Drucksache 17 / 15 401 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Baum (PIRATEN) vom 27. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Januar 2015) und Antwort Straßenbahn-Neubau zwischen Alexanderplatz und Kulturforum Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der Planungsstand des Straßenbahn- Neubaus zwischen Alexanderplatz und Kulturforum? Welche planerischen und baulichen Vorarbeiten wurden bereits geleistet und welche weiteren Planungsschritte sind nötig? Antwort zu 1: Für die Straßenbahnneubaustrecke Ale- xanderplatz-Kulturforum/Potsdamer Platz wurden ein Verkehrsmittelvergleich, eine Bewertung von Trassenal- ternativen sowie eine standardisierte Bewertung und die Vorplanung für die Vorzugsvariante erarbeitet. Im Zuge des Ausbaus der Leipziger Straße wurden als Vorsorge- maßnahme im Abschnitt Mauerstraße bis Leipziger Platz zweigleisige Straßenbahnschienen verlegt. In den kom- menden Monaten müssen u.a. noch Fragen der Brücken- tragfähigkeit geklärt werden. Anschließend kann der Planungsauftrag an den Vorhabenträger ergehen. Durch diesen werden die Entwurfs- und Genehmigungsunterla- gen erarbeitet und das Planfeststellungsverfahren einge- leitet. Frage 2: Wie schätzt der Senat die voraussichtliche Dauer der noch nötigen planerischen Vorarbeiten? Wann wird das Planfeststellungsverfahren eingeleitet und wann wird es voraussichtlich abgeschlossen? Antwort zu 2: In 2015 sollen die planerischen Vorar- beiten abgeschlossen werden. Aufgrund der Bauarbeiten zum Lückenschluss U 5 Unter den Linden ist es nicht möglich, vor Abschluss dieser Arbeiten mit Umbauarbei- ten in der Leipziger Straße zu beginnen. Daraus ergibt sich das Ziel zur Einleitung des Planfeststellungsverfah- rens bis 2017. Als voraussichtliche Dauer des Planfest- stellungsverfahrens werden zwei Jahre angesetzt. Frage 3: Welche möglichen Linienführungen wurden während der bisherigen Planungen diskutiert und welche dieser Möglichkeiten favorisiert der Senat nach aktuellem Stand? Antwort zu 3: Es wurden auf vier Hauptrelationen insgesamt 11 Trassenvarianten entwickelt: Die nörd- lichste Relation über die Französische Straße hat vier Untervarianten; die direkte Relation über die Leipziger Straße hat drei Untervarianten; die südlich angrenzende Relation über die Zimmerstraße hat zwei Untervarianten und die südlichste Relation über die Rudi-Dutschke- Straße weist ebenfalls zwei Untervarianten auf. Als Er- gebnis der multivariaten Bewertung ist die direkte Tras- senführung auf der Oberfläche über die Leipziger Straße als Vorzugsvariante aus der fachlichen Bewertung her- vorgegangen. Frage 4: Welches Konzept hat der Senat erarbeitet, um ein Ausweichen des Autoverkehrs von der Leipziger Straße in die umliegenden Nebenstraßen im Bereich zwi- schen Charlottenstraße und Mauerstraße zu verhindern? Antwort zu 4: Es sind weiterhin zwei durchgängige Kfz-Fahrspuren pro Richtung vorgesehen, so dass ein Ausweichen des Autoverkehrs in die umliegenden Neben- straßen nicht zu erwarten ist. Die Straßenbahn soll auch Verkehre aufnehmen, die bereits in dieser Relation unter- wegs sind, aber mit dem Auto wahrgenommen werden, um so auch Entlastungen vom Kfz-Verkehr zu schaffen. Damit ist für einen zukünftigen Zustand auch von einer anderen Verkehrszusammensetzung auszugehen. Frage 5: Soll die geplante Straßenbahn den Metrobus M48, der gegenwärtig die Strecke zwischen Kulturforum und Alexanderplatz bedient, auf diesem Teilstück erset- zen oder wird dessen Linienführung geändert? Antwort zu 5: Zur Vermeidung von Parallelverkehr ist für die Buslinie M48 ein gekürzter Linienweg zum Pots- damer Platz vorgesehen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 401 2 Frage 6: Auf welche Art und Weise und mit welchem Ziel sollen Fahrgast-, Verkehrs- und Umweltverbände sowie Anwohner*innen und ggf. weitere Akteur*innen und Bevölkerungsgruppen an der Planung des Straßen- bahn-Neubaus beteiligt werden? Antwort zu 6: Gemäß § 25, Abs. 3 Verwaltungsver- fahrensgesetz (VwVfG) ist eine frühzeitige Beteiligung mindestens durch den Vorhabenträger vorzusehen. Ob und in welchem Umfang bereits früher beispielsweise Informationsveranstaltungen und -bereitstellungen erfol- gen können, wird derzeit geprüft. Frage 7: Welche Erkenntnisse über die Wirtschaft- lichkeit der geplanten Straßenbahnlinie, das zu erwar- tende Fahrgastaufkommen, die Netzwirkung im öffentli- chen Nahverkehr sowie über die zu erwartenden Auswir- kungen auf lokale Lärmbelastung und Luftverschmutzung liegen dem Senat vor? Frage 9: Auf welcher Grundlage schätzt der