung von Anträgen in den Bezirken geht auf Auskünfte des Bau- und Wohnungsaufsichtsamtes und des Umwelt- und Naturschutzamtes zurück. Öffentliche Stellen Anfragen 2014 insge- samt Auskunft Teilauskunft Ablehnung Anfrage (a) zurückgezogen, (b) nicht weiter verfolgt oder (c) offen Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informati- onsfreiheit 13 2 1 2 (a) 2 (Grund - Gebühren, - anderweitige Informationsge- winnung) (b) 5 (Grund - 2 Gebühren - 3 nach Bitte um Konkretisierung) (c) 1 (Grund: Anhörung erfor- derlich) Senatsverwaltungen Senatskanzlei 6 2 3 (b) 1 (Angebot auf Einsicht nicht angenommen) Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten 3 1 (b) 1 (c) 1 Senatsverwaltung für Ar- beit, Integration und Frauen 2 1 1 (§ 18a IFG i.V.m. §§ 8,9 Umweltin- formationsgesetz, UIG) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 370 2 Senatsverwaltung für Bil- dung, Jugend und Wissen- schaft 9 7 1 1 Senatsverwaltung für Fi- nanzen (einschließlich Finanzäm- ter) 178 73 13 44 48 (a) 6 (b) 41 (c) 1 Senatsverwaltung für Ge- sundheit und Soziales 26 14 4 8 (a) 2 (b) 3 (c) 3 Senatsverwaltung für Inne- res und Sport 12 8 2 2 Abgabe an die zuständige Be- hörde Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (einschließlich Gerichte und Staatsanwaltschaften) 39 20 6 5 8 (a) 3 4 Gebührenvor- schuss nicht bezahlt 1 Abgabe an die zuständige Be- hörde Senatsverwaltung für Stadt- entwicklung und Umwelt 94 89 (b) 5 Senatsverwaltung für Wirt- schaft, Technologie und Forschung 5 3 1 (c) 1 Bezirke Charlottenburg- Wilmersdorf 378 377 1 Friedrichshain-Kreuzberg 4090 4090 Lichtenberg 931 885 (c) 46 Marzahn-Hellersdorf 265 265 Mitte 608 608 Neukölln 1013 1013 Pankow 728 720 8 Differenzierung nicht möglich Reinickendorf 1863 1855 1 3 4 (Altakten nicht mehr vorhanden) Spandau 1212 1210 1 1 Steglitz-Zehlendorf 43 42 (c) 1 Tempelhof-Schöneberg 40 39 (a) 1 Treptow-Köpenick 547 536 3 6 (a) 2 Sonstige Polizeipräsident in Berlin 50 23 8 12 (c) 5 2 (nicht konkreti- siert) Rundfunk Berlin- Brandenburg 6 6 Handwerkskammer 4 4 Landesamt für Arbeits- schutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin 2 2 Arbeitsgerichtsbarkeit 3 2 1 Investitionsbank Berlin 3 3 Berliner Verkehrsbetriebe 13 6 4 (b) 3 Berliner Wasserbetriebe 5 4 1 Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminis- ter der Länder 1 1 Charité - Universitätsmedi- zin Berlin 1 1 Hochschule für Wirtschaft und Recht 1 1 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 370 3 Gründe für das Zurückziehen von Anträgen wurden überwiegend nicht angegeben. 2. Wie verteilen sich die stattgegebenen Anträge auf Auskunft bzw. Einsicht nach dem IFG auf die in der Verwaltungsgebührenordnung definierten Kategorien? Zu 2.: Ich bitte, die Antworten zu dieser Frage aus der folgenden Übersicht zu entnehmen. Die Übersicht enthält die Fälle, die erfasst worden sind. Kategorie nach Tarifstelle 1004 des Gebührenverzeichnisses der Verwaltungsgebührenordnung Anzahl insgesamt Mündliche Auskunft 142 Einfache schriftliche Auskunft 4285 Umfangreiche schriftliche Auskunft 351 Schriftliche Auskunft, die einen außergewöhnlich hohen Verwaltungsaufwand ver- ursacht 25 Einfache Akteneinsicht 5420 Akteneinsicht, die umfangreichen Verwaltungsaufwand verursacht, weil