Drucksache 17 / 15 382 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 23. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Januar 2015) und Antwort Gewerbliche Wertstoffsammlung in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie entwickelte sich die gewerblicher Wert- stoffsammlung in Berlin seit dem Inkrafttreten der Rege- lungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, vom 01. Juni 2012, insbesondere im Hinblick auf die Anzeigepflicht (Bitte um jährliche Darstellung differenziert nach Stoff- strömen wie Altmetall, Alttextil, Sperrmüll u. ä. sowie der Nennung der jeweiligen Unternehmen - Auflistung bitte nach Bezirken darstellen)? Antwort zu 1:Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur För- derung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der um- weltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreis- laufwirtschaftsgesetz – KrWG) zeigten 212 gemeinnützige und gewerbliche Unternehmen die Sammlung von Abfällen aus Privathaushalten bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt an. Da es sich bei den Sammelnden in der Mehrzahl um Einzelunternehmen handelt, erfolgen aus datenschutzrechtlichen Erwägungen die nachfolgenden Aufstellungen ohne Nennung der je- weiligen Unternehmen. Es gingen  168 Anzeigen im Jahr 2012 ,  23 Anzeigen im Jahr 2013,  20 Anzeigen im Jahr 2014 und  1 Anzeige im Jahr 2015 ein. Die meisten Unternehmen sind auf die Erfassung einer Abfallart spezialisiert. Einige Firmen sammeln mehrere Wertstoffe. Die Sammlung folgender Abfallfraktionen wurde an- gezeigt: Abfallart Anzahl  Textilien 82  Metalle 104  Papier 48  Elektronikschrott 4  Kunststoffe 22  Sperrmüll 21  Baumischabfälle 11  Gartenabfälle/Grünschnitt 12  Altreifen 2 Die Mehrzahl der Unternehmen ist unabhängig von ihrem Firmensitz überbezirklich tätig. Eine Auflistung nach einzelnen Bezirken liegt dem Senat nicht vor. Diese ist zudem nach Auffassung des Senats auch entbehrlich, weil es für die Beurteilung der Zulässigkeit einer ange- zeigten Sammlung unerheblich ist, in welchem Bezirk die Sammlung durchgeführt werden soll. Frage 2: Inwieweit ist gegenwärtig die gewerbliche Entsorgung von Biogenen Stoffen davon betroffen, sind die Gewerblichen Angebote nach wie vor gestattet? Antwort zu 2: Die angezeigten gewerblichen Samm- lungen von Gartenabfällen und Grünschnitt können durchgeführt werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 382 2 Frage 3: Sind seit dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 01. Juni 2012 gewerbliche Sammlungen untersagt wor- den, wenn ja, in wie vielen Fällen und aus welchen Grün- den (Darstellung bitte nach Bezirken)? Antwort zu 3: Die Senatsverwaltung für Stadtentwick- lung und Umwelt hat bislang 4 gewerbliche Sammlungen von Sperrmüll untersagt, in 3 weiteren Fällen werden derzeit Untersagungsbescheide vorbereitet. Den betroffe- nen gewerblichen Sammlungen stehen überwiegende öffentliche Interessen im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 KrWG entgegen. Gegen die Untersagungsbescheide sind Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin anhängig. Frage 4: Wie beurteilt der Senat aus umweltpolitischer Sicht, die gewerbliche Sammlung von Wertstoffen vor dem Hintergrund der gewünschten qualifizierten Wieder- verwertung bzw. liegen dem Senat Erkenntnisse über die angewendeten Verfahren und Standards der gewerblichen Sammler vor? Antwort zu 4: Bei den eingesammelten Abfällen han- delt es sich um vermarktbare Wertstoffe, die entweder einer Wiederverwendung (Alttextilien) zugeführt oder in vorwiegend regionalen Abfallbehandlungsanlagen stoff- lich oder energetisch verwertet werden. Im Rahmen des Anzeigeverfahrens sind gewerbliche Sammelnde ver- pflichtet, anhand der Verwertungswege darzulegen, wie die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der ge- sammelten Abfälle erfolgt. Der Großteil der Sammelnden arbeitet nachweislich mit Entsorgungsfachbetrieben zu- sammen. In der Stoffstrom-, Klima- und Umweltbilanz 2012 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt werden auch diese Stoffströme mitbewertet. Berlin, den 05. Februar 2015 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Feb. 2015)