Drucksache 17 / 15 376 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) vom 23. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Januar 2015) und Antwort Zuwanderer aus Südost-Europa Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Personen leben in Berlin, auf die der Ro- ma-Aktionsplan Anwendung findet? 2. Welche Staatsangehörigkeiten besitzen diese Perso- nen? Zu 1. und 2.: Da in Deutschland die ethnische Zuge- hörigkeit amtlich nicht erfasst wird, kann die genaue Anzahl der betroffenen Personen nicht beziffert werden. Im Berliner Aktionsplan zur Einbeziehung ausländi- scher Roma vom 19. Juli 2013 hat der Senat hierzu ausge- führt: „In Deutschland werden keine Statistiken nach ethnischen Zugehörigkeiten geführt. Dennoch wurde im Rahmen der Abstimmungen zwischen den Senatsverwal- tungen, den Bezirken, den Quartiersmanagements und den zivilgesellschaftlichen Organisationen immer wieder darauf hingewiesen, dass ein hoher Anteil der nach Berlin kommenden Menschen aus Rumänien und Bulgarien sowie der Asylsuchenden aus Serbien und Mazedonien Roma sind.“ (Drs. 17/1094, S.3). 3. Wie viele dieser Personen befinden sich in einem sozialversicherungsrechtlichen Anstellungsverhältnis oder gehen einer auf Einkommenserzielung ausgerichteten selbständigen oder gewerblichen Tätigkeit nach, wobei um eine Aufstellung getrennt nach Staatsangehörigkeit. 4. Wie viele der Personen nach Ziffer 1 beziehen Transfergeldleistungen nach dem SGB II, SGB III und SGB XII, wobei um eine Aufstellung nach Staatsangehö- rigkeiten gebeten wird? Wie viele dieser Personen haben eine Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates und besitzen kein Aufenthaltsrecht? 5. Wie viele dieser Personen haben sich in einem sozi- alversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis be- funden oder sind einer auf Einkommenserzielung ausge- richteten selbständigen oder gewerblichen Tätigkeit nach- gegangen, bevor sie Transfergeldleistungen? 6. Wie viele dieser Personen haben eine Staatsangehö- rigkeit eines EU-Mitgliedstaates und besitzen kein Auf- enthaltsrecht? 8. Wie viele dieser Personen haben keine Staatsange- hörigkeit eines EU-Mitgliedstaates und besitzen kein Aufenthaltsrecht in Deutschland? Zu 3. bis 6. und 8.: Da amtliche Statistiken zu ethni- schen Zugehörigkeiten nicht vorliegen, können diese Fra- gen nicht beantwortet werden. 7. Welche Zusammenarbeit mit Behörden der be- troffenen EU-Mitgliedsstaaten gibt es und welche Ziele verfolgt diese? Zu 7.: Das für die Zusammenarbeit mit EU- Mitgliedsstaaten in diesem Bereich zuständige Bundes- ministerium für Arbeit und Soziales hat hierzu auf Anfra- ge mitgeteilt, dass zurzeit ein Dialog mit Bulgarien ge- führt und der Dialog mit Rumänien vorbereitet werde. Die Ziele der Bundesregierung ergeben sich aus den Schlussfolgerungen aus dem Bericht des Staatssek- retärsausschusses über soziale Sicherungssysteme: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/016/1801602.pdf 9. Sind im Land Berlin Schwerpunkte erkennbar, wo die Personen nach Ziffer 1 vorrangig wohnhaft sind und wenn ja, in welchen Bezirken/Ortsteilen liegen diese? Zu 9.: Nach Auskunft der Berliner Bezirke leben Ro- ma-Familien in allen Bezirken; zahlenmäßige Schwer- punkte sind: Friedrichshain-Kreuzberg (Kreuzberg), Mar- zahn-Hellersdorf (Marzahn), Mitte (Tiergarten und Wed- ding), Neukölln (Nord-Neukölln) und Reinickendorf. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 376 2 10. Wie gewährleistet der Senat die Abstimmung und den Informationsaustausch zwischen den verschiede-nen für die Umsetzung des Roma-Aktionsplans benötigten Verwaltungen auf Landes- und Bezirksebene, insbesonde- re der Polizei, der Jugendämter, der Sozialämter, der Ordnungsämter, der Job-Center, des Zolls, der Finanzäm- ter, der Bau- und Wohnungsaufsicht und der Meldebehör- de? Zu 10.: Der Senat hat im September 2012 eine verwal- tungsinterne, ressortübergreifende und bezirksoffene Lenkungsgruppe zur Umsetzung des oben genannten Aktionsplans gebildet, in der der Senat sich gemeinsam mit den Bezirken in regelmäßigen Sitzungen abstimmt und austauscht. 11. Welche systematischen Bildungsangebote für die betroffenen Kinder an den Grund- und Oberschulen gibt es? Zu 11.: Für Kinder ohne Deutschkenntnisse ist eine neue Klassenart eingeführt worden, die Willkommens- klasse (Lerngruppe für Neuzugänge ohne Deutschkennt- nisse). Diese richtet sich auch an Kinder aus Roma- Familien. Des Weiteren wurden zusätzliche Praxislern- gruppen eingerichtet. Nähere Informationen hat der Senat im Bericht an den Hauptausschuss vom 22. Juli 2014 (Rote Nummer 1142 B, S. 2) übermittelt. 12. Welche Maßnahmen werden für eine ausreichende Krankenversicherung der Betroffenen ergriffen? Zu 12.: Zuständig ist die Bundesregierung. In Berlin suchen alle einschlägigen Beratungsstellen im Rahmen ihrer Möglichkeiten Versicherungsverhältnisse von Uni- onsbürgerinnen und Unionsbürgern zu klären. Dies bindet sowohl bei den Stellen des Öffentlichen Gesundheits- dienstes als auch bei den freien Trägern erhebliche Res- sourcen. 13. Wie viele sog. „Roma-Häuser“ sind in Berlin bekannt und welche Erkenntnisse gibt es zu den Wohnbe- dingungen, zum baulichen Zustand, zur Angemessenheit des Mietzinses sowie zur Vermietungssituation? Zu 13.: Sogenannte Roma-Häuser sind den Bezirken nicht bekannt. Gemeint sind vermutlich sogenannte Schrottimmobilien, in denen auch Roma-Familien leben. Hierzu hat der Senat in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage (Drs. 17/13701) am 23. Mai 2014 berichtet. Auf Nachfrage haben die zahlenmäßig besonders betroffenen Bezirke berichtet, dass diese Antwort weiterhin aktuell ist. 14. Welche Maßnahmen plant oder unternimmt der Senat, um die Betroffenen vor Ausbeutung durch Miet- wucher zu schützen? Zu 14.: Dem Senat und den Bezirken sind die Proble- me im Zusammenhang mit Ausbeutung durch Mietwu- cher bekannt. Nähere Informationen hat der Senat im Bericht an den Hauptausschuss vom 22. Juli 2014 (Rote Nummer 1142 B, S. 8) übermittelt. Im Rahmen des Pro- gramms Soziale Stadt wurde für 2015 ein EFRE- kofinanziertes Netzwerkprojekt bewilligt, das prekäre Wohnverhältnisse vermeiden helfen soll. Außerdem ist die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen mit Wohnungsbaugesellschaften im Gespräch, um wei- tere geeignete Wohnprojekte einzurichten. Berlin, den 13. Februar 2015 In Vertretung Barbara L o t h Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Feb. 2015)