Drucksache 17 / 15 411 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Wolfram Prieß und Andreas Baum (PIRATEN) vom 28. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Januar 2015) und Antwort Staatsopernskandal XV: Ab wann wurden Kostenerhöhungen festgestellt? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Zu welchem Zeitpunkt wurde festgestellt, dass sich im Zuge der Sanierung der Staatsoper Unter den Linden einzelne Kostenpositionen erhöhten und welche Kostenpositionen haben sich erhöht? Frage 2: In welchem Rahmen lagen die jeweiligen Er- höhungen? Frage 3: Zu welchem Zeitpunkt wurde festgestellt, dass das ursprüngliche Gesamtbudget überschritten wer- den wird und welche Maßnahmen wurden daraus abgelei- tet? Antwort zu 1, 2 und 3: Im August 2009 schlossen die Vorplanungsunterlagen mit 244,8 Mio. Euro ab. Um das Budget einzuhalten, erfolgte anschließend eine Kostenre- duzierung in Höhe von 5,8 Mio. Euro. Dies war durch Einsparungen bei der Objektplanung, technischen Gebäu- deausrüstung und bei der Bühnen- und Medientechnik möglich. Im August 2010 schlossen die Bauplanungsunterlagen mit 259,8 Mio. Euro ab. Um die Gesamtkosten einhalten zu können, erfolgte im November 2010 eine Kostenreduzierung in Höhe von 17,5 Mio. Euro. Da der Kostenaufwuchs jedoch insgesamt 20,5 Mio. Euro betrug, erhöhte sich die Gesamtsumme der Baumaßnahme trotz der genannten Einsparung auf 242,3 Mio. Euro (rote Nummer 2067 F). Der Auf- wuchs konnte durch die Spende des Freundeskreises in Höhe von 3 Mio. Euro ausgeglichen werden. In den Be- richten mit der roten Nummer 0235 A, B und D ist die Kostenerhöhung inklusive der sich erhöhenden Kostenpo- sitionen auf 296,3 Mio. Euro dargelegt. Frage 4: Welche Stellen hatten in diesem Zusammenhang an wen zu berichten? Antworten zu 4: Die Projektsteuerung berichtet der Hochbauabteilung bei der Senatsverwaltung für Stadtent- wicklung und Umwelt. Die Senatsbaudirektorin, die Bundesbehörden (die Beauftragte für Kultur und Medien, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung) und die Senatskanzlei, Kulturelle Angelegenheiten wurden und werden über Monatsberichte und darüber hinaus anlass- bezogen über die Kostenentwicklung von der Senatsver- waltung für Stadtentwicklung und Umwelt informiert. Kann eine Erhöhung des Gesamtbudgets durch Um- planungen nicht ausgeglichen werden, ist dem Hauptaus- schuss in jedem Fall davon Kenntnis zu geben, wenn die bereits anerkannten Gesamtkosten um mehr als 10% oder 250.000 Euro überschritten werden müssen (rote Num- mern 2067 F, 0235 A, B, D und F). Berlin, den 16. Februar 2015 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Feb. 2015)