Drucksache 17 / 15 399 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Franziska Becker (SPD) vom 28. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Januar 2015) und Antwort Was wird aus dem maroden Denkmal AVUS-Tribüne? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1.: Ende vergangenen Jahres gab es lt. Pressebe- richterstattung konkrete Pläne für die Nachnutzung der Denkmal Geschützen AVUS Tribüne am Messedamm seitens der Eigentümerin AVUS Tribüne GmbH; diese waren für Januar 2014 angekündigt. Ich frage den Senat, ob ihm derartige Pläne bekannt sind und wenn ja, wann mit der Umsetzung zu rechnen ist? Antwort zu 1.: Derartige Pläne sind nach Auskunft des Bezirkes nicht bekannt. Ein Kontakt mit der Eigentümerin konnte bisher nicht hergestellt werden. Frage 2.: Stimmt die Presseberichterstattung, dass es Pläne für ein AVUS-Museum gibt, das in Kooperation mit einem Autokonzern umgesetzt werden soll? Liegt dem Senat ein entsprechender Bauantrag vor? Hat weiter die Messe Berlin den Wunsch geäußert, im Falle des erteilten Nutzungsrechts, die Rückwand der AVUS Tri- büne als Marketing- und Werbefläche nutzen zu wollen? Welche juristischen Hürden könnten dem entgegen spre- chen? Welche anderen Möglichkeiten sieht der Senat für die Messe Berlin, das nahe dem neuen Kongresszentrum City Cube gelegene Baudenkmal zu nutzen? Antwort zu 2.: Pläne für ein AVUS-Museum sind dem Bezirk nicht bekannt. Zur notwendigen Beschränkung der Werbeflächen liegt ein rechtskräftiges OVG 1 -Urteil vor. Darüber hinaus ist nicht bekannt, dass die Messe Berlin Nutzungsvorstellungen für das Baudenkmal entwickelt. Frage 3.: Welche Schwierigkeiten sind dem Senat be- kannt, die dem Innovationsprozess des historischen Denkmals entgegenstehen? Wie gedenkt der Senat, diese zugunsten der Neugestaltung zu mindern? Wie ließe sich hier ggf. ein „Widerspruch“ Nutzungswunsch vs. Denkmalschutz auflösen? 1 Oberverwaltungsgericht Antwort zu 3.: Ein konkreter Nutzungswunsch ist nicht bekannt. Insofern bestehen keine Schwierigkeiten hinsichtlich eines Innovationsprozesses. Da kein Projekt bekannt ist, liegt auch kein Widerspruch Nutzungswunsch vs. Denkmalschutz vor. Frage 4.: Da bereits Putzbrocken von der sanierungs- bedürftigen AVUS Tribüne auf die Straße gefallen sind, die zu einer Beeinträchtigung bzw. Gefährdung des öf- fentlichen Straßenverkehrs führen, frage ich den Senat, ob ihm weitere „bauliche Gefahren“ an der AVUS Tribüne bekannt sind und ihm angezeigt wurden? Antwort zu 4.: Nach Auskunft des Bezirkes wurde im Juli 2014 auf Anordnung des Fachbereiches Bauaufsicht durch die Eigentümerin der AVUS Tribüne eine Gefah- renstellenbeseitigung durchgeführt. Aktuell sind dem Bezirksamt keine weiteren Gefahrenstellen bekannt. Berlin, den 11. Februar 2015 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Feb. 2014)