Drucksache 17 / 15 424 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Philipp Magalski (PIRATEN) vom 28. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Januar 2015) und Antwort Freier Eintritt in die Berliner Museen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche der im Einzelplan 03 des Berliner Landes- haushaltes aufgeführten Museen, Galerien oder Ausstel- lungen bieten in regelmäßiger Folge tageweise freien Eintritt an (bitte aufschlüsseln nach Museum und dem jeweiligen Tag innerhalb des Wochen-, Monats- oder Jahresrhythmus)? Zu 1.: Über zielgruppenbezogene Ermäßigungen oder freie Eintritte für bestimmte Zielgruppen hinaus, die von den im Einzelplan 03 aufgeführten Museen, Galerien oder Ausstellungen angeboten werden, bietet die Künstlerhaus Bethanien GmbH generell freien Eintritt an. In der Stif- tung Bröhan-Museum sowie der Stiftung Stadtmuseum Berlin sind der jeweils erste Mittwoch im Monat eintritts- frei. Darüber hinaus nehmen auch zahlreiche der im Ein- zelplan 03 des Berliner Landeshaushalts aufgeführten Museen am jährlich im Mai stattfindenden Internationalen Museumstag teil, an dem generell freier Eintritt gewährt wird. Hierzu gehören z.B. die Stiftung Deutsches Tech- nikmuseum Berlin und die Stiftung Stadtmuseum Berlin. 2. In welcher Weise wirken sich die eintrittsfreien Ta- ge auf die Besucher*innenzahlen aus (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution), bestehen hierzu schon Evalu- ationen qualitativer und quantitativer Art und können diese Evaluationen zur Verfügung gestellt werden? Zu 2.: Die Stiftung Stadtmuseum verzeichnet jeweils an dem regelmäßig freien ersten Mittwoch im Monat ein ca. vierfaches Besucheraufkommen im Vergleich zum Jahresdurchschnitt. Spezielle Evaluationen zur Thematik eintrittsfreie Tage sind dort jedoch nicht durchgeführt worden. 3. Gibt es innerhalb des Senats, ihm nachgeordneter Verwaltungen oder innerhalb der durch Landesmittel finanzierten Museen, Galerien oder Ausstellungen Über- legungen oder Bestrebungen, die Anzahl der eintritts- freien Tage auszuweiten oder sonstige Verstetigungsmaß- nahmen in dieser Hinsicht einzuführen? Zu 3.: Derzeit sind dem Senat solche Überlegungen nicht bekannt. 4. Wie positioniert sich der Senat gegenüber einem möglichen britischen Modell, nach dem pro Woche min- destens ein eintrittsfreier Tag (oder gänzlich freier Ein- tritt) in den durch staatliche Mittel finanzierten Institutio- nen gewährt wird und wäre er bereit sich für eine Wieder- einführung auch im Rahmen seiner Stiftungsratsmitglied- schaft in der Stiftung Preußischer Kulturbesitz einzuset- zen? Zu 4.: Freier Eintritt in aus Landesmitteln finanzierten Museen, Galerien und Ausstellungen ist aus Aspekten der Teilhabe aller am kulturellen Leben des Landes auf der einen Seite durchaus begrüßenswert. Andererseits sind alle öffentlich finanzierten Einrichtungen gehalten, zu- sätzlich zu den zur Bestreitung ihrer notwendigen Ausga- ben bereitgestellten Öffentlichen Mitteln Einnahmen zu erzielen. Ein wesentlicher Teil solcher Einnahmen wird bei Museen und Ausstellungshäusern aus Eintrittsgeldern für Ausstellungen und andere Veranstaltungen gewonnen. Die Höhe der Eintrittsgelder legt dabei die jeweilige Ein- richtung nach Maßgabe ihrer gesetzlichen und satzungs- rechtlichen Vorgaben fest. Das Land Berlin hat sich stets dafür eingesetzt, möglichst großzügige Regelungen für den Zugang auch von finanziell schlechter gestellten Bevölkerungskreisen aus Landesmitteln finanzierten Museen und Ausstellungen zu schaffen. Dem sollten die unter Antwort zu 1. angesprochenen Ermäßigungstatbe- stände gerecht werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 424 2 Was die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) an- geht, so ist der Stiftungsrat der SPK im Sommer 2010 im Rahmen der Änderung der Besucher- und Benutzungsord- nungen der Stiftungseinrichtungen dem Vorschlag der Stiftungsleitung gefolgt, sämtliche eintrittsfreien Zeiten für die Staatlichen Museen und das Musikinstrumenten- Museum aufzuheben. Stattdessen wurden generelle Tat- bestände der Befreiung vom Eintrittsentgelt anerkannt. So wird allen Personen, die staatliche Transferleistungen für ihren Lebensunterhalt beanspruchen müssen sowie Besu- cherinnen und Besuchern bis zum vollendeten 18. Le- bensjahr freier Eintritt gewährt. Im Übrigen ist der Präsi- dent der SPK im Jahre 1999 vom Stiftungsrat ermächtigt worden, „ … die Höhe der Eintrittsentgelte für die Staatlichen Museen und das Musikinstrumenten-Museum selbst festzusetzen“. Berlin, den 6. Februar 2015 In Vertretung Tim Renner Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Feb. 2015)