Drucksache 17 / 15 403 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Evrim Sommer (LINKE) vom 27. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Januar 2015) und Antwort Frauen mit Behinderungen – besondere barrierefreie Angebote Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche allgemeinen Anforderungen und Vorgaben gibt es für barrierefreie Internetauftritte und wie werden sie vom Berliner Senat selbst umgesetzt? Zu 1.: Internetauftritte müssen nach Artikel 9 UN-Be- hindertenkonvention und § 4a Landesgleichberechti- gungsgesetz Berlin (LGBG) barrierefrei sein. Derzeit ist keine entsprechende Rechtsverordnung für das Land Berlin auf Grundlage des § 17 LGBG in Kraft. Die bis Ende 2014 geltenden Verwaltungsvorschriften (VVBIT) sind förmlich außer Kraft getreten und inhaltlich überholt. Maßstab für die Barrierefreiheit im Sinne der oben zitier- ten Rechtsnormen stellt für das Internet der internationale Standard „Web Content Accessibility Guidelines 2.0 (WCAG 2.0)“ des „World Wide Web Consortium (W3C)“ dar. Dieser Standard bestimmt auch die Festlegungen in der „Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung 2.0 (BITV 2.0)“ des Bundes. Der international und national geltende Standard für die Barrierefreiheit in der Informationstechnik ist nach den geltenden gesetzli- chen Normen anzuwenden. Im Betreibervertrag zum Betrieb des Stadtinformati- onssystems berlin.de zwischen dem Land Berlin und dem Dienstleister, der BerlinOnline Stadtportal GmbH, sind sämtliche Qualitätsanforderungen – auch hinsichtlich einer barrierefreien Umsetzung der unter berlin.de veröf- fentlichten Angebote – entsprechend den geltenden gesetzlichen Normen vereinbart. Die ausdrücklichen Anfor- derungen zum Thema Barrierefreiheit wurden bereits in der Konzeptionsphase des Stadtinformationssystems berlin.de berücksichtigt. Beim Relaunch der Landesauf- tritte 2014 und 2015 nahm und nimmt die barrierefreie Bereitstellung eine zentrale Rolle ein. Zur Sicherstellung bedient sich der Dienstleister unter anderem auch externer versierter Beratungsunternehmen. Das Web-Angebot berlin.de basiert auf dem Content-Management-System (CMS) Imperia. Das CMS Imperia ist ein Arbeitsmittel zur Erstellung gut zugänglicher, barrierefreier Webange- bote und hält die Anforderungen zur Barrierefreiheit ein. Darüber hinaus wird die gute Zugänglichkeit der Internet- Darstellungen der Berliner Verwaltung mit verbindlichen Gestaltungsrichtlinien gewährleistet. Diese Gestaltungs- richtlinien sind in einem Redaktionshandbuch dokumen- tiert. Das Thema Barrierefreiheit ist Bestandteil der seitens des Dienstleisters geschuldeten Schulungsmaßnahmen zum CMS Imperia. Darüber hinaus führt die Verwal- tungsakademie Berlin (VAk) in Zusammenarbeit mit der BIK gGmbH (Barrierefrei Informieren und Kommunizie- ren) zahlreiche Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Barrierefreiheit durch. 2. Welche baulichen Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu Frauenhäusern und Zu- fluchtswohnungen, zu frauenspezifischen Beratungsstel- len und Frauenzentren sind für die kommenden Jahre vorgesehen und wie werden sie finanziert? Zu 2.: Die Berliner Frauenhäuser, Zufluchtswohnun- gen, Frauenzentren und Frauenberatungseinrichtungen sind bezirklich sehr unterschiedlich verteilt und sind zum Teil barrierefrei. Der Berliner Senat setzt sich für den bedarfsgerechten barrierefreien Ausbau der Frauenpro- jekte ein. Der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen liegen keine Informationen über die Planung weiterer baulicher Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit seitens der Frauenprojekte vor. Die Pla- nungshoheit für bauliche Maßnahmen obliegt den Pro- jekten. 