Drucksache 17 / 15 437 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 29. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Februar 2015) und Antwort Polizeiliche Überwachung der „Stadtteilversammlung“ im Jugendhaus CHIP am 23. Januar 2015 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Polizeikräfte welcher jeweiliger Gliede- rungseinheit waren im Rahmen der „1. Stadtteilkonferenz “ im Jugendhaus CHIP, Reichenberger Str. 44-45 am 23. Januar 2015 insgesamt im Einsatz? (Bitte eine detail- lierte Einzelaufschlüsselung nach Einheiten und Einsatz- zeiträumen sowie Verlaufsprotokoll des Einsatzes beifü- gen.) Zu 1.: Es wurden im Zeitraum von 15.00 bis 19.30 Uhr insgesamt 32 Polizeidienstkräfte eingesetzt. Dabei wurden zehn Dienstkräfte der Direktion 5 sowie 22 Dienstkräfte der Direktion Zentrale Aufgaben, 2. Bereit- schaftspolizeiabteilung, entsandt. Ein Verlaufsprotokoll wurde nicht gefertigt. 2. Waren alle eingesetzten uniformierten Poli- zist*innen durchgehend während des unter 1. genannten Einsatzes individuell gekennzeichnet? Wenn nein, warum nicht? Zu 2.: Ja. 3. Haben Polizeikräfte, die als solche erkennbar wa- ren, zu irgendeinem Zeitpunkt der „Stadtteilversammlung “ den Veranstaltungsraum im Jugendhaus betreten? Wenn ja, warum und wie viele? Zu 3.: Im Jugendhaus Chip fand eine Kontaktaufnah- me des Polizeiführers mit dem Veranstalter statt. Mit ausdrücklicher Genehmigung des Verantwortlichen hiel- ten sich drei Dienstkräfte der zuständigen Dienstgruppe im Rahmen ihrer Netzwerk- und Präventionsarbeit in bürgerlicher Kleidung anlassbezogen auch in den Veran- staltungsräumen auf. Uniformierte Dienstkräfte betraten das Gebäude mit Einverständnis ausschließlich zum Nut- zen der sanitären Anlagen. Veranstaltungsräume wurden dabei nicht betreten. 4. Wie viele Zivilpolizist*innen („Dienstkräfte in bürgerlicher Kleidung“) waren bei dem unter 1. genannten Einsatz anwesend? Zu 4.: Insgesamt waren acht Dienstkräfte in bürgerli- cher Kleidung im Einsatz. 5. Welchen konkreten Gliederungseinheiten (Ein- satzhundertschaft, FAO-Einheiten, Direktionen, MEK) gehörten die eingesetzten Zivilpolizist*innen jeweils an? (Bitte jeweils Einzelaufschlüsselung nach Anzahl und Polizeieinheiten) Zu 5.: Von den in bürgerlicher Kleidung eingesetzten Dienstkräften stammten sechs aus der Direktion 5 und zwei aus der Direktion Zentrale Aufgaben, 2. Bereit- schaftspolizeiabteilung. 6. Wie viele Mitarbeiter*innen des Landeskriminal- amtes Abteilung 5 (LKA) – Polizeilicher Staatsschutz – waren mit welchem dienstlichen Auftrag jeweils vor Ort? Zu 6.: Keine. 7. Wie viele Mitarbeiter*innen des Berliner Verfas- sungsschutzes (Senatsverwaltung für Inneres und Sport Abteilung II) waren bei dem unter 1. genannten Einsatz anwesend? (Bitte eine Aufschlüsselung nach anwesenden Mitarbeiter*innen pro Referat des Berliner Verfassungs- schutzes) Zu 7.: Zu operativen Angelegenheiten des Berliner Verfassungsschutzes gibt der Senat grundsätzlich öffent- lich keine Auskunft. Es wird auch keine Auskunft gege- ben, wenn der Verfassungsschutz im Einzelfall nicht operativ tätig wurde. