Drucksache 17 / 15 420 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 28. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Januar 2015) und Antwort Baumaßnahmen im Nord-Süd-Tunnel auf Kosten des Einzelhandels? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhal- te, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn (DB) AG, die Industrie- und Handelskammer zu Berlin und den Handelsverband Berlin-Brandenburg e.V. um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurden der Beantwortung zugrunde gelegt. 1. Welche Mieter des Einzelhandels auf Bahnhofsflächen sind von den Baumaßnahmen betroffen? 2. Wie hoch sind bisher die jeweiligen Umsatzverluste in % zu beziffern? 3. Welche Kompensationsleistungen (Art, Menge und Zeitdauer) gibt es seitens der Ladenflächen- vermieter? Zu 1. bis 3.:´Die DB Station & Service AG ist sich der sozialen Verantwortung gegenüber den Mieterinnen und Mietern bewusst. Durch Mieterinformationen wurden alle Mieterinnen und Mieter jeweils über den aktuellen Stand der Streckensperrung im Nord-Süd S-Bahntunnel infor- miert. Einige wenige Mieterinnen und Mieter sind direkt durch die Baumaßnahme betroffen, denen wurde die Mietzahlung abgesenkt bzw. ausgesetzt. Zu den Umsatz- verlusten kann aktuell keine Auskunft geben werden, da diese selbst noch nicht vorliegen. 4. Inwieweit kann das Land Berlin Kompensationsleistungen - z. B. durch Verzicht auf Gewerbesteuer an- bieten? Zu 4.: Der Gewerbesteuer unterliegt gem. § 2 Abs. 1 Gewerbesteuergesetz (GewStG) jeder stehende Gewerbe- betrieb, d.h. jedes gewerbliche Unternehmen. Tätigkeiten von Kapitalgesellschaften gelten stets in vollem Umfang als Gewerbebetrieb. Sofern Gewerbebetriebe Gewinne erzielen, fällt grundsätzlich Gewerbesteuer an. Ein Abse- hen von der Erhebung der Gewerbesteuer kommt nur in Betracht, wenn persönliche oder sachliche Billigkeits- gründe vorliegen; dies ist einzelfallabhängig zu prüfen. Als Kompensationsmaßnahme für Baumaßnahmen, die Unternehmen belasten, kommt ein Verzicht auf die Erhe- bung der Gewerbesteuer regelmäßig nicht in Betracht. 5. An welche Stelle können sich Ladenbetreiber wenden, um vom Land Berlin Unterstützung in dieser Sache zu erhalten? 6. Sind für diese Fälle Gelder im Landes /Bezirkshaushalt veranschlagt? Wenn ja, bitte Titelge- nau aufschlüsseln. 7. Inwieweit hat sich das Land Berlin im Vorfeld der Baumaßnahmen mit den möglicherweise betroffenen Einzelhändlern in Verbindung gesetzt? Zu welchen Er- gebnissen haben die Verhandlungen geführt? Wenn keine Verhandlungen geführt wurden, warum nicht? 8. Inwieweit hat das Land Berlin mit der S-Bahn Berlin GmbH und/oder der DB AG hierzu im Vorfeld Ver- handlungen geführt? Zu welchen Ergebnissen haben die Verhandlungen geführt? Wenn keine Verhandlungen geführt wurden, warum nicht? Zu 5. bis 8.: Die Senatsverwaltung für Stadtentwick- lung und Umwelt führt mit den Verkehrsunternehmen (BVG, DB), dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) sowie den Fahrgastverbänden regelmäßige Koor- dinierungsrunden zu ÖPNV-Großbaustellen (ÖPNV: öffentlicher Personennahverkehr) durch, um den Zeitraum und Umfang der dafür notwendigen Sperrungen abzu- stimmen, um die Auswirkungen für die Fahrgäste zu minimieren. In diesem Zusammenhang fanden im Okto- ber 2014 auch Abstimmungen mit den DB-Unternehmen DB Netz AG als Infrastrukturbetreiber der zu sanierenden Strecke sowie S-Bahn Berlin GmbH als mit dem S-Bahn- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 420 2 Betrieb beauftragten Eisenbahnverkehrsunternehmen zu Zeitraum und Umfang der für die durchzuführenden Sa- nierungsarbeiten im Nord-Süd-S-Bahntunnel notwendi- gen Sperrungen statt. Der Umgang mit möglichen Umsatzeinbußen der Ein- zelhändlerinnen und Einzelhändler in Folge der Baumaß- nahme ist im Verhältnis zwischen der DB Stati- on & Service AG als Vermieter und den jeweiligen Ein- zelhändlerinnen und Einzelhändlern zu führen. Berlin, den 12. Februar 2015 In Vertretung Guido B e e r m a n n .......................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Feb. 2015)