3. Welche weiteren barrierefreien frauenspezifischen Informationsangebote stehen derzeit zur Verfügung und welche Planungen gibt es zu ihrer Erweiterung? Zu 3.: Die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen hat in der Broschüre „Weiterbildung für Frauen in Berlin“ vom März 2013 zu den jeweiligen Angebotsschwerpunkten der Einrichtungen die passenden barrierefreien Zugänge aufgenommen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 403 2 Zusätzlich zu den Beratungsmöglichkeiten an den fes- ten Standorten der Frauenberatungseinrichtungen besteht die Möglichkeit zur telefonischen Bildungsberatung über die FIONA-Infoline Tel. 0180-113 4662 in der Zeit von 10:00 bis 16:00 Uhr. Barrierefreie Informationen über angebotene Informa- tions- und Orientierungskurse für Frauen finden sich unter http://www.berlin.de/sen/frauen/arbeit/berufliche-bil- dung/bo-programm.php. Die jeweiligen Kursanbieterin- nen und Kursanbieter informieren über vorhandene indi- viduell barrierefreie Angebote. Zusätzlich wird ein onlinebasiertes digitales Kompe- tenzbilanzierungsinstrument zur persönlichen und berufli- chen Selbsteinschätzung gefördert, um sich auch erwor- bene Leistungen / Fähigkeiten mit den spezifischen An- forderungen zu erschließen. Dieses Angebot ist kostenfrei unter www.kompetenzbilanz-online.de zu nutzen. Für Frauen mit Lernschwierigkeiten ist in Leichter Sprache die Broschüre „Häusliche Gewalt ist nie in Ordnung “ erschienen, mit Informationen über Häusliche Gewalt sowie zu den bestehenden Berliner Beratungs- und Schutzangeboten. Die Broschüre wurde gemeinsam mit der AG „Schutzmaßnahmen für behinderte Frauen“, die bei der der Berliner Initiative gegen Gewalt an Frauen (BIG) angesiedelt ist, entwickelt und von „Mensch zuerst - Netzwerk people first“ in die Leichte Sprache übersetzt. Eine weitere Broschüre mit dem Titel „Was tun bei sexueller Gewalt? Wichtige Informationen in Leichter Spra- che“ richtet sich ebenfalls an Frauen und Mädchen mit Lernschwierigkeiten und informiert über sexuelle Gewalt und Beratungsangebote in Berlin. Die Broschüre wird wegen der anhaltend starken Nachfrage in diesem Jahr neu aufgelegt. Beide Broschüren wurden flächendeckend in Berlin verteilt, um möglichst viele Frauen mit Lern- schwierigkeiten direkt zu erreichen. Derzeit wird für blinde und sehbehinderte Frauen ein Hörspot zum Thema Häusliche Gewalt und Hilfeangebote entwickelt, der in diesem Jahr im Rundfunk gesendet werden soll. Speziell für gehörlose Frauen ist die DVD in Gebärdensprache „Häusliche Gewalt ist nie in Ordnung“ entstanden, die Informationen zur Häuslichen Gewalt und Schutz- und Beratungsangeboten in Berlin enthält. Die barrierefreien Informationsangebote werden fortlaufend weiterentwickelt und an die bestehenden Bedarfe ange- passt. 