Drucksache 17 / 15 423 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Philipp Magalski (PIRATEN) vom 28. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Januar 2015) und Antwort Wann geht's los mit den Verhandlungen zum Hauptstadtvertrag? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Gibt es bereits einen Zeitplan für die nächsten Verhandlungen zum Hauptstadtvertrag? Wenn ja, wie sieht dieser aus und welche Verwaltungen sind in welcher Weise involviert? Wenn nicht, wann sind hierfür weitere Schritte geplant? Zu 1.: Der Hauptstadtfinanzierungsvertrag 2007 zur Regelung der Ansprüche Berlins nach Art. 22 Abs. 1 und 106 Abs. 8 GG läuft am 31. Dezember 2017 aus. Die Senatskanzlei wird im Jahr 2015 Gespräche mit den zu- ständigen Berliner Verwaltungen aufnehmen, um die Berliner Verhandlungsposition für die Hauptstadtfinanzie- rung ab 2018 vorzubereiten. Das Verhandlungspaket wird die Themen Infrastruktur, Innere Sicherheit, Kultur und Wissenschaft enthalten. 2. In welcher Weise plant der Senat, das Abgeordne- tenhaus in die anstehenden Verhandlungen einzubinden? Zu 2.: Der Senat wird das Abgeordnetenhaus unaufge- fordert und zeitnah unterrichten, sobald in den Verhand- lungen substantielle Fortschritte zu verzeichnen sind, um eine frühzeitige und umfassende Information sicherzustel- len. 3. a) Sind für die anstehenden Verhandlungen zum Hauptstadtvertrag Evaluationen der im aktuellen Haupt- stadtvertrag bestehenden Maßnahmen geplant? Wenn ja, liegt hierfür bereits ein Zeitplan bzw. ein Procedere vor? Wenn nicht, wann wird hier eine Evaluation angestrebt? Zu 3.a): Die nach dem Hauptstadtfinanzierungsbedarf pauschal in Höhe von jährlich 60 Mio. € abgegoltenen Aufwendungen im Sicherheitsbereich z.B. decken die tatsächlich entstandenen Ausgaben nicht. Für die haupt- stadtbedingten Kosten im Sicherheitsbereich liegt bereits eine aktualisierte Kostenerhebung auf der Grundlage des Jahres 2013 vor. 3.b) Sind weitere Evaluationen, bspw. von durch Lan- desmittel finanzierte Kultureinrichtungen, geplant im Hinblick auf die anstehenden Verhandlungen? Zu 3.b): Evaluationen im Hinblick auf die anstehen- den Verhandlungen sind im Kulturbereich nicht geplant. Berlin, den 09. Februar 2015 Michael Müller Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Feb. 2015)