Drucksache 17 / 15 433 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ina Czyborra (SPD) vom 20. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Februar 2015) und Antwort Umsetzung von § 4 (Frauenförderplan) und § 16 (Frauenvertreterin) des Landesgleich- stellungsgesetzes (LGG) bei der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Laut der Antwort auf meine Kleine Anfrage „Frauenförderpläne und Frauenvertreterinnen in den Beteili- gungsunternehmen“ (DS 17/12 897) hatte die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) im Berichtszeit- raum des 11. Berichts zur Umsetzung des LGG weder die Wahl einer Frauenvertreterin (§ 16 LGG) durchgeführt noch einen Frauenförderplan (§ 4 LGG) erlassen. Ich bitte um Angaben, ob die Wahl einer Frauenvertreterin und die Erstellung eines Frauenförderplans inzwischen stattge- funden haben. 2. Wann gab es zuletzt eine Frauenvertretung und ei- nen Frauenförderplan bei der BIM? Zu 1. und 2.: Am 23.03.2013 hat bei der Berliner Im- mobilienmanagement GmbH (BIM) die Wahl der Frauen- vertreterin und ihrer Stellvertreterin stattgefunden. Die gewählte Frauenvertreterin ist zu 50 % für diese Tätigkeit freigestellt. Die Frauenvertreterin hat nach Aufnahme ihrer Tätigkeit am 07.03.2014 die erste Frauenversamm- lung durchgeführt. Als Ergebnis dieser Veranstaltung wurden die Arbeitsthemen der Frauenvertreterin formu- liert. Einen Frauenförderplan gibt es bislang noch nicht. 3. Sollte es seit dem Erlass des LGG weder eine Frau- envertretung noch einen Frauenförderplan bei der BIM gegeben haben, aus welchen Gründen war das bisher nicht der Fall? Wie verhält sich die aufsichtsführende Senatsverwaltung dazu? Falls beides inzwischen stattge- funden hat bzw. geplant ist, warum hat sich die Umset- zung der §§ 4 und 16 LGG zeitlich so stark in die Länge gezogen? Zu 3.: Die Frauenvertreterin und ihre Stellvertreterin haben erste Abstimmungen mit Geschäftsleitung und Personalbereich über die inhaltliche Ausgestaltung eines Frauenförderplans bei der BIM vorgenommen. Dabei wurde festgelegt, dass der Frauenförderplan erst nach dem bevorstehenden Zusammenschluss mit dem Liegen- schaftsfonds Berlin entwickelt werden soll. Derzeit wer- den die wesentlichen Bestandteile des Frauenförderplans im Unternehmen erhoben und zusammengefasst. Danach wird der Frauenförderplan erstellt. Dies ist für Ende 2015 geplant. 4. In § 3 (1) LGG steht, dass Einrichtungen, die in den Geltungsbereich des LGG fallen, verpflichtet sind, „aktiv auf die Gleichstellung von Männern und Frauen in der Beschäftigung und auf die Beseitigung bestehender Un- terrepräsentanzen hinzuwirken. Die Erfüllung dieser Ver- pflichtung ist besondere Aufgabe der Beschäftigten mit Vorgesetzen- und Leitungsfunktionen. Sie ist in den je- weiligen vertraglichen Vereinbarungen als Leistungskrite- rium festzuschreiben sowie bei der Beurteilung ihrer Leistung einzubeziehen.“ Ich bitte um Angaben, inwiefern und wann diese Fest- schreibung in den Verträgen bzw. Zielvereinbarungen zwischen der BIM und ihrer Geschäftsführung sowie anderen Mitarbeitenden in Führungspositionen erfolgt ist. Zu 4.: Die BIM bietet Männern und Frauen die glei- chen Karrieremöglichkeiten. Das spiegelt sich sowohl bei der Besetzung der Führungspositionen wider, aber auch im Hinblick auf die Übertragung von Verantwortung im Rahmen von Projektarbeiten. Der Frauenanteil bei der BIM beträgt 63 %. Von den insgesamt 27 Führungsposi- tionen (Bereichs- und Teamleitungen) sind zurzeit 12 mit Frauen besetzt. Es finden jährlich einheitlich strukturierte Feedbackgespräche zwischen Mitarbeiterinnen und Mit- arbeitern sowie Führungskräften statt, bei denen auch mögliche Erfolgsperspektiven und Potenziale besprochen und dokumentiert werden. Die Stellenbeschreibungen der Bereichs- und Teamleitungen, die Teil des Arbeitsvertra- ges sind, beinhalten auch die Sicherstellung der familien- bewussten Führung. Mit der Implementierung der Frau- envertreterin rückt das Thema Gleichstellung von Frauen und Männern und die Beseitigung von Ungleichheiten noch mehr in das Bewusstsein der Führungskräfte, insbe- sondere bei der Besetzung von Führungspositionen. Wei- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 433 2 tere Festschreibungen von formalen Kriterien in Bezug auf die Gleichstellung befinden sich noch in der Entwick- lung. Um das Bewusstsein für die aktive Unterstützung der Gleichstellung von Männern und Frauen im Unter- nehmen zu fördern, wurden die Führungskräfte im ver- gangenen Jahr zur Bedeutung und Umsetzung des LGG geschult. 5. Welche konkreten Maßnahmen hat der Senat ergrif- fen, um die Umsetzung des LGG in der BIM kurzfristig sicherzustellen? Zu 5.: Auf die Antwort zur Kleinen Anfrage vom 13.11.2013 (DS 17/12897) wird Bezug genommen. Für die Frauenvertreterinnen der Beteiligungsunternehmen wurden zwei Veranstaltungen zu Fragen der Umsetzung des LGG durchgeführt. Berlin, den 11. Februar 2015 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Feb. 2015)