Drucksache 17 / 15 402 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 27. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Januar 2015) und Antwort Wie soll der Kitaausbau in Berlin weitergehen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie groß schätzt der Senat den Bedarf an zusätzli- chen Kitaplätzen für die Jahre 2015, 2016 und 2017 ein? Bitte getrennt darstellen für die Bereiche U3 und Ü3. 2. Welche Annahmen liegen dieser Schätzung bezüg- lich jeweils der EU-Binnenwanderung, des Zuzuges von Flüchtlingen und der Verschiebung der Schulpflicht zu Grunde? Zu 1. und 2.: Der Berechnung des prognostischen Be- darfs an Plätzen in der Kindertagesbetreuung bis 2017 und darüber hinaus muss eine intensive Analyse der Rahmendaten und -bedingungen vorausgehen. Dies be- trifft neben der Berücksichtigung des Bevölkerungs- wachstums insbesondere auch die Folgewirkungen aus der Entscheidung zur Früheinschulung. Die entsprechen- den Analysen und Berechnungen werden derzeit in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenBildJugWiss) vorgenommen. Über die Ergebnisse wird das Parlament mit dem Bericht zur Kita- Entwicklungsplanung im März 2015 unterrichtet werden. 3. Welche Kosten prognostiziert der Senat für die nö- tigen Baukosten? Welchen Mix erwartet der Senat bei den neu zu schaffenden Plätzen zwischen Miet- und Ausstat- tungszuschüssen, Aus- und Anbau bei bestehenden Ein- richtungen und Neubauten? Zu 3.: Der Senat unterstützt die Schaffung neuer Plät- ze durch eine anteilige Förderung von Bau- und Ausstat- tungsmaßnahmen im Rahmen des Landesprogramms „Auf die Plätze, Kitas, los!“ sowie der Bundesförderung für Investitionsmaßnahmen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren. Die Höhe der anteiligen Förderung richtet sich nach der jeweiligen Förderrichtlinie mit verpflichtenden Eigenan- teilen für die Projektträger. Die tatsächlichen Baukosten liegen in aller Regel jedoch höher, sodass diese nicht allein aus den Programmkriterien ableitbar sind. Der Senat geht davon aus, dass bestehende Raum- und Flächenressourcen an Bestandsbauten weniger werden und geeignete neue Gewerbeflächen, insbesondere in belasteten Innenstadtlagen, nur begrenzt zur Verfügung stehen. Insoweit wird das Erfordernis, die Errichtung von Neu- und Erweiterungsbauten zu unterstützen, steigen. Hierüber wird neben der Berücksichtigung zusätzlicher Mittel in Höhe von 10 Mio. € im Rahmen des Nachtragshaushaltes 2015 (über das Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA) im Zuge der Aufstellung des Doppelhaushalts 2016/2017 und im Rahmen der mit- telfristigen Finanzplanung zu beraten sein. 4. Gibt es Planungen, die regional sehr unterschiedli- che Versorgung in der Stadt auszugleichen, wenn ja wel- che? Zu 4.: Die Steuerung eines bedarfsgerechten Ausbaus der Angebote der Kindertagesbetreuung erfolgt auf Grundlage des Berliner Bedarfsatlasses als ein Instrument zur Einschätzung des bestehenden und des prognostischen Bedarfs in den Berliner Bezirksregionen (Lebensweltlich Orientierten Räumen). Er wurde von der SenBildJugWiss in enger Abstimmung mit den Berliner Jugendämtern erarbeitet. Er wird in regelmäßigen Abständen aktuali- siert. Der Bedarfsatlas berücksichtigt insbesondere die aktuellen und angestrebten Versorgungs- und Betreu- ungsquoten. Jede Förderentscheidung setzt darüber hinaus eine individuelle Prüfung des Bedarfs und eine Bedarfs- bestätigung durch das örtliche Jugendamt voraus. 5. Wie schätzt der Senat die Möglichkeiten ein, Flä- chen für bedarfsgerechte und wohnungsnahe Kitas zu finden und welche Unterstützung für bauwillige Träger plant der Senat, um ihnen entsprechende Grundstücke zugänglich zu machen? Zu 5.: Der Senat hat zur Vergabe geeigneter Flächen für bedarfsgerechte und wohnungsnahe Kitas das Verfah- ren entsprechend der Kriterien der Transparenten Liegen- schaftspolitik weiterentwickelt. Die Bezirke von Berlin Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 402 2 als Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind nach § 4 Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) verpflichtet, die bedarfsgerechte Förderung von Kindern in Tagesbetreu- ung zu gewährleisten. Darüber hinaus werden soweit wie möglich im Rah- men von städtebaulichen Verträgen bei Investitionsvorha- ben zwischen den Bezirken von Berlin und Investoren größerer Wohnungsbauvorhaben entsprechende Vereinba- rungen zur Beteiligung der Investoren an den Kosten der Errichtung der sozialen Infrastruktur abgeschlossen. 