Drucksache 17 / 15 406 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 27. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Januar 2015) und Antwort Sporthallen zur Flüchtlingsunterbringung (I) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Sporthallen wurden seit dem 1. Januar 2014 über welche Zeiträume jeweils zur Unterbringung von Asylsuchenden genutzt? 2. Welche Sporthallen werden aktuell mit welcher jeweiligen Platzkapazität zur Unterbringung von Asylsu- chenden genutzt? 3. Wie lange sollen die derzeit zur Unterbringung von Asylsuchenden Sporthallen zu diesem Zwecke je- weils genutzt werden? 4. Welche dieser Sporthallen wurden auf Grundlage von § 17 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG Bln) zur vorübergehenden Unterbringung von Asylsuchenden bzw. Obdachlosen in Anspruch genom- men worden? 5. Ist die Nutzung weiterer Sporthallen zur Unterbringung von Asylsuchenden geplant? Wenn ja, wie vie- ler? Zu 1. bis 5.: Seit Dezember 2014 werden sieben Sporthallen auf der Grundlage von § 17 des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (Allgemeines Sicherheits- und Ord- nungsgesetz – ASOG Bln) als Unterkünfte für die Notbelegung mit Asylbegehrenden und Flüchtlinge genutzt. Diese befinden sich in den Bezirken Charlottenburg-Wil- mersdorf, Reinickendorf, Steglitz-Zehlendorf, Lichten- berg und Friedrichshain-Kreuzberg. Weitere Informatio- nen zu den Objekten können der Anlage entnommen werden. Die Sporthallen sollen zum frühestmöglichen Zeitpunkt wieder aufgegeben werden. Nach Maßgabe verfügbarer Kapazitäten sind für die in den Sporthallen untergebrachten Personen Verlegungen in Aufnahmeein- richtungen nach § 44 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) vorgesehen. Es hängt jedoch von den Zugangszahlen ab, ob wei- tere derartige Unterkünfte mit Notbelegung eingerichtet werden müssen. Das Landesamt für Gesundheit und Sozi- ales (LAGeSo) ist hierzu mit den Bezirken, den Hoch- schulen und der Senats-verwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft im Gespräch. Angestrebt werden vor- rangig alternative Lösungen. 6. Ist es zutreffend, dass der Senat Sporthallen zur Unterbringung von Asylsuchenden beansprucht hat, ob- wohl einige Bezirke alternative Standorte/Gebäude dem LAGeSo benannt haben, für die teilweise sogar bereits entsprechende Genehmigungen vorlagen? Wenn ja, wa- rum hat das LAGeSo an der Unterbringung in Sporthallen festgehalten? Zu 6.: Nein. Mit Schreiben vom 05.01.2015 teilte das LAGeSo den Bezirksämtern von Berlin mit einem an die Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister gerichte-ten Schreiben mit, dass es auf Grund des anhal- tend hohen Zuzugs von Asylbe-gehrenden zwingend erforderlich ist, zusätzlich zur Inbetriebnahme der zum Jahres-beginn regulär geplanten neuen Kapazitäten in Not- und Gemeinschaftsunterkünften sehr kurzfristig weitere Notunterkünfte zu eröffnen. In diesem Schreiben wurden die Bezirke daher gebeten, je Bezirk eine weitere Sporthalle oder andere geeignete bezirkliche Einrichtung für die vorübergehende Nutzung zwecks Notunterbrin- gung zu benennen. Das LAGeSo stellte allen Bezirken somit frei, als alternative Objekte an Stelle von Turn- und Sporthallen andere geeignete Notunterkünfte anzubieten. Alle als Reaktion auf dieses Schreiben von den Bezirken übermittelten Vorschläge wurden vom LAGeSo sorgfältig auf ihre kurzfristige Eignung für den vorgesehenen Zweck überprüft. Die bisher für die Flüchtlingsunterbrin- gung herangezogenen Objekte sind jeweils von den Be- zirksämtern selbst benannt worden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 406 2 7. Wer sind jeweils die Betreiber der aktuell zur Unterbringung von Asylsuchenden genutzten Sporthallen? Zu 7.: Die jeweiligen Betreiber der aktuell genutzten Sporthallen können der anliegenden Anlage entnommen werden. 