Senat die geplante Straßenbahnverbindung als „fahrgastwirksam“ und „nachfragesteigernd“ ein, wie im aktuellen StEP Verkehr formuliert? Antwort zu 7 und 9: Im Ergebnis der Wirtschaftlich- keitsberechnungen ergibt sich ein Nutzen-Kosten-Indika- tor deutlich über 1. Für die Maßnahme ist damit der volkswirtschaftliche Nutzen nachgewiesen. Die Straßen- bahn weist im Planungskorridor eine um bis zu 10.000 Personenfahrten/Werktag höhere Nachfrage auf als der Bus. Neben der Verlagerung vom motorisierten Individu- alverkehr (MIV) zum Öffentlichen Verkehr (ÖV) treten auch positive Effekte für heutige Nutzerinnen und Nutzer von Bus und Bahn auf. Neben der Reduzierung der Reise- zeiten und Umsteigevorgänge – insbesondere auf der Relation östliche-südliche Stadtteile – gibt es auch eine Entlastungswirkung für die hochbelastete U2, so dass auf eine Taktverdichtung verzichtet werden kann. Dezidierte Aussagen über lokale Auswirkungen von Lärm- oder Luftverschmutzung werden in Zusammenhang mit der Erarbeitung der Planfeststellungsunterlagen erarbeitet. Frage 8: Aus welchen Jahren stammen die Bedarfser- mittlung und die Kosten-Nutzen-Analyse für den Stra- ßenbahn-Neubau und wann werden diese den aktuellen Gegebenheiten angepasst? Antwort zu 8: Die Untersuchungen wurden im Zeit- raum 2011-2014 durchgeführt. Damit ist gewährleistet, dass die Basis für die Ermittlungen des Mengengerüstes und der Nutzen-Kosten-Analyse aktuell ist. Gemäß Stadt- entwicklungsplan Verkehr (StEP Verkehr) ist die Maß- nahme bis 2025 umzusetzen. Frage 10: Welche Kosten sind für konzeptionelle, pla- nerische und bauliche Vorarbeiten bereits entstanden und aus welchen Quellen wurden diese finanziert? (Bitte nach Mittelverwendung und -herkunft aufschlüsseln.) Antwort zu 10: Für die Vorbereitung des Straßen- bahnvorhabens sind zu verschiedenen Zeiten an verschie- denen Stellen Mittel verausgabt worden, wie zum Beispiel im Zusammenhang mit dem teilweisen Einbau von Glei- sen in die Leipziger Straße 2000/01 durch die ehemalige Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr. Ak- tuell, d. h. im Zeitraum ab 2010, wurden bisher projektbe- zogen 263.761,51 € verausgabt, die dem Kapitel 1270 Titel 542 20 „Vorbereitungskosten für den schienengebundenen Nahverkehr“ entstammten. Frage 11: Wie setzen sich die voraussichtlichen Kos- ten des Straßenbahnneubaus zusammen? Welche Landes-, Bundes- und ggf. welche EU-Fördermittel sind hierfür eingeplant? (Bitte nach Mittelverwendung und -herkunft aufschlüsseln.) Antwort zu 11: Die Kosten für das Straßenbahnvorha- ben setzen sich primär aus den Kosten für Gleis- und Fahrleitungsbau sowie für die Haltestellen zusammen, dazu kommt ein Anteil für den straßenbahnbedingten Straßenbau (der nicht identisch ist mit den Gesamtkosten für den Straßenbau). Aufgrund des Kostenumfangs für das Straßenbahnvorhaben von unter 50 Mio. € können keine Bundesmittel in Anspruch genommen werden. Zudem läuft das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) 2019 aus. In jedem Falle wird zum Zeitpunkt der anstehenden Realisierung des Straßenbahnvorhabens die Möglichkeit geprüft, ob GVFG-Nachfolgemittel oder Fördermittel aus sonstigen Quellen in Anspruch genom- men werden können. Gemäß Stadtentwicklungsplan (StEP) Verkehr ist zunächst eine Finanzierung aus Lan- desmitteln unterstellt. Frage 12: Wie viel wird die Verlegung des „Boulevard der Stars“ am Potsdamer Platz von der voraussichtlichen Straßenbahntrasse auf die seitlichen Gehwege kosten und aus welchem Haushaltstitel werden diese Kosten finan- ziert? Antwort zu 12: Der im Mittelstreifen der Potsdamer Straße gelegene Teil des „Boulevards der Stars“ wurde als temporäre Zwischennutzung errichtet, um diesen inner- städtischen Ort herausragender Bedeutung bis zum Bau der Straßenbahn nicht brach liegen zu lassen. Die kon- zeptionellen Überlegungen zu einer Teilverlegung des Boulevards sind noch nicht abgeschlossen. Unabhängig davon, ob und wie eine Verlegung stattfindet, kann davon ausgegangen werden, dass der Straßenbahn keine Mehr- kosten entstehen werden. Frage 13: Wie wird die im aktuellen StEP Verkehr als langfristiges Infrastrukturvorhaben angekündigte Verlän- gerung der Straßenbahnlinie vom Kulturforum zum Rat- haus Steglitz in der Planung des aktuellen Vorhabens zwischen Alexanderplatz und Kulturforum berücksich- tigt? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 401 3 Antwort zu 13: Die Endstelle wird so gestaltet, dass eine Streckenverlängerung möglich ist. Berlin, den 11. Februar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Feb. 2015)