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 437 2 Informationen über die Arbeit der Verfassungsschutz- behörde, insbesondere Einzelheiten zu operativen Einsät- zen, wären als Verschlusssachen des Geheimhaltungsgra- des VS-Vertraulich nach § 5 Absatz 1 der Verschlusssa- chenanweisung für die Behörden des Landes Berlin (VSA) einzustufen und können nicht im Rahmen der Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage veröffentlicht werden. Die Antwort kann in einer Sitzung des Ausschus- ses für Verfassungsschutz in geheimer Sitzung erteilt werden (§ 54 Absatz 1 und 2 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses in Verbindung mit § 9 Absatz 1 der Geheimschutzordnung des Abgeordnetenhauses). Dem durch Art. 45 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung von Berlin begründeten parlamentarischen Informationsrecht wird damit unter Berücksichtigung der berechtigten Geheim- haltungsinteressen des Senats Rechnung getragen. Die Antworten zu den Fragen 8. – 13. beziehen sich daher ausschließlich auf den Einsatz der Polizei Berlin. 8. Welche konkreten dienstlichen Aufgaben haben diese jeweils wahrgenommen? Zu 8.: Zum Schutz der Veranstaltung waren Dienst- kräfte der Polizei Berlin im Rahmen des gesetzlichen Auftrages zur Abwehr von Gefahren im Außenbereich eingesetzt. Darüber hinaus siehe auch Antwort zu Frage 3. 9. Aufgrund welcher konkreter Erkenntnisse oder Gefahreneinschätzungen bestand nach Auffassung des Senats oder der Berliner Polizei eine Notwendigkeit für den Einsatz der unter 1. bis 7. genannten Kräfte, und welche konkreten Informationsquellen liegen diesen im Einzelnen zugrunde? (Bitte jeweils eine detaillierte Ein- zelaufschlüsselung nach Einsatzkräften und konkreten zugrundeliegenden Einschätzungen) Zu 9.: Themen zu Stadtteilentwicklung, Wohnraum und Mieten werden von der Bevölkerung sowie von poli- tischen Gruppen und Initiativen wahrgenommen und aktiv begleitet. Unter Bewertung der Veranstaltungsthemen und erwarteter Teilnehmerinnen und Teilnehmer hat die Poli- zei Berlin die Möglichkeit von Störungen oder Protestak- tionen im Zusammenhang mit der Stadtteilkonferenz in Betracht gezogen und daraufhin die erforderlichen Schutzmaßnahmen zum Gewährleisten eines störungsfrei- en Veranstaltungsverlaufs initiiert. 10. Haben die unter 1. bis 7. genannte Kräfte während der „Stadtteilversammlung“ Inhalte oder Personenzusammenhänge beobachtet? Wenn ja, welche Kräfte, in welchem Zeitraum und welche Inhalte/Personenzusam- menhänge? Zu 10.: Die in der Antwort zu Frage 3 aufgeführten Dienstkräfte haben im Rahmen ihrer Aufgabenwahrneh- mung im Einvernehmen mit den Organisatoren Inhalte der Veranstaltung wahrgenommen. Das Erkennen von Personenzusammenhängen war dabei weder notwendig noch beabsichtigt. 11. Haben die unter 1. bis 7. genannte Kräfte Vermer- ke oder Berichte über die „Stadtteilversammlung“ erstellt und wenn ja, an welche Dienststellen wurden diese über- sandt? Zu 11.: Nein. 12. Wurde der unter 1. genannte Polizeieinsatz auf Be- treiben von Mitgliedern des Bezirksamts Friedrichshain- Kreuzberg durchgeführt? Zu 12.: Nein. 13. Wurden durch die unter 1. bis 7. genannte Kräfte im Rahmen des oben genannten Einsatzes Bild- oder Tonaufnahmen/-zeichnungen gemacht? Wenn ja, fanden diese offen oder verdeckt statt und wie viele Minuten Bild- oder Tonmaterial ist dabei entstanden? Zu 13.: Mit Einverständnis des Veranstalters wurde eine Informationswand im Eingangsbereich mit Erläute- rungen zur Veranstaltung durch die Polizei abgelichtet. Personenbezogene Daten wurden dabei nicht erhoben. Berlin, den 16. Februar 2015 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Feb. 2015)