Drucksache 17 / 15 419 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 28. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Januar 2015) und Antwort Niedrigzinsen zur Umschuldung des Landes Berlin nutzen! Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch sind die derzeitig gezahlten Zinsen für die Schulden des Landes Berlin? Zu 1.: Im Doppelhaushalt 14/15 sind für das Haus- haltsjahr 2015 im Kapitel 2902 beim Titel 575 00 (Zinsen für sonstige Kreditmarktmittel) Zinsausgaben in Höhe von 2.097.635.000 € veranschlagt. Die Durchschnittsverzinsung für das Schuldenportfolio per 30.01.2015 beträgt 2,756%. 2. Wann und wie wurde vom Senat der Finanzmarkt auf günstigere Zinsen auf Anleihen mit 10 - 20 Jahren Laufzeit geprüft. Zu 2.: Bei der Refinanzierung fälliger Kredite (Brut- tokreditaufnahme) werden laufend die aktuellen Kredit- konditionen für alle Laufzeiten beobachtet und beim Kre- ditabschluss verhandelt. 3. Weshalb nimmt der Senat nicht die Möglichkeiten wahr, die der Finanzmarkt mit seinem aktuellen Nied- rigzins-Niveau bietet, um sich vollumfänglich auf aktuell veranlagte Kreditlinien umzustellen? Zu 3.: Die Kredite können nur zum jeweils vertraglich vereinbarten Tilgungstermin zu den aktuellen Marktkon- ditionen refinanziert werden. 4. Mit welcher Rechtfertigung werden immer noch Kredite bedient, deren Zinssatz mehr als 2 Prozentpunkte über den momentan üblichen Zinssätzen liegen. Zu 4.: S. Antwort unter 3. Der Senat hält sich an seine vertraglichen Verpflichtungen aus den bestehenden Kre- ditverträgen. 5. Was hindert den Senat daran, die gesamten Schulden des Landes Berlin zu heute marktüblichen Kon- ditionen hinsichtlich Laufzeit und Zinssätzen aufzuneh- men. Zu 5.: Der Senat hält sich an die vertraglichen Verein- barungen hinsichtlich Zinssatz und Laufzeit (s. Antwort unter 3. und unter 4.). Die Kredite sind in der Regel un- kündbar und werden bei Endfälligkeit im Rahmen der haushaltsgesetzlichen Kreditermächtigung refinanziert. 6. Was haben die Kreditgeber ihrerseits angeboten, um die Zinslast für den Kreditdienst zu verringern? Zu 6.: Bei Fälligkeit bestehender Kredite werden die Neuabschlüsse zu den marktüblichen Konditionen ange- boten. 7. Wie wird der Senat die Bundesregierung diesbezüglich um Komplettübernahme der Schulden oder einen großen Teil davon ersuchen, wurden dazu schon Verhand- lungen geführt? Zu 7.: Die Idee eines Altschuldenfonds, in den alle oder einige Länder ihre Schulden oder einen Teil davon einbringen, gehört zu dem Themenspektrum, über das Bund und Länder im Rahmen der Neuordnung der Bund- Länder-Finanzbeziehungen mit-einander in Verhandlun- gen stehen. Der Senat von Berlin setzt sich dafür ein, dass den unterschiedlich hohen Schuldenständen der Länder Rechnung getragen wird. Am Ende dieser Verhandlungen wird eine Gesamtlösung stehen; ob und in welcher Form ein Altschuldenfonds Teil dieses Pakets sein wird, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden. Berlin, den 4. Februar 2015 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Feb. 2015)