4. Welche frauenspezifischen Weiterbildungsangebote gibt es in Berlin für Frauen mit Behinderungen und wie werden Frauen mit geistiger Behinderung dabei berück- sichtigt? Zu 4.: Die Weiterbildungsangebote beziehen sich im Wesentlichen auf die Bildungsberatungsangebote (siehe Antwort zu Frage 3). Zusätzlich bieten einige der Bera- tungseinrichtungen besondere Angebote für Frauen mit gesundheitlichen Einschränkungen an. Hierzu gehören Angebote für Frauen nach Krebserkrankungen zur Unter- stützung des beruflichen Wiedereinstiegs sowie besondere Beratungsformate für Frauen mit psychischen/ orga- nischen Einschränkungen. Die Einrichtungen arbeiten in enger Kooperation mit den bestehenden Netzwerkpartne- rinnen und Netzwerkpartnern. Besondere Beratungs- bzw. Weiterbildungsformate für Frauen mit geistiger Behinde- rung werden nicht angeboten. 5. In welcher Form werden von Seiten des Senats frauenspezifische Anforderungen an die Gesund- heitsversorgung erfasst und wie werden sie im Gesund- heitswesen berücksichtigt, insbesondere mit Blick auf die freie Arztwahl und hinsichtlich des Ausbaus der barriere- freien gynäkologischen Versorgung? Zu 5.: Im Rahmen der statistischen Erhebungen bei den Diensten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) werden keine der erfragten Informationen erho- ben. Für die Suche nach einer barrierefreien Arztpraxis bietet die Kassenärztliche Vereinigung Berlin (KV Berlin) auf Ihrer Homepage unter dem Link https://www.kvberlin.de/60arztsuche/esuche.php mittels einer speziellen Suchfunktion die Möglichkeit, eine ent- sprechende Praxis auszuwählen. 6. Welche Angebote zur sexuellen Selbstbestimmung können Frauen und Mädchen mit Behinderungen in An- spruch nehmen? 7. Welche Angebote gibt es zur Selbstbehauptung und Selbstverteidigung für Frauen und Mädchen mit Be- hinderungen und zum Schutz vor sexuelle Übergriffen und häuslicher Gewalt? Zu 6. und 7.: Die sexuelle Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht für jede Person, unabhängig einer etwai- gen Behinderung. Die sexuelle Selbstbestimmung bein- haltet sowohl das Recht auf Sexualität, Partnerschaft, Familienplanung und Mutterschaft für Frauen mit Behin- derungen als auch den staatlichen Schutz vor Gewalt, insbesondere bei sexualisierter und häuslicher Gewalt. Grundsätzlich stehen alle Berliner Informations- und Beratungsangebote für Frauen, auch Frauen und Mädchen mit Behinderungen zur Verfügung. Das Netzwerk behin- derter Frauen Berlin e.V. bietet speziell für Frauen und Mädchen mit Behinderungen oder chronischen Erkran- kungen Informationen und Beratungen auch zum Thema Mutterschaft und Elternassistenz an (www.netzwerk- behinderter-frauen-berlin.de). Das Netzwerk behinderter Frauen Berlin e.V. wird finanziell gefördert. Darüber hinaus bieten die Berliner Beratungsstelle von ProFamilia (www.profamilia.de) und das Familienplanungszentrum Balance (www.fpz-berlin.de) medizinische- und Sexu- alberatungen speziell für Menschen mit Körperbehinde- rungen oder Lernschwierigkeiten an. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 403 3 In Berlin werden verschiedene Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungsangebote für Frauen und Mäd- chen mit Behinderungen angeboten. Der Verein Frauen- sport und Kampfkunst e.V. unterbreitet seit 1995 diese Angebote in inklusiver Form in Berlin. Nähere Informati- onen dazu sind im Internet abrufbar, unter http://www.shuri-ryu.de/index.php?article_id=12 . Die Kursangebote dieses Vereins werden sowohl über die Sportschule Shuri-Ryu Berlin http://www.shuri-ryu.de/ als auch über den Rodelius-Reha-Sportverein e.V. http://www.rodelius-reha-sportverein.de/ veranstaltet. Weitere Angebote sind Aikido für behinderte und nicht behinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Yushin Dojo Berlin e.V. http://yu-shin.de/ oder Roll- stuhlkarate beim 1. Zehlendorfer Karateverein e.V. http://karate-zehlendorf.de/training/rollstuhlkarate/ , aller- dings nicht ausschließlich für weibliche Teilnehmer. Dem Berliner Senat ist es ein besonderes Anliegen, dass der barrierefreie Zugang zu Schutz-, Beratungs- und Hilfe- und Informationsangeboten bei sexueller und häus- licher Gewalt für Frauen mit Behinderungen bedarfsge- recht ausgebaut wird. Dazu hat der Berliner Senat ge- meinsam mit der AG „Schutzmaßnahmen für behinderte Frauen“, die bei der der Berliner Initiative gegen Gewalt an Frauen (BIG) angesiedelt ist, die barrierefreien Ange- bote kontinuierlich weiter entwickelt. Bei sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderungen bieten das LARA Krisen- und Beratungs- zentrum für vergewaltigte und sexuell belästigte Frauen (www.lara-berlin.de), das Netzwerk behinderter Frauen Berlin e.V. (www.netzwerk-behinderter-frauen-berlin.de), Wildwasser e.V. (www.wildwasser-berlin.de) sowie Kind im Zentrum (www.ejf.de) Beratungen an. Die Bera- tungsangebote Räume sind überwiegend barrierefrei. Weitere Beratungsangebote bei sexueller Gewalt sind im Internet abrufbar, unter www.berlin.de/sen/frauen/keine- gewalt/sexualisierte-gewalt/artikel.20210.php sowie unter www.berlin.de/sen/gesundheit/themen/berliner- netzwerk-gegen-sexuelle-gewalt/hilfe-und-beratung/ .Daneben bietet das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen unter der kostenfreien Rufnummer 08000116016 rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr Betroffenen die Möglichkeit, sich zu jeder Zeit anonym, kompetent, sicher und barrierefrei beraten zu lassen. Die BIG-HOTLINE vermittelt nach Bedarf unter der Rufnummer 030-611 03 00 Schutzunterkünfte in einem Frauenhaus oder in einer Zufluchtswohnung. Die Mobile Intervention bei der BIG-Hotline ermöglicht betroffenen Frauen bei Bedarf die aufsuchende Beratung. Dieses Angebot richtet sich insbesondere auch an Frauen mit Behinderungen. Bei häuslicher Gewalt sind drei Beratungsstellen spe- ziell für mobilitätseingeschränkte Frauen im Rollstuhl und eine Beratungsstelle für gehörlose Frauen barrierefrei zugänglich. In Berlin stehen mobilitätseingeschränkten Frauen im Rollstuhl, auch in einem elektrischen Rollstuhl, ein Platz in einem Frauenhaus und zwei Plätze in einer Zufluchtswohnung zur Verfügung. Für gehörlose Frauen wurden zwei Frauenhäuser, zwei Zufluchtswohnungen und eine Beratungsstelle mit Ge- hörlosentechnik ausgestattet. Die Mitarbeiterinnen ver- schiedener Antigewaltprojekte erlernen die Gebärden- sprache. Je nach Bedarf finden die Beratungen für gehör- lose Frauen mit Gebärdendolmetscherinnen statt. Die Finanzierung der Angebote erfolgte über die Senatsver- waltung für Arbeit, Integration und Frauen. Für blinde und sehbehinderte Frauen ist eine Zu- fluchtswohnung nutzbar und kann auch von Frauen mit Führhund genutzt werden. Eine weitere Wohnung für blinde Frauen ist in Planung. Für psychisch kranke Frauen hält eine therapeutische Wohngemeinschaft ein spezielles Angebot bereit. Hinsichtlich der veröffentlichten barriere- freien Informationsmaterialien zur Prävention sexueller und häuslicher Gewalt wird auf die Beantwortung der Frage 3 verwiesen. Darüber hinaus wurden im Jahr 2014 im Rahmen des Bund-Länder-Projekts "Frauenbeauftragte in Einrichtungen. Eine Idee macht Schule“ als Maßnahme zur aktiven Prävention und Intervention gegen Gewalt an Frauen mit Behinderungen in Werkstätten und Wohnhei- men der Behindertenhilfe, die Teilnahme von zwei Frauen mit Lernschwierigkeiten und ihren Unterstützerinnen an einem Trainerinnen-Schulungskurs finanziell gefördert. 