8. Welche Tagessätze zahlt das LAGeSo für die Unterbringung in Sporthallen an die jeweiligen Betreiber der Notunterkünfte? (Bitte nach Sporthalle/Notunterkunft aufschlüsseln.) 9. Welche laufenden Kosten (Miete, Heizung, weitere Betriebskosten) zahlt das Land/LAGeSo an die Ei- gentümer/Betreiber der Sporthallen? 10. Wie hoch waren jeweils die Herstellungs- /Investitionskosten für die Herrichtung der Sporthallen zur Unterbringung von Flüchtlingen? (Bitte nach Sport- halle/Notunterkunft aufschlüsseln.) Zu 8. bis 10.: Die Tagessätze bzw. Kosten pro Unter- bringung in einer Sporthalle können erst nach Abschluss der Nutzung ermittelt werden. Das LAGeSo wird diesbe- züglich unaufgefordert Mitte des Jahres im Fachausschuss des Abgeordnetenhauses berichten. 11. Wie lange sind Asylsuchende bislang im Durchschnitt in den Sporthallen untergebracht, und was war bislang die maximale Dauer, die Asylsuchende in Sport- hallen untergebracht waren? 12. Wie wird in den Sporthallen jeweils ein Mindestmaß an Privatsphäre für die Bewohner*innen gewährleis- tet? 13. Welche Rückzugsmöglichkeit haben die Bewohner *innen der Sporthallen jeweils? 14. Wie können die Asylsuchenden in den Sporthallen Wertgegenstände sicher aufbewahren? Zu 11. bis 14.: Das LAGeSo ist bemüht, die Aufent- haltsdauer in diesen notbelegten Unterkünften auf das notwendige zeitliche Maß zu beschränken und schnellst- möglich reguläre Unterbringungen zu realisieren, um die Umstände nicht ausreichender Privats-phäre zügig zu beenden. Daraus abgeleitet richtet das LAGeSo seine Akquise-Bemühungen verstärkt auf Objekte wie Schulen und Bürogebäude, die das Maß der Privatsphäre im Ver- gleich zu Sporthallen deutlich erhöhen können. Die Gewährleistung von Privatsphäre für die Bewoh- nerinnen und Bewohner in notbelegten Unterkünften (Sporthallen) ist nur schwer möglich bzw. herstellbar. Die Aufstellung von Raumteilern über möglicherweise bereits vorhandene flexible Trenn-wände/Vorhänge hinaus ist brandschutztechnisch nicht möglich, da diese zusätzliche Brandlasten darstellen würden und Fluchtwege behindern können. Wo die örtlichen Gegebenheiten in der jeweiligen Sporthalle es zulassen, wurden zusätzlich Zelte inner-halb der Unterkunft aufgestellt. Darüber hinaus werden ggf. Notunterkünfte und Teile derer nach Geschlechtern ge- trennt belegt. Berlin, den 13. Februar 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Feb. 2015) Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/15406 Notbelegte Unterkünfte (Sporthallen) in Nutzung Objekt Kapazität Beginn Dauer Betreiber 01 Charlottenburg-Wilmersdorf Sporthalle TU-Hochschulsport 200 Betten 12.12.2014 31.3.2015 ASB 02 Reinickendorf Sporthalle 70 Betten 16.12.2014 voraussichtl. bis Mitte 04/2015 EJF 03 Steglitz-Zehlendorf Sporthalle FU-Hochschulsport 200 Betten 19.12.2014 31.3.2015 AWO 04 Charlottenburg-Wilmersdorf Sporthalle Bezirk 200 Betten 23.12.2014 12.4.2015 Pewobe 05 Steglitz-Zehlendorf Sporthalle Bezirk 250 Betten 23.12.2014 12.4.2015 ASB 06 Lichtenberg Sporthalle Bezirk 150 Betten 7.1.2015 12.4.2015 CJD 07 Friedrichshain-Kreuzberg Sporthalle Bezirk 50 Betten 26.1.2015 12.4.2015 Die Johanniter ASB= Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Berlin e.V. EJF= Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk AWO= Arbeiterwohlfahrt Landesverband Berlin e.V. PeWoBe= Professionelle Wohn- und Betreuungsgesellschaft mbH CJD= Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands gemeinnütziger e. V. (CJD) S17-15406 S1715406_Anlage