Drucksache 17 / 15 416 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 29. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Januar 2015) und Antwort Sanierung von Schießständen der Berliner Polizei Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Über welche Schießstätten an welchen Standorten verfügt die Berliner Polizei und welche von ihnen sind gegenwärtig geöffnet und welche von ihnen sind seit wann aus welchen Gründen geschlossen? Zu 1.: Die Berliner Polizei verfügt mit Stand 2. Febru- ar 2015 über folgende Schießstätten (vgl. hierzu auch Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 17/13468): Nr. Objekt Bahnen Nutzung Bemerkungen Eigene Objekte 1 Alemannenstraße 2 geschlossen seit Juli 2013 Belastung mit künstlichen Mineralfa- sern (KMF), Schallschutzmängel 2 Friesenstraße 2 geschlossen seit Juli 2013 KMF-Problematik 3 Gallwitzallee 2 geschlossen seit September 2012 Totalumbau notwendig wg. div. Män- gel, Lüftung unzureichend 4 Kruppstraße 3 offen vollständig saniert und modernisiert, Eröffnung September 2013 5 Tempelhofer Damm 2 geschlossen seit Juli 2013 KMF-Problematik 6 Pankstraße 2 geschlossen seit Juli 2013 KMF-Problematik 7 Radelandstraße 2 geschlossen seit Juli 2013 KMF-Problematik 8 Ruhleben Haus 4 2 offen Geschossfang erneuert, Eröffnung August 2013 Haus 18/1 4 geschlossen seit Juli 2013 KMF-Problematik Haus 18/2 2 geschlossen seit Juli 2013 KMF-Problematik Haus 18/3 6 offen Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 416 2 Gemietete Objekte 9 Wannsee Stand E 3 offen Stand F 3 offen Stand G 4 offen neu seit Januar 2015 Stand H 7 offen Stand I 3 offen 10 Bernauer Straße Halle 5 5 geschlossen seit April 2014 Lüftung unzureichend Halle 6 6 offen (bedingt) Lüftungsmängel, Heizung defekt, ein- geschränkte Nutzung seit April 2013 Halle 7 4 offen (bedingt) Lüftungsmängel, eingeschränkte Nut- zung seit April 2013 Halle 8 6 offen Bahnen gesamt: 70 Von den vorhandenen 70 Schießbahnen stehen zurzeit insgesamt 37 uneingeschränkt und zehn weitere einge- schränkt zur Verfügung. 2. Wie hoch beziffert sich der aktuelle Sanierungsstau der einzelnen Schießstätten und Schießstände jeweils und insgesamt? 3. Hat die Senatsverwaltung für Inneres und Sport in- zwischen ein Sanierungskonzept für die Schießstätten und Schießstände der Berliner Polizei erarbeitet und wenn ja, wann erhält das Abgeordnetenhaus von Berlin dieses Konzept zur Kenntnisnahme? 4. Wann wird welche Maßnahme zur Sanierung wel- cher Schießstätte bzw. welches Schießstands mit Mitteln in welcher Höhe durchgeführt und welche Mittel in wel- cher Höhe gedenkt die Senatsverwaltung für Inneres und Sport in den Doppelhaushalt 2016/2017 und in die Fi- nanzplanung des Senats einzustellen? 5. Zu welchen Ergebnissen ist die Projektgruppe „Strategische Neuausrichtung des Schießtrainings“ gekommen ? 6. Plant die Senatsverwaltung für Inneres und Sport einzelne Schießstände oder Schießstätten zu schließen oder zusammenzulegen und wenn ja, welche und wann? 7. Plant die Senatsverwaltung für Inneres und Sport Schießstände oder Schießstätten auszubauen und wenn ja, welche und wann? 8. Plant die Senatsverwaltung für Inneres und Sport ein großes Schießausbildungszentrum zu bauen und wenn ja, wann, wo und mit wie vielen Schießständen? Zu 2. bis 8.: Auf Basis der Empfehlungen der Projekt- gruppe „Strategische Neuausrichtung des Schießtrainings “ hat der Polizeipräsident in Berlin unter Einbeziehung der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) als zentralem Dienstleister ein Konzept entwi- ckelt, wie zum einen die Engpässe bei den Schießständen (Schließung von sieben der damals 19 Schießstände allein im Sommer 2013) möglichst kurzfristig beseitigt oder kompensiert werden und darüber hinaus die Kapazitäten erweitert werden können (steigende Zahl von Auszubil- denden). Danach ist folgende Vorgehensweise geplant: a) Sofortmaßnahmen Es wurde bereits ein zusätzlicher Schießstand mit vier Bahnen angemietet, der seit Januar 2015 genutzt wird. Zusätzlich wurden erweiterte Nutzungszeiten vereinbart. Zurzeit laufen mit einem privaten Betreiber noch Ver- handlungen über ergänzende Maßnahmen, die möglich- erweise bereits Ende 2015 zu einer spürbaren weiteren Verbesserung führen werden. Die BIM GmbH hat auf Veranlassung des Polizeiprä- sidenten in Berlin ferner geprüft, ob es Zwischenlösungen gibt (halbmobile Raumschießanlagen). Nach entspre- chenden Markterkundungen musste festgestellt werden, dass es solche Anlagen zwar gibt, es sich hierbei aber nicht um zertifizierte Fertigprodukte handelt, sondern um individualisierte Einzelanfertigungen. Demzufolge wären Planungsleistungen und eine Baugenehmigung