Drucksache 17 / 15 421 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 28. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Januar 2015) und Antwort Nachkriegsheimkinder doppelt benachteiligt? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In wie vielen Fällen wurden beantragte Rentener- satzleistungen nicht gewährt? (Bitte nach Gründen und Fallzahl aufschlüsseln) 2. In wie vielen Fällen beruhen beantragte Ersatzleis- tungen auf als im Kindes- und Jugendalter verrichtete Zwangsarbeit? Zu 1. und 2.: Rentenersatzleistungen können gewährt werden, wenn der geltend gemachte Zeitraum im Rahmen des Heimaufenthaltes zwischen dem 14. und 21. Lebens- jahr („Fonds Heimerziehung West“) bzw. zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr („Fonds Heimerziehung in der DDR“) als „Lücke“ im Rentenversicherungsverlauf ausgewiesen ist. In Berlin wurden in 10 Fällen Rentenersatzleistungen abgelehnt, weil die formalen Voraussetzungen nicht vor- lagen. 3. In wie vielen Fällen - bezogen auf die Gesamtzahl der Anträge - wurde oder wird die Einzelfallobergrenze von 10000 € erreicht? Zu 3.: Leistungen aus den Fonds Heimerziehung wer- den zwischen den Betroffenen, der Anlauf und Beratungs- stelle für ehemalige Heimkinder (ABeH) und der Ge- schäftsstelle Fonds Heimerziehung vereinbart. Der Ma- ximalbetrag für materielle Hilfebedarfe beträgt 10.000 Euro und darf nicht überschritten werden. In Berlin wurde bei 90 % der Vereinbarungen die Höchstgrenze ausge- schöpft. Mit Stand 31.01.2015 waren das 1164 Personen. Für Rentenersatzleistungen werden für jeden angefan- genen und anerkannten Kalendermonat 300 € als Ausgleichszahlung für erzwungene Arbeit gewährt. 4. Plant der Senat, entsprechende Härtefallklauseln zu verankern, um den Menschen, denen Unrecht wider- fahren ist, wenigstens im Alter Genugtuung zu gewähren? Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich genau? Wenn nein, wann ist damit zu rechnen? Zu 4.: Für den Fonds „Heimerziehung West“ endete die Anmeldefrist am 31. Dezember 2014. Für den Fonds „Heimerziehung in der DDR“ endete die Anmeldefrist am 30. September 2014. Betroffene, die sich nach Ablauf dieser Frist erstmals in einer Anlauf- und Beratungsstelle melden, können keine Fondsleistungen erhalten, es sei denn, sie waren ohne eigenes Verschulden an der Einhal- tung der Anmeldefrist gehindert. Gründe dafür können z.B. eine plötzliche schwere Erkrankung, ein unvorher- sehbarer Krankenhausaufenthalt, höhere Gewalt oder eine unvorhersehbare, unaufschiebbare Auslandsreise aus beruflichen Gründen sein. Mögliche Härtefälle nach die- ser Regelung werden in den Anlauf- und Beratungsstellen gesammelt und an die Geschäftsstelle Fonds Heimerzie- hung weiter geleitet. Berlin, den 10. Februar 2015 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Feb. 2015)