8. Welche Einrichtungen und Angebote gibt es, die auf die besonderen Bedürfnisse von Migrantinnen mit Behinderungen eingestellt sind? Zu 8.: Es werden unterschiedliche entgeltfinanzierte Betreuungsangebote mit besonderer Berücksichtigung von Belangen von Menschen mit Migrationshintergrund und Behinderung vorgehalten, unter anderem von spezia- lisierten Leistungsanbietern, wie miGes gGmbH und Mina e. V. . Außerdem bieten unterschiedliche Leistungs- anbieter Beratungsangebote für den benannten Personen- kreis an, wie zum Beispiel die Interkulturelle Beratungs- stelle der Lebenshilfe gGmbH. Im Rahmen des Integrierten Sozialprogramms (ISP) wird darüber hinaus die Fachstelle Migration und Behin- derung beim AWO Landesverband Berlin e.V. gefördert. Die Fachstelle ist mit unterschiedlichen Informations- und Beratungsangeboten für Organisationen, Einrichtungen, Dienste und Selbsthilfeorganisationen an der Schnittstelle Behinderung und Migration gesamtstädtisch etabliert. Ergänzend wurde in den vergangenen Jahren eine Kontakt- und Beratungsstelle für Menschen mit Behinde- rung und Migrationshintergrund als Sonderprojekt aus Sondermitteln gefördert. Die Verlängerung der Förderung wird angestrebt und befindet sich aktuell in fachlicher Prüfung. Im Rahmen des Integrierten Gesundheitsprogramms (IGP) wird die Beratungsstelle Sifahane - Beratung für Gesundheit und Migration - des AWO Kreisverband Süd- ost e.V. gefördert. Sifahane bietet Informationen, Bera- tung und Unterstützung für sozial und wirtschaftlich be- nachteiligte Menschen mit Migrationshintergrund, die Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 403 4 gesundheitliche Probleme oder eine Behinderung haben oder an einer chronischen Erkrankung leiden und die sich in komplexen Multiproblemlagen befinden. Die Angebote sind auf Einzelne abgestimmt und stehen Frauen und Männer gleichermaßen offen. Es werden jedoch Kriterien berücksichtigt, die es auch Frauen und Männern aus Ge- sellschaften mit Geschlechtertrennung möglich macht, die Angebote der Einrichtung in Anspruch zu nehmen. Die Räume sind ebenerdig und rollstuhlgerecht. So- wohl die nächstgelegene S-Bahn- als auch die U-Bahn- Station sind mit einem Fahrstuhl ausgestattet. Im Zuge der interkulturellen Öffnung stellen sich Ein- richtungen und Beratungsstellen für Menschen mit Be- hinderungen zunehmend auf die spezifischen Bedürfnisse behinderter Migrantinnen und Migranten ein. Exempla- risch werden hier das Berliner Zentrum für Selbstbe- stimmtes Leben behinderter Menschen e.V. und InterAk- tiv e.V. genannt, die sich explizit an behinderte Menschen mit Migrationshintergrund richten. Darüber hinaus stehen die Berliner Frauenprojekte selbstverständlich auch Migrantinnen zur Verfügung, so dass die dort vorhandenen barrierefreien Angebote auch von Migrantinnen mit Behinderungen in Anspruch ge- nommen werden können. Das Netzwerk behinderter Frauen Berlin e.V. hat im Oktober 2013 und April den Workshop „Mittendrin und außen vor“ veranstaltet, um die Mitarbeiterinnen der Berliner Migrantinnenprojekte für die besondere Situation von Migrantinnen mit Behinderungen zu sensibilisieren. 