für das neu zu errichtende Gebäude sowie eine anschließende öffentliche Ausschreibung erforderlich. Eine Fertigstel- lung einer oder mehrerer solcher Anlagen wäre daher nach Einschätzung der BIM GmbH frühestens Ende 2017 möglich, dies bietet also abgesehen von den Kosten einer solchen Anlage keinen bzw. keinen maßgeblichen zeitli- chen Vorteil gegenüber den Maßnahmen zur Sanie- rung/Ertüchtigung der vorhandenen Anlagen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 416 3 Eine provisorische Herrichtung derzeit geschlossener Schießstände als temporär nutzbare Drehscheiben nach kleineren Ausbesserungen (z.B. bis zu einem Umfang von 300.000 Euro für z.B. reine Schadstoffbeseitigung der künstlichen Mineralfasern) ist aufgrund der geltenden Schießstandrichtlinie nicht möglich. Es müssen jeweils alle Mängel beseitigt werden. b) Sanierungen/Ertüchtigungen Es sollen zuerst diejenigen (Teil-) Baumaßnahmen umgesetzt werden, die die Situation zum Schießtraining verbessern können. Nach bisheriger Einschätzung handelt es sich um die Sanierung und Ertüchtigung der Schieß- stände in der Gallwitzallee und in Ruhleben sowie die Errichtung zusätzlicher Schießstände in Ruhleben und in der Ruppiner Chaussee. Darüber hinaus ist die Ertüchtigung von vier vorhan- denen Standorten (Ruppiner Chaussee, Ruhleben, Krupp- straße, Gallwitzallee) zu kompletten teilzentralen Einsatz- trainingszentren (ETZ) geplant. An einem fünften, bisher nicht für Schießtraining genutzten landeseigenen Standort in der Direktion 6 ist ebenfalls ein ETZ mit voraussicht- lich sechs Schießbahnen geplant. Hierfür soll ein bereits entkerntes Bestandsgebäude genutzt werden. Eine Übergabe von Nutzer- und Bedarfsprogrammen an die BIM GmbH ist für das I. Quartal 2015 vorgesehen. Vorrangig ist die Umsetzung der Maßnahmen in Ruhle- ben (Ausbildung). Der vollständige Neubau eines großen Schießausbil- dungszentrums ist derzeit nicht geplant. c) Finanzierung Nach ersten vorsichtigen Schätzungen wird für die vordringlich durchzuführenden Maßnahmen in den Jahren 2016/2017 von einem Mittelbedarf von je 2,5 Mio Euro ausgegangen, in den Jahren 2018/2019 von je 8,5 Mio Euro. Insgesamt wird der Finanzierungbedarf für die Sanierung/Ertüchtigung aller landeseigenen Schießstätten voraussichtlich deutlich über 30 Mio Euro betragen. Zur Finanzierung werden Finanzmittel im Haushalt 2016/17 bzw. der Finanzplanung bis 2019 angemeldet. Es wird in Abstimmung mit der BIM GmbH noch geprüft, inwieweit ein Teil der notwendigen Maßnahmen über ein Flächenoptimierungsprojekt (sogenannte Portfoliomaß- nahme) finanziert werden kann. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Konkrete Aussagen über Zusammen- legungen von Standorten sind zurzeit noch nicht möglich. Weitere Schließungen sind zunächst nicht geplant. Die BIM GmbH hat angeboten, ggf. weitere Mittel für die Ertüchtigung der Schießstände in Ruhleben aus der Rücklage des Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin (SILB) bzw. dem dortigen Bauunterhaltsbudget beizusteuern. Möglicherweise ist auch eine Finanzierung über das Sondervermögen Infrastruktur und Wachsende Stadt (SIWA) denkbar, hierzu bedarf es allerdings zu- nächst noch diverser Abstimmungen auf Senatsebene. Für eine verstärkte Anmietung von Schießständen werden ebenfalls entsprechende Mittel im Haushalt an- gemeldet. Für welche Maßnahmen welche der genannten Mittel verwendet werden, kann abschließend erst bestimmt wer- den, wenn zu den einzelnen Teilmaßnahmen konkrete Kosten eingeschätzt werden können. Hierzu ist nach er- folgter Übergabe der einzelnen Nutzer- und Bedarfspro- gramme an die BIM GmbH zunächst die Beauftragung eines (oder mehrerer) Planungsbüros erforderlich. d) Zeitablauf Der Bau eigener ETZ wird nach Einschätzung der BIM GmbH bis zu vier Jahre dauern: Sechs bis acht Mo- nate für die Planerbindung im Rahmen von europaweiten Ausschreibungen nach der Vergabeordnung für Freiberuf- liche Leistungen (VOF), anschließend Abstimmung der konkreten Umsetzung (Kostenschätzung, Zeitplanung), Abschluss einer Projektvereinbarung, Klärung der Finan- zierung (z. B. Zustimmung des Hauptausschusses zu Portfoliomaßnahmen). Die reine Bauzeit wird auf ein bis zwei Jahre geschätzt (je nach den im Einzelfall notwendi- gen Baumaßnahmen). Entkernungen können vorgezogen werden, um die spätere Bauzeit zu verkürzen. Die weitere Zeitschiene muss durch die BIM GmbH konkretisiert werden. Dem Abgeordnetenhaus wird das Konzept im Rahmen der Aufstellung für den Doppelhaushalt 2016/2017 und der Finanzplanung 2015 bis 2019 vorgestellt. Berlin, den 06. Februar 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Feb. 2015)