Drucksache 17 / 15 412 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Wolfram Prieß und Andreas Baum (PIRATEN) vom 28. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Januar 2015) und Antwort Staatsopernskandal XVI: Was wusste der Senat? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wer war/ist innerhalb des Senats zuständig für die Begleitung von Planung und Durchführung der Sanierung der Staatsoper Unter den Linden? Antwort zu 1: Die Zuständigkeiten ergeben sich aus dem Geschäftsverteilungsplan des Senats, dem Allgemei- nen Zuständigkeitsgesetz (AZG) mit Zuständigkeitskata- log (AZG-Zust.Kat.). Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um- welt ist als Bauherr für die nicht delegierbaren Bauherren- leistungen der Wertschöpfungsstufe 1 zuständig und sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Baumaßnah- me nach der Allgemeinen Anweisung für die Vorberei- tung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (An- weisung Bau – ABau). Die Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten nimmt die Aufgaben des Bedarfsträgers wahr. Frage 2: In welcher Form wurde/wird der gesamte Se- nat vom zuständigen Mitglied über Sachstand und Fort- schritt des Projekts informiert? Frage 3: Gab es bisher innerhalb des Senats Kritik an Sachstand und Fortschritt des Projekts? Wenn ja, vor welchem konkreten Hintergrund, von wem wurde die Kritik geäußert und wie reagierte der gesamte Senat auf die Kritik? Frage 4: Wie oft, in welcher Art und zu welchem Zeitpunkt hat sich bisher der gesamte Senat über Sach- stand und Fortschritt des Projekts in Eigeninitiative in- formiert? Antwort zu 2 bis 4: Die Fragen 2-4 berühren den Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung, zu dem keine konkrete Auskunftserteilung durch den Senat er- folgt. Hierzu gehören insbesondere Angaben über die Willensbildung im Senat oder ressortübergreifende und – interne Abstimmungsprozesse zur Vorbereitung von Se- nats- und Ressortentscheidungen. Berlin, den 13. Februar 2015 In Vertretung R. Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Feb. 2015)