Drucksache 17 / 15 400 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 27. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Januar 2015) und Antwort Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm (KSSP) in den Bezirken im Jahr 2014 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Bezirke haben im Jahr 2014 jeweils welche Mittel aus dem KSSP erhalten und wie begründet der Senat die jeweiligen Mittelzuweisungen? Zu 1.: Über die Indikatoren der Zumessung der Fi- nanzkontingente der Bezirke von Berlin wurde dem Hauptausschuss in der „Vorlage einer schriftlichen Handreichung betr. Schul- und Sportanlagensanierungspro- gramm (SSSP) und Kita- und Spielplatzsanierungspro- gramm (KSSP)“ vom 07.03.2014 berichtet. Es wird auf den Vorgang Rote Nr. 1453 verwiesen. 2. Welche Kita-Sanierungsmaßnahmen mit welchem Investitionsvolumen haben die einzelnen Bezirke jeweils für das Jahr 2014 angemeldet? 3. Welche konkreten Sanierungsmaßnahmen wurden im Jahr 2014 in welchen Kitas in den jeweiligen Bezirken mit welchem Investitionsvolumen im Rahmen des KSSP durchgeführt? 4. Welche Eigenmittel haben die einzelnen Bezirke unabhängig vom KSSP über ihren Bezirkshaushalt im Rahmen dieser Kita-Sanierungsmaßnahmen im Jahr 2014 investiert? Zu 2. bis 4.: Die Daten zu den von den Bezirken ange- meldeten und im Programmjahr 2014 erfolgreich umge- setzten Kita-Sanierungsmaßnahmen sind in der Mitteilung zur Kenntnisnahme „Umsetzung des Kita- und Spielplatzsanierungsprogramms (KSSP)“ - Drucksache Nr. 17/2029 umfassend dargestellt. Den Bezirken stehen über die Sondermittel des KSSP hinaus, die im Rahmen der auftragsweisen Bewirt- schaftung zur Verfügung gestellt werden, keine weiteren Mittel zur Durchführung von Kita-Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung. Die Verpflichtung zur laufenden baulichen Unterhaltung obliegt den Trägern von Kinder- tageseinrichtungen im Rahmen der Kostenblatt- finanzierung. 5. Welche Spielplatz-Sanierungsmaßnahmen mit welchem Investitionsvolumen haben die einzelnen Be- zirke jeweils für das Jahr 2014 angemeldet? 6. Welche konkreten Sanierungsmaßnahmen wurden im Jahr 2014 an welchen Spielplätzen in den jeweiligen Bezirken mit welchem Investitionsvolumen im Rahmen des KSSP durchgeführt? 7. Welche Eigenmittel haben die einzelnen Bezirke unabhängig vom KSSP über ihren Bezirkshaushalt im Rahmen dieser Spielplatz-Sanierungsmaßnahmen im Jahr 2014 investiert? Zu 5. bis 7.: Die Daten zu den von den Bezirken ange- meldeten und im Programmjahr 2014 erfolgreich umge- setzten Spielplatzsanierungsmaßnahmen sind in der Mit- teilung zur Kenntnisnahme „Umsetzung des Kita- und Spielplatzsanierungsprogramms (KSSP)“ - Drucksache Nr. 17/2029 umfassend dargestellt. Den Bezirken von Berlin obliegt die Verpflichtung zur laufenden baulichen Unterhaltung und Instandsetzung von öffentlichen Kinderspielplätzen. Die in den Bezirkshaushalten etatisierten Landesmittel werden in Verantwortung der Straßen- und Grünflächenämtern bewirtschaftet. Angaben zu den Ausgaben des Jahres 2014 sind den Haushaltsabschlüssen der Bezirke zu entnehmen. Berlin, den 03. Februar 2015 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Feb. 2015)