Drucksache 17 / 15 396 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Irene Köhne (SPD) vom 13. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Januar 2015) und Antwort Schlechte Wasserqualität am Potsdamer Platz? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be- antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Wasserbetriebe (BWB) und das zu- ständige Gesundheitsamt im Bezirksamt Mitte von Berlin um eine Stellungnahme gebeten, die von den jeweiligen Behörden in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend zu- sammengefasst wiedergegeben. 1. Liegen dem Senat Beschwerden aus den vergange- nen Monaten/Jahren von Gastronomiebetrieben am Pots- damer Platz vor, die auf Probleme mit schlechter Wasser- qualität hinweisen? Wenn ja, Beschwerden welcher Art liegen genau vor? 2. Haben die regelmäßig durchgeführten Messungen der Wasserqualität tatsächlich problematische Ergebnisse bei der Qualität des Trinkwassers rund um den Potsdamer Platz geliefert? Mit der Bitte um eine detaillierte Auflis- tung aller auffälligen Ergebnisse und den entsprechend eingeleiteten Maßnahmen ihrer Beseitigung. Zu 1. und 2.: Nach Auskunft der BWB und dem zu- ständigen Gesundheitsamt im Bezirk Mitte sind in den vergangenen Monaten keine Beschwerden zur Wasser- qualität rund um den Potsdamer Platz bekannt geworden. Es liegen auch keine auffälligen Ergebnisse zur Qualität des Trinkwassers vor. 3. Ist dem Senat bekannt, dass eine vermeintlich schlechte Wasserqualität von Gastronomiebetreibern als Vorwand benutzt wird, um kein Leistungswasser als Zu- satz bei der Wein- oder Kaffee-Bestellung zu servieren und die Gäste zur Bestellung des teureren, abgepackten Wassers anzuhalten? Wie steht der Senat zu dieser Ge- schäftspraxis, die den Ruf Berlins als Stadt mit einwand- freier Wasserqualität gefährdet, vor allem bei Touristen? Zu 3.: Sofern eine Gastronomiebetreiberin oder Gast- ronomiebetreiber einem Gast auf dessen Wunsch hin, kein Leitungswasser als Zusatz bei der Wein- oder Kaffee- Bestellung servieren möchte und stattdessen auf die Mög- lichkeit hinweist, abgepacktes Wasser zu nehmen, ge- schieht das als grundsätzlich zulässige Möglichkeit seine Dienstleistungen anzubieten. Dabei hat der Gast ein Recht, diese Angebote anzunehmen oder abzulehnen und ggf. auch den Gastronomiebetrieb zu verlassen. In diesem Verhalten wird keine Gefährdung des Rufs Berlins als Stadt mit einwandfreier Wasserqualität gesehen. Berlin, den 10. Februar 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Feb. 2015)