9. Welche Unterstützungsangebote gibt es für Mütter und Paare mit geistigen Behinderungen und wie wird von Seiten des Senats der Bedarf eingeschätzt? Zu 9.: Eltern mit geistiger Behinderung werden in der Regel durch ambulante Betreuungsangebote von unter- schiedlichen Leistungserbringern mit entsprechender Spezialisierung auf Angebote der Begleiteten Elternschaft berlinweit unterstützt. Diese Angebote beruhen darauf, dass Elternteile bzw. Elternpaare mit einer geistigen/ körperlichen Behinderung nach § 53 SGB XII Eingliede- rungshilfe in Form von ambulanten Betreuungsleistungen der Wohnhilfen für Menschen mit Behinderung in Kom- bination mit ambulanten Erziehungs-/ Familienhilfen nach SGB VIII erhalten können. Alle ambulanten, teilstationären und stationären Hil- fen zur Erziehung stehen auch Müttern und Paaren mit geistiger Behinderung zur Verfügung, wenn ein erzieheri- scher Bedarf nach § 27 ff. SGB VIII vorliegt. Im Rahmen der Hilfeplanung wird den besonderen Bedingungen des Einzelfalls Rechnung getragen. Dies gilt insbesondere auch für diesen Personenkreis. Mit Stichtag zum 30.06.2014 befanden sich 24 El- ternteile mit einer gutachterlich festgestellten geistigen/ körperlichen Behinderung nach § 53 SGB XII in einer Betreuung im Rahmen eines Individual- oder Gruppenan- gebotes einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe nach § 19 SGB VIII. Zum Teil werden auch Elternteile bzw. Elternpaare mit nur geringfügigem Unterstützungs- bedarf im Rahmen der Frühen Hilfen versorgt und werden beispielsweise von der Aufsuchenden Elternhilfe durch Sozialpädagogische Fachkräfte auf Grundlage des § 16 SGB VIII begleitet. Der Anteil an Müttern mit einer Behinderung nach § 53 SGB XII ist neuen Untersuchungen zufolge steigend, womit auch von einer wachsenden Nachfrage entspre- chender Unterstützungsleistungen ausgegangen werden kann. In der Landesarbeitsgemeinschaft Begleitete Eltern- schaft Brandenburg-Berlin, in der sich Fachkräfte aus Brandenburg und Berlin vernetzen und austauschen, wird die Arbeit der Begleiteten Elternschaft qualitativ stetig weiterentwickelt. Es wird seitens des Berliner Senats davon ausgegangen, dass aktuell dem Bedarf für den benannten Personenkreis im Rahmen der bestehenden Angebotsstruktur entsprochen wird. Das Netzwerk behinderter Frauen Berlin e.V. hat den "Wegweiser für Mütter mit Behinderungen in Berlin (und Brandenburg)" veröffentlicht, der von der Senatsverwal- tung für Arbeit, Integration und Frauen finanziell geför- dert wurde. Der Wegweiser gibt einen Überblick über behinderungsspezifische Informations- und Unterstüt- zungsangebote in Berlin. Vorrangig richtet er sich an körper-und sinnesbehinderte Mütter. Darüber hinaus enthält er auch Angebote für Mütter mit Lernschwierig- keiten oder psychischen Beeinträchtigungen in Berlin und Brandenburg. Im Rahmen des Integrierten Gesundheitsprogramms wird das Familienplanungszentrum Balance gefördert, das unter anderem spezielle sexualpädagogische Angebote und medizinische Versorgungsleistungen für Menschen mit körperlicher und/oder geistiger Beeinträchtigung vorhält (Informationsveranstaltungen, Beratungen, frau- enärztliche Sprechstunden und Informationen und Bera- tungen für Bezugspersonen (Eltern, Betreuerinnen und Betreuer)). Berlin, den 11. Februar 2015 In Vertretung Barbara L o t h Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Feb. 2015)