Drucksache 17 / 15 408 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Wolfram Prieß und Andreas Baum (PIRATEN) vom 28. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Januar 2015) und Antwort Staatsopernskandal XII: Welche Rolle spielt der Bund? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welcher Art und Weise ist die Bundesrepublik Deutschland mit welchen Stellen am Projekt Sanierung der Staatsoper Unter den Linden beteiligt? Zu 1.: Die Bundesrepublik Deutschland ist, vertreten durch die Beauftragte für Kultur und Medien (BKM), Zuwendungsgeberin für die Baumaßnahme „Sanierung und Grundinstandsetzung Staatsoper“. Die BKM bedient sich dabei des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit (BMUB) sowie des Bundesamts für Bauwesen und Raumordnung (BBR), bei dem jährlich die Zuwendungs- mittel durch das Land Berlin angefordert werden. Alle drei Stellen waren von Anfang an über die Pro- jekt- bzw. Baubegleitenden Ausschüsse (PBA / BBA) sowie über sog. „Bundesbehörden Jour Fixe“ in Planung und Realisierung der Baumaßnahme einbezogen. Das finanzielle Engagement des Bundes geht zurück auf den Hauptstadtfinanzierungsvertrag, dessen § 2 durch die Durchführungsvereinbarung vom 16.07.2009 konkre- tisiert wird und das Bedarfsprogramm IIa als Grundlage der Zuwendung festschreibt. 2. Besitzt die Bundesrepublik Deutschland in diesem Zusammenhang Weisungsrechte oder Zurückbehaltungs- rechte? Wenn ja, wie wurden diese institutionalisiert und wann wurde in welchem Zusammenhang von diesen Rechten Gebrauch gemacht? 3. Auf welche Art und Weise und in welchem Rah- men tauschen sich welche Vertreter des Landes Berlin und des Bundes über den jeweiligen Sachstand des Pro- jekts Sanierung der Staatsoper Unter den Linden aus? Zu 2. und 3.: Weisungsrechte bestehen nicht. Denkbar wäre aber, dass der Bund Mittelerstattungen ablehnt, wenn das Land Berlin sich nicht an die in der Durchfüh- rungsvereinbarung vom 16.07.2009 festgehaltenen Rah- mensetzungen hielte. Dies war bisher nicht der Fall. Über die unter Antwort zu 1. genannten Gremien – „Bundesbehörden Jour Fixe“ und PBA / BBA – ist ein kontinuierlicher Austausch institutionalisiert . Berlin, den 10. Februar 2015 In Vertretung Tim Renner Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Feb. 2015)