Drucksache 17 / 15 425 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger und Anja Schillhaneck (GRÜNE) vom 28. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Januar 2015) und Antwort Zulassungsvoraussetzungen für ausländische Studienbewerber*innen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Was sieht der Senat derzeit als die größten Heraus- forderungen und Probleme an, vor denen ausländische Studieninteressierte bei einer Bewerbung für ein Studium an einer Berliner Hochschule? (Bitte differenzieren nach EU- und Nicht-EU-Bürger*innen) Zu 1.: Es ist davon auszugehen, dass Sprachbarrieren und fehlende finanzielle Ressourcen von auswärtigen Studieninteressierten als hinderlich angesehen werden. Diese lassen sich jedoch nicht einfach in der Differenz von Zugehörigkeit und Nichtzugehörigkeit zur EU abbil- den. 2. Welche Maßnahmen auf Landes- oder Bundesebene sieht der Senat als geeignet, um die Möglichkeiten für ausländische Studienbewerber*innen, insbesondere für so genannte „free mover“ zu verbessern? Zu 2.: Der hohe Anteil von ausländischen Studieren- den an den Berliner Hochschulen, die ihre Hochschulzu- gangsberechtigung im Ausland erworben haben, zeigt, dass es keine Barrieren von grundsätzlicher Bedeutung gibt. Dies gilt insbesondere unter Berücksichtigung der im Ausland häufig üblichen erheblichen Studiengebühren, während in Deutschland das grundständige Studienange- bot gebührenfrei ist. 3. Welche Maßnahmen trifft der Senat gemeinsam in Berlin mit den Hochschulen? Welche Verabredungen und Maßnahmen trifft das Land mit dem Bund und den ande- ren Ländern in diesem Zusammenhang? Zu 3.: Internationalisierung und Mobilität im Rahmen des Studiums sind wichtige Ziele des Senats. Dies wird durch entsprechende Verpflichtungen zum Beispiel in den Hochschulverträgen immer wieder zum Ausdruck ge- bracht. Des Weiteren hat der Senat die Internationalisie- rungsstrategie z.B. der Freien Universität Berlin unter- stützt, durch Niederlassungen im Ausland Ansprech- und Beratungsangebote zu institutionalisieren. Kontinuierli- ches Ziel des Senats gegenüber Bund und anderen Län- dern ist es, dass entsprechende Einrichtungen und Pro- gramme (z.B. Goethe-Institute, Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD) auskömmlich finanziert sind und eine einheitliche Anerkennungspraxis (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) besteht. 4. Wie steht der Senat zur Kritik, dass sich ausländi- sche Studienbewerber*innen kaum mehr direkt mit ihrem Schulabschluss oder ihrer Studienberechtigung bei den Hochschulen bewerben können? Welche Möglichkeiten der Verbesserung sieht der Senat hier? Zu 4.: Die jetzige Praxis hat den Vorteil, dass sich die ausländische Bewerberin und der ausländische Bewerber nur mit einem Anbieter auseinandersetzen müssen. Die Berliner Hochschulen sind im Austausch mit allen Betei- ligten, um die Abläufe im Sinne der Hochschulen wie auch der Bewerberinnen und Bewerber zu optimieren. Berlin, den 11. Februar 2015 In Vertretung Steffen Krach Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Feb. 2015)