z.B. ge- heimhaltungsbedürftige Aktenteile unkenntlich zu machen oder abzutrennen sind 44 Akteneinsicht, die außergewöhnlich umfangreichen Verwaltungsaufwand verur- sacht, weil z.B. eine Vielzahl geheimhaltungsbedürftiger Aktenteile unkenntlich zu machen oder abzutrennen sind 12 Anfertigung von Fotokopien bis zum Format DIN A 3, schwarzweiß, im Zusam- menhang mit Akteneinsicht oder Aktenauskunft, je Fotokopie 1423 Zur Position „Anfertigung von Fotokopien“ waren zum Teil keine Angaben möglich, da dies u.a. extern beauftragt wird. 3. In wie vielen Fällen fanden Widerspruchsverfah- ren gegen Entscheidungen zu diesen Anträgen statt und inwieweit waren diese erfolgreich? Zu 3.: Ich bitte, die Antworten zu dieser Frage aus der folgenden Übersicht zu entnehmen. Widersprüche Verfahrensausgang Insgesamt: 51 Abhilfe 7 Teilstattgabe 3 Zurückweisung 19 Rücknahme 5 Offen 17 5. In wie vielen Fällen wurde der Beauftragte für In- formationsfreiheit von Menschen angerufen, die ihre Rechte nach dem IFG aufgrund einer nicht oder unzu- reichend erteilten Auskunft bzw. Einsicht verletzt sahen? 6. In wie vielen der von Frage 5 erfassten Fälle wur- de der Beauftragte tätig, indem er eine Empfehlung zu einer anderen Handhabung des IFG aussprach? Inwieweit wurde dies umgesetzt? Zu 5. und 6.: Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) wurde in 46 dokumen- tierten Fällen und zusätzlich in geschätzten (nicht doku- mentierten) 100 Fällen angerufen. In 24 der 46 dokumen- tierten Fälle wurde eine Empfehlung zu einer Handha- bung des IFG ausgesprochen; in 14 Fällen wurde die Empfehlung umgesetzt, in einem weiteren Fall hatte sich die Empfehlung mit der zwischenzeitlich gewährten Ak- teneinsicht überschnitten. 7. In wie vielen Fällen wurde ein Antrag nach dem IFG abgelehnt bzw. nur eine Teilauskunft erteilt auf Grundlage von (einzeln aufgeschlüsselt) a. § 6 IFG (Schutz personenbezogener Daten) b. § 7 bzw. § 7a IFG (Schutz von Betriebs- und Ge- schäftsgeheimnissen) c. § 9 IFG (Schutz besonderer öffentlicher Belange, der Rechtsdurchsetzung und der Strafverfolgung) d. § 10 IFG (Schutz des behördlichen Entscheidungs- prozesses) e. § 11 IFG (Gefährdung des Gemeinwohls) f. § 2 IFG, insoweit die angefragte Stelle nicht im Anwendungsbereich des IFG liegt? Zu 7.: Ich bitte, die Antworten zu dieser Frage aus der folgenden Übersicht zu entnehmen. Je nach Sachverhalt waren für die Ablehnungen und Teilauskünfte über ein- zelne Vorgänge Mehrfachnennungen erforderlich. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 370 4 Rechtsgrundlage für die (Teil-) Ablehnung nach IFG Fallzahlen Ablehnungen Fallzahlen Teilauskünfte § 6 15 9 § 7 bzw. 7a 8 6 § 9 3 § 10 5 8 § 11 1 4 § 2 37 2 Sonstige 31 15 8. Aufgrund welcher Datensätze bzw. Unterlagen wurden oben stehende Fragen beantwortet und inwieweit wäre es möglich, diese (ggf. in aufbereiteter Form) auf dem Berliner Open-Data-Portal einzustellen und fortlau- fend zu aktualisieren? Zu 8.: Die mit dieser Anfrage erbetenen Angaben sind ausschließlich für die Beantwortung dieser Anfrage erho- ben worden. Eine Einstellung dieser Daten in das Open- Data-Portal des Landes Berlin wird derzeit nicht erwogen. Berlin, den 06. Februar 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Feb. 2015)