Drucksache 17 / 15 379 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Cornelia Seibeld (CDU) vom 23. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Januar 2015) und Antwort Radikale Islamisten in Berliner Justizvollzugsanstalten Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele radikale Islamisten befanden bzw. befin- den sich wegen der Begehung von Staatsschutzdelikten in den Berliner Justizvollzugsanstalten (nach Jahren, Straf- tatbeständen und JVAen getrennt aufführen; ab 2010)? Zu 1.: In den Jahren 2010 bis zum 6. Februar 2015 be- fanden sich inhaftierte Personen mit Haftbefehlen und rechtskräftigen Verurteilungen nach den §§ 129 a, b; 89a Strafgesetzbuch (StGB) und radikal-islamistischem Ta- thintergrund wie aus nachstehender Tabelle ersichtlich in den Berliner Justizvollzugsanstalten. Insgesamt handelt es sich um 12 verschiedene Personen: Jahr Justizvollzugsanstalten (JVA) Gefangene 2010 JVA Moabit JVA Tegel JVA für Frauen 3 1 1 2011 JVA Moabit JVA Tegel JVA Plötzensee JVA für Frauen 3 1 1 1 2012 JVA Moabit JVA Tegel JVA Plötzensee 1 2 1 2013 JVA Moabit JVA Tegel JVA Plötzensee 2 2 1 2014 JVA Moabit JVA Tegel JVA Plötzensee 3 1 1 Stand 06.02.2015 JVA Moabit JVA Tegel JVA Plötzensee 5 1 1 2. Wie viele radikale Islamisten befanden bzw. be- finden sich wegen der Begehung von Straftaten, die nicht den Staatsschutzdelikten zuzuordnen sind, in den Berliner Justizvollzugsanstalten (nach Jahren, Straftatbeständen und JVAen getrennt aufführen; ab 2010)? Zu 2.: Im nachstehend aufgeführten Umfang konnten bei inhaftierten Personen ohne Haftbefehl oder Verurtei- lung nach den §§ 129 a, b; 89a, 91 StGB im angefragten Zeitraum während der Haft Hinweise auf radikal- islamistische Haltungen oder Verbindungen gewonnen werden. Diese Personen sind oder waren inhaftiert auf- grund der §§ 177, 211, 223 a, 242, 244, 249, 250, 255, 263, 267 StGB sowie wegen Verstößen gegen das Betäu- bungsmittelgesetz und das Passgesetz. Es handelt sich insgesamt um 23 verschiedene Gefangene. Jahr JVA Gefangene 2010 JVA Tegel 5 2011 JVA Tegel 6 2012 JVA Tegel 8 2013 JVA Moabit JVA Tegel JVA Heidering 1 9 2 2014 JVA Moabit JVA Tegel JVA Heidering Jugendstrafanstalt 1 9 2 1 Stand 06.02.2015 JVA Moabit JVA Tegel JVA Heidering JVA Plötzensee Jugendstrafanstalt 1 7 1 1 1 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 379 2 3. Bei wie vielen der unter 2. genannten Personen ist von einer Radikalisierung während der Haftzeit auszuge- hen und in welchen JVAen haben sich diese Personen wie lange befunden? Zu 3.: Derzeit liegen keine gesicherten Erkenntnisse für eine Radikalisierung während der Haftzeit vor. 4. Welche Staatsangehörigkeiten besitzen die unter 1. und 2. genannten Personen (bitte getrennt aufführen)? Zu 4.: Es handelt sich um die Staatsangehörigkeiten  deutsch  österreichisch  russisch (Tschetschenien)  türkisch  libanesisch  irakisch  syrisch  jordanisch Bei einer Person war die Staatsangehörigkeit unge- klärt. 5. Wie viele der unter 1. und 2. aufgeführten Personen besitzen mehrere Staatsangehörigkeiten und welche sind das? Zu 5.: Hierzu bestehen keine Erkenntnisse. 6. Wie viele dieser Personen wurden nach der Entlas- sung aus der Haft ausgewiesen bzw. abgeschoben? Zu 6.: Ein Gefangener ist am 30. Januar 2015 um 7:35 über den Flughafen Tegel in den Irak abgeschoben wor- den. Im Übrigen sind Erkenntnisse nicht vorhanden. 7. In welche Länder erfolgten wie viele Abschiebun- gen? 8. Gibt es Erkenntnisse wie viele der ausgewiesenen bzw. abgeschobenen Personen Deutschland tatsächlich verlassen haben? Zu 7. und 8.: Siehe Antwort zu Frage 6. Berlin, den 11. Februar 2015 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Feb. 2015)