6. Wann wird der Senat den Trägern Grundstücke so übertragen, dass diese in der Lage sind, die Grundstücke für ihre Baufinanzierung zu nutzen? Zu 6.: Im Ergebnis der Erörterungen des Abgeordne- tenhauses zur Veräußerung sanierungsbedürftiger Kita- Standorte unter Wert im Mai 2013 soll zukünftig die Vergabe von Erbbaurechten zu Sonderkonditionen ange- strebt werden, um Sanierungen durch Träger weiterhin zu ermöglichen. Der Unterausschuss Vermögen des Haupt- ausschusses befasst sich aktuell mit einer entsprechenden Vorlage. 7. Welche Fördermittel des Bundes werden für die Jahre 2015, 2016 und 2017 für den Kitaplatzausbau zur Verfügung stehen? 8. Welche Landesmittel plant der Senat in den Jahren 2015, 2016 und 2017 im Haushalt für die Schaffung zu- sätzlicher Kitaplätze zur Verfügung zu stellen? Zu 7. und 8.: Berlin erhält auf Grundlage des Gesetzes „Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung sowie zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes“ (veröffentlicht Bundesgesetzblatt (BGBl) Jahrgang 2014 Teil I Nr. 63 vom 30.12.2014) Bundesmittel in Höhe von 27.161.398 € für Investitionsmaßnahmen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren. Für die anteilige Förderung von Projekten zur Schaf- fung von zusätzlichen Plätzen für Kinder ab dem dritten Lebensjahr stehen im Jahr 2015 im Rahmen des Landes- programms „Auf die Plätze, Kitas, los!“ 10 Mio. € zur Verfügung. Darüber hinaus ist beabsichtigt, weitere 10 Mio. € im Rahmen des Nachtragshaushaltes 2015 (über SIWA) hierfür bereit zu stellen. Der weitere Finanzmit- telbedarf wird im Rahmen der Fortschreibung der Kita- Entwicklungsplanung ermittelt. Im Rahmen der Berichterstattung zum Landespro- gramm „Auf die Plätze, Kitas, los!“ (Drs.17/1400) an das Abgeordnetenhaus zum 31.12.2014 wird das Förderjahr 2014 in den Blick genommen. Die in diesem Zusammen- hang gewonnenen Erkenntnisse über aktuelle Entwick- lungen (Anteile in den Maßnahmearten; Baukostensteige- rungen etc.) werden in die Planungen für die Folgejahre einfließen. 9. Welche zusätzlichen Kosten erwartetet der Senat für 2015, 2016 und 2017 für die Kitagutscheinfinanzie- rung? Zu 9.: Voraussetzung für eine prognostische Beziffe- rung des konsumtiven Finanzbedarfs für die Folgejahre ist die Ermittlung des Platzbedarfs. Es wird auf die Beant- wortung zur Frage 1 verwiesen. 10. Mit welchem zusätzlichen Personalbedarf rechnet der Senat für die Jahre 2015, 2016 und 2017 für die Berli- ner Kitas? 11. Mit welchen Maßnahmen soll die Personallücke nachhaltig geschlossen werden? Zu 10. und 11.: Die Berechnungen zum Fachkräftebe- darf werden derzeit aktualisiert. Die verschiedenen Maß- nahmen zur Deckung des Fachkräftebedarfs, die der Senat in den vergangenen Jahren ergriffen hat, zeigen Wirkung. Vor allem der Ausbau der Ausbildungskapazitäten hat dafür gesorgt, dass die Absolventenzahlen an den Fach- schulen für Sozialpädagogik stetig gestiegen sind. In den letzten sechs Jahren haben sich die Ausbildungszahlen an den Fachschulen insgesamt verdoppelt. Die Anzahl der Absolventen der berufsbegleitenden Ausbildung hat sich im gleichen Zeitraum versechsfacht. In 2014 haben erst- mals mehr als 2.000 Absolventinnen und Absolventen die Fachschulen verlassen. 12. Sieht der Senat die Möglichkeit, bereits zeitnah die Betreuungsrelation für die Unterdreijährigen zu ver- bessern? Wenn ja in welchem Umfang und mit welchen Kosten? Wenn nein, wann kann frühestens damit gerech- net werden? 13. Trifft es zu, dass eine Erweiterung der Kostenfrei- heit zeitnah geplant ist? Wenn ja, für welchen Zeitpunkt, in welchem Umfang und zu welchen Kosten? Zu 12. und 13.: Der Senat verfolgt den bedarfsgerech- ten Ausbau und die Weiterentwicklung des Kitasystems. Die konkreten Möglichkeiten werden dabei unter fachli- chen und finanziellen Gesichtspunkten auszuloten sein. Priorität hat dabei die Schaffung von Kitaplätzen durch Ausbau zur Erfüllung der bundesrechtlichen Rechtsan- sprüche. Berlin, den 13. Februar 2015 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Feb. 2015)