Drucksache 17 / 15 435 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ina Czyborra (SPD) vom 20. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Februar 2015) und Antwort Umsetzung von § 4 (Frauenförderplan) und § 16 (Frauenvertreterin) des Landesgleich- stellungsgesetzes (LGG) im Liegenschaftsfonds Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Laut der Antwort auf meine Kleine Anfrage „Frauenförderpläne und Frauenvertreterinnen in den Beteiligungsun- ternehmen“ (DS 17/12 897) hatte der Liegenschaftsfonds Berlin im Berichtszeitraum des 11. Berichts zur Umsetzung des LGG weder die Wahl einer Frauenvertreterin (§ 16 LGG) durchgeführt noch einen Frauenförderplan (§ 4 LGG) erlassen. Ich bitte um Angaben, ob die Wahl einer Frauen- vertreterin und die Erstellung eines Frauenförderplans inzwi- schen stattgefunden haben. 2. Wann gab es zuletzt eine Frauenvertretung und einen Frauenförderplan beim Liegenschaftsfonds Berlin? Zu 1. und 2.: Am 14.11.2014 hat der Liegenschaftsfonds Berlin erstmalig eine Frauenvertreterin bestellt. Im Rahmen ihrer Tätigkeit hat sie sich mit der Thematik des Frauenför- derplans beschäftigt. Nach Zusammenschluss mit der Berli- ner Immobilienmanagement GmbH (BIM) wird das neue Unternehmen einen Frauenförderplan erstellen. 3. Sollte es seit dem Erlass des LGG weder eine Frauenvertretung noch einen Frauenförderplan beim Liegenschafts- fonds Berlin gegeben haben, aus welchen Gründen war das bisher nicht der Fall? Wie verhält sich die aufsichtsführende Senatsverwaltung dazu? Falls beides inzwischen stattgefun- den hat bzw. geplant ist, warum hat sich die Umsetzung der §§ 4 und 16 LGG zeitlich so stark in die Länge gezogen? Zu 3.: Die Geschäftsführung des Liegenschaftsfonds Ber- lin hat sich bereits seit 2012 intensiv um die Wahl einer Frauenvertreterin bemüht. Da jedoch kein gültiger Wahlvor- schlag einging, fand die Wahl nicht statt. Die Geschäftsfüh- rung hat daraufhin gem. § 6 Abs. 4 iVm § 13 Verordnung über die Wahl und Bestellung der Frauenvertreterin und ihrer Stellvertreterin (WOB-Frau) in das Bestellungsverfahren übergeleitet. Da sich auch in der Folgezeit keine Kandidatinnen meldeten, hat die Geschäftsführung regelmäßig (vgl. § 13 Abs. 7 WOB-Frau) über die Möglichkeiten des Bestellungsverfah- rens informiert. Erst Ende September 2014 interessierte sich eine Kollegin für das Amt, die dann am 14.11.2014 zur Frauenvertreterin bestellt wurde. 4. In § 3 (1) LGG steht, dass Einrichtungen, die in den Geltungsbereich des LGG fallen, verpflichtet sind, „aktiv auf die Gleichstellung von Männern und Frauen in der Beschäf- tigung und auf die Beseitigung bestehender Unterrepräsen- tanzen hinzuwirken. Die Erfüllung dieser Verpflichtung ist besondere Aufgabe der Beschäftigten mit Vorgesetzen- und Leitungsfunktionen. Sie ist in den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen als Leistungskriterium festzuschreiben sowie bei der Beurteilung ihrer Leistung einzubeziehen.“ Ich bitte um Angaben, inwiefern und wann diese Festschreibung in den Verträgen bzw. Zielvereinbarungen zwischen dem Liegenschaftsfonds Berlin und seiner Geschäftsführung sowie anderen Mitarbeitenden in Führungspositionen erfolgt ist. Zu 4.: Eine Festschreibung ist noch nicht erfolgt. Im Un- ternehmen sind 60 % Frauen beschäftigt. In den Führungs- ebenen gibt es 8 Frauen und 4 Männer. 5. Welche konkreten Maßnahmen hat der Senat ergriffen, um die Umsetzung des LGG im Liegenschaftsfonds Berlin kurzfristig sicherzustellen? Zu 5.: Auf die Antwort zur Kleinen Anfrage vom 13.11.2013 (DS 17/12897) wird Bezug genommen. Für die Frauenvertreterinnen der Beteiligungsunternehmen wurden zwei Veranstaltungen zu Fragen der Umsetzung des LGG durchgeführt. Berlin, den 11. Februar 2015 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Feb. 2015)