Drucksache 17 / 15 410 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Wolfram Prieß und Andreas Baum (PIRATEN) vom 28. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Januar 2015) und Antwort Staatsopernskandal XIV: Unter welchen Prämissen wurde die ursprüngliche Bauzeit ge- plant? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Unter welchen Prämissen und nach welchem Konzept wurde die ursprüngliche Bauzeit im Zuge des Projekts Sanierung der Staatsoper Unter den Linden von welchen Stellen geplant? Antwort zu 1: Die Planung der Bauzeit stand unter der Prämisse einer möglichst schnellen Rückkehr an den angestammten Standort Unter den Linden, um keine Zu- schauer zu verlieren. Alle Beteiligten waren darüber in- formiert, dass der Bauablaufplan keine Puffer enthält und alle unvorhergesehenen Ereignisse sich direkt auf den Endtermin auswirken würden. Frage 2: Welche Stellen waren mit der Prüfung der ur- sprünglich geplanten Bauzeit beauftragt? Frage 3: Welche Stellen waren mit der Überwachung und kontinuierlichen Fortschreibung des Zeit- und Kos- tenplans sowie der koordinierten Erstellung der Ausfüh- rungsplanung beauftragt? Antwort zu 2 und 3: Im Gegensatz zu den Baukosten ist eine Prüfung der Bauzeit im Rahmen der Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (ABau) nicht vorgesehen. Im Rahmen der Projektbearbeitung wird der Bauab- laufplan, der durch die Bauleitung aufgestellt wird, durch die Projektsteuerung überprüft. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um- welt ist als Bauherr für die nicht delegierbaren Bauherren- leistungen der Wertschöpfungsstufe 1 zuständig und sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Baumaßnah- me nach ABau. Die delegierbaren Bauherrenleistungen werden im Rahmen von VOF 1 -Verfahren an Projektsteue- rer vergeben. Die Projektsteuerung erfolgte von 2008 bis Oktober 2012 durch Dress & Sommer Projektmanagement GmbH und seit November 2012 durch SPM Projektmanagement GmbH. Im Rahmen der Projektsteuerungsleistungen wer- den die durch die nach HOAI 2 Fassung 1996, 2. Ausgabe 2002 beauftragten Architektur- bzw. Ingenieurbüros auf- gestellten Bauablaufpläne und Kostenermittlungen ge- prüft. Die Steuerung der Planung ist ebenfalls eine Leistung der Projektsteuerung, wobei der Architekt die Koordinati- on der Ausführungsplanung nach HOAI § 15 Fassung 1996, 2. Ausgabe 2002 beauftragt ist. Berlin, den 16. Februar 2015 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Feb. 2015) 